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Dienstcode: 2105

Anerkennung von in der Europäischen Union erworbenen beruflichen Qualifikationen im Gesundheitswesen

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Beschreibung

Das Anerkennungsverfahren durch das Gesundheitsministerium in Rom erfolgt für die abgeschlossenen Ausbildung innerhalb der Europäischen Union auf der Grundlage der Europäischen Gesetzgebung (allgemeine und sektorielle Richtlinien).

Die auf diese Weise erlangte Genehmigung zur Ausübung des Berufs gilt für das gesamte italienische Staatsgebiet.


Wer kann den Dienst nutzen

EU-Bürger und EU-Bürgerinnen sowie Nicht-EU-Bürger und Nicht-EU-Bürgerinnen, welche die Anerkennung der in der Europäischen Union erlangten Qualifikationen in Gesundheitsberufen beantragen möchten.




So wird es gemacht

Das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen bietet fachliche Beratung zum Ausfüllen der Formulare und zu den beizufügenden Unterlagen, die an das Gesundheitsministerium übermittelt werden müssen.

Die Antragsformulare finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums – Online-Dienste.


So geht es weiter

Nachdem Sie das Anerkennungsdekret des Gesundheitsministeriums erhalten haben, müssen Sie sich bei der entsprechenden Berufskammer eintragen lassen, um Ihren Beruf in Italien ausüben zu können.



Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Auf der Website des Gesundheitsministeriums können Sie Fragen und Antworten nachlesen.