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Dienstcode: 2125

Gesundheitsgenehmigung für den Handel und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln

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Beschreibung

Alle Personen, die Pflanzenschutzmittel und deren Zusatzstoffe verkaufen möchten – unabhängig davon, ob sie als Arbeitnehmer beziehungsweise Arbeitnehmerin oder als freie Verkaufskräfte tätig sind – benötigen einen Befähigungsnachweis für den Handel und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln. Daher muss an jeder Verkaufsstelle mindestens eine Person im Besitz dieses Befähigungsnachweises sein.

Diese befähigte Person stellt sicher, dass Anwender und Anwenderinnen sachgerechte Informationen zur korrekten Verwendung der Produkte, zu den Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt sowie zu Sicherheitsmaßnahmen und zur ordnungsgemäßen Abfallentsorgung enthalten. Der vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit ausgestellte Befähigungsnachweis ist für fünf Jahre gültig und wird landesweit anerkannt.


Wer kann den Dienst nutzen

Jede Person, die einen Befähigungsnachweis für den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln und deren Zusatzstoffe erhalten oder erneuern möchte, sofern sie die Voraussetzungen dafür erfüllt.

 


Voraussetzungen

Für den Erwerb des Befähigungsnachweises:

  • Volljährigkeit;

  • Abschluss einer fünfjährigen Oberschule oder einer mindestens dreijährigen  Universität in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biologie, Natur- oder Umweltwissenschaften, Chemie, Medizin oder Veterinärmedizin;

  • Bestätigung über die Teilnahme an der Fortbildung für Vertreiber und Vertreiberinnen von Pflanzenschutzmitteln (25 Stunden);

  • Bestehen einer schriftlichen und mündlichen Prüfung.

Für die Erneuerung:

  • Teilnahme an - vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit - anerkannten Fortbildungskursen im Ausmaß von 12 Stunden innerhalb der Gültigkeitsdauer des Befähigungsnachweises.


Was benötigen Sie

Für den Erhalt des Befähigungsnachweises:

  • Antrag auf Zulassung zur Prüfung;
  • ein aktuelles digitales Passfoto im JPG-Format in hoher Auflösung;
  • Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments,
  • Kopie des Abschlussdiploms einer 5-jährigen Oberschule oder einer mindestens 3-jährigen Universität in den Fachrichtungen Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Biologie, Natur- oder Umweltwissenschaften, Chemie, Medizin oder Veterinärmedizin.
     

Für die Erneuerung:

  • Antrag auf Erneuerung des Befähigungsnachweises;
  • ein aktuelles digitales Passfoto im JPG-Format in hoher Auflösung;
  • Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • Bescheinigungen über die Teilnahme an mindestens 12 Stunden einschlägiger, vom Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit anerkannter Fortbildungskurse für Vertreiber und Vertreiberinnen von Pflanzenschutzmitteln;
  • originaler Befähigungsnachweis.

Für das Duplikat:

  • Antrag auf Erneuerung des Befähigungsnachweises;
  • ein aktuelles digitales Passfoto im JPG-Format in hoher Auflösung;
  • Fotokopie eines gültigen Ausweisdokuments;
  • im Falle von Verschleiß: den originalen Befähigungsnachweis beilegen;
  • im Falle von Verlust oder Diebstahl: die Anzeige beifügen.

Für den Verzicht:

  • Erklärung auf stempelfreiem Papier mit beigefügtem Befähigungsnachweis.

Die Kurskosten variieren. Bitte wenden Sie sich direkt an den Veranstalter.

  • Für die Ausstellung müssen Sie zwei Stempelmarken im Wert von je 16,00 € erwerben (eine für den Antrag auf Zulassung zur Prüfung, eine für die Ausstellung des Befähigungsnachweises nach bestandener Prüfung);
  • für die Erneuerung oder ein Duplikat müssen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € erwerben.

