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Dienstcode: 2104

Anerkennung von im Ausland erworbenen Gesundheitsberufsabschlüssen für Nicht-EU-Bürger

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Beschreibung

Das Anerkennungsverfahren durch das Gesundheitsministerium in Rom erfolgt für alle reglementierten Gesundheitsberufe.


Wer kann den Dienst nutzen

EU-Bürger und EU-Bürgerinnen sowie Nicht-EU-Bürger und Nicht-EU-Bürgerinnen, welche die Anerkennung der in einem Nicht-EU-Land erlangten Qualifikationen in Gesundheitsberufen beantragen möchten.




So wird es gemacht

Gemäß dem Dekret des Gesundheitsministeriums vom 18.06.2002 führt das Amt für Gesundheitsordnung die Prüfungsverfahren für die Anerkennung der in Nicht-EU-Ländern erlangten Berufsqualifikationen des Pflegefachpersonals und der medizinisch-technischen Radiologieassistenten bzw. Radiologieassistentinnen durch. Außerdem leitet das Amt die Anträge an das Gesundheitsministerium für den Erlass des Anerkennungsdekrets weiter.

Die Formulare für den Antrag finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums – Online-Dienste.

 


So geht es weiter

Nachdem Sie das Anerkennungsdekret des Gesundheitsministeriums erhalten haben, müssen Sie sich bei der entsprechenden Berufskammer eintragen lassen, um Ihren Beruf in Italien ausüben zu können.





Zuständige Stelle

Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 81 40
Telefon 2: +39 0471 41 81 41
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it

Gesundheitsordnung

E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it
Telefon: +39 0471 41 81 48
Fax: +39 0471 41 81 59
Ansprechpartner:
Elena Kostner: E-Mail: elena.kostner@provincia.bz.it

Parteienverkehr:

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr.