Wo kann ich den 25-Stunden-Kurs besuchen?
Die Kurse zur Grundausbildung dauern 20 Stunden. Diese Kurse werden normalerweise von professionellen Anwender und Anwenderinnen, Pflanzenschutzmittelhändler und Berater besucht. Sie werden von anerkannten Einrichtungen organisiert, wie zum Beispiel:
Landesberufsschule für Wein, Obst und Gartenbau, Brantenbachstraße 16, 39055 Leifers, Tel.:
+39 0471 95 97 74, E-Mail:
fp.vadena@scuola.alto-adige.it.
SSB – Weiterbildungsgenossenschaft Südtiroler Bauernbund, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5, 39100 Bozen, Tel.:
+39 0471 99 93 49, E-Mail:
weiterbildung@ssb.it.
Das Modul zur Fachausbildung richtet sich an potenzielle Vertreiber und Vertreiberinnen sowie Berater und Beraterinnen von Pflanzenschutzmitteln (6 Stunden). Es ist auch als berufliche Fortbildung gültig. Dieses Fortbildungsmodul wird vom SSB – Weiterbildungsgenossenschaft Südtiroler Bauernbund mit Unterstützung des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit sowie des Amtes für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst organisiert.
Wie kann ich meiner Pflicht zur beruflichen Fortbildung nachkommen?
Durch Initiativen zur beruflichen Fortbildung und/oder kreditbasierte Schulungsinitiativen. Das Modul zur Fachausbildung für potentielle Vertreiber und Vertreiberinnen sowie Berater und Beraterinnen für Pflanzenschutzmittel (6 Stunden) wird im Februar/März und im Herbst vom SSB – Weiterbildungsgenossenschaft Südtiroler Bauernbund organisiert.
Dieses Modul wird mit Unterstützung des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit sowie des Amtes für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst organisiert. Es ist auch als berufliche Fortbildung gültig. Fortbildungskurse oder -initiativen, die von anderen Regionen oder Provinzen genehmigt wurden, sind ebenfalls gültig.
Im Ausland abgehaltene Kurse werden in Ausnahmefällen anerkannt. Solche Kurse bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit.
Kann ich als Berater oder Beraterin arbeiten, wenn ich im Besitz eines Befähigungsnachweises für den Handel und den Verkauf bin?
Nein. Personen, die einen Befähigungsnachweis für den Handel und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln besitzen, dürfen keine Beratungstätigkeit ausüben. Dies ist eine Unvereinbarkeit, die sich auf die Person und nicht auf die Verkaufsstelle bezieht.