 


So wird es gemacht

Die Anträge auf Zulassung zur Prüfung sind beim Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit per Post, persönlich, per E-Mail oder PEC einzureichen.


So geht es weiter

Die Bewerber und Bewerberinnen werden zu einer schriftlichen und mündlichen Prüfung vor einer Kommission eingeladen, die aus folgenden Mitgliedern besteht:

  • ein Vertreter oder eine Vertreterin der Landesabteilung Landwirtschaft (Koordinator oder Koordinatorin);
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin des Südtiroler Sanitätsbetriebs;
  • ein Vertreter oder eine Vertreterin der Abteilung Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Nach bestandener Prüfung stellt das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit den Befähigungsnachweis für den Handel und den Verkauf von Pflanzenschutzmitteln aus.


Zeiten und Fristen

Der Befähigungsnachweis ist fünf Jahre lang gültig.
Die Erneuerung des Befähigungsnachweises kann sechs Monate vor, bis spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Gültigkeit des Befähigungsnachweises beantragt werden.
Die dafür nötigen zwölf Fortbildungsstunden müssen jedoch innerhalb der fünfjährigen Gültigkeitsdauer des Nachweises absolviert werden.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich den 25-Stunden-Kurs besuchen?

Die Kurse zur Grundausbildung dauern 20 Stunden. Diese Kurse werden normalerweise von professionellen Anwender und Anwenderinnen, Pflanzenschutzmittelhändler und Berater besucht. Sie werden von anerkannten Einrichtungen organisiert, wie zum Beispiel:

Landesberufsschule für Wein, Obst und Gartenbau, Brantenbachstraße 16, 39055 Leifers, Tel.: +39 0471 95 97 74, E-Mail: fp.vadena@scuola.alto-adige.it.
SSB – Weiterbildungsgenossenschaft Südtiroler Bauernbund, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 5, 39100 Bozen, Tel.: +39 0471 99 93 49, E-Mail: weiterbildung@ssb.it.

Das Modul zur Fachausbildung richtet sich an potenzielle Vertreiber und Vertreiberinnen sowie Berater und Beraterinnen von Pflanzenschutzmitteln (6 Stunden). Es ist auch als berufliche Fortbildung gültig. Dieses Fortbildungsmodul wird vom SSB – Weiterbildungsgenossenschaft Südtiroler Bauernbund mit Unterstützung des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit sowie des Amtes für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst organisiert.

Wie kann ich meiner Pflicht zur beruflichen Fortbildung nachkommen?

Durch Initiativen zur beruflichen Fortbildung und/oder kreditbasierte Schulungsinitiativen. Das Modul zur Fachausbildung für potentielle Vertreiber und Vertreiberinnen sowie Berater und Beraterinnen für Pflanzenschutzmittel (6 Stunden) wird im Februar/März und im Herbst vom SSB – Weiterbildungsgenossenschaft Südtiroler Bauernbund organisiert.

Dieses Modul wird mit Unterstützung des Amtes für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit sowie des Amtes für Obst- und Weinbau und Landespflanzenschutzdienst organisiert. Es ist auch als berufliche Fortbildung gültig. Fortbildungskurse oder -initiativen, die von anderen Regionen oder Provinzen genehmigt wurden, sind ebenfalls gültig.

Im Ausland abgehaltene Kurse werden in Ausnahmefällen anerkannt. Solche Kurse bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Amt für Prävention, Gesundheitsförderung und öffentliche Gesundheit.

Kann ich als Berater oder Beraterin arbeiten, wenn ich im Besitz eines Befähigungsnachweises für den Handel und den Verkauf bin?

Nein. Personen, die einen Befähigungsnachweis für den Handel und Verkauf von Pflanzenschutzmitteln besitzen, dürfen keine Beratungstätigkeit ausüben. Dies ist eine Unvereinbarkeit, die sich auf die Person und nicht auf die Verkaufsstelle bezieht.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

 

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