Beschreibung
Orthopädische Schuhmacher und Schuhmacherinnen, die ihre Ausbildung außerhalb von Südtirol abgeschlossen haben, können die Anerkennung von Bildungsguthaben beantragen, um zur Berufsbefähigungsprüfung zugelassen zu werden.

Orthopädische Schuhmacher und Schuhmacherinnen, die ihre Ausbildung außerhalb von Südtirol abgeschlossen haben, können die Anerkennung von Bildungsguthaben beantragen, um zur Berufsbefähigungsprüfung zugelassen zu werden.
Orthopädische Schuhmacher und Schuhmacherinnen.
Sie müssen über eine Ausbildung zum orthopädischen Schuhmacher oder orthopädischen Schuhmacherin verfügen, und diese außerhalb von Südtirol abgeschlossen haben.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von 32 Euro kaufen, von denen eine auf dem Antrag und die andere auf dem entsprechenden Verwaltungsakt (Zertifikat) angebracht werden muss.
Senden Sie Ihren Antrag und die Anlagen per E-Mail an pbb.ges@provinz.bz.it.
Wenn die Prüfungskommission das Bildungsguthaben als ausreichend anerkennt, können Sie von bestimmten Teilen der Prüfung oder von der gesamten Prüfung befreit werden. Wenn Sie von der gesamten Prüfung befreit werden, stellt die Ihnen die Prüfungskommission ein Berufsbefähigungszertifikat aus.
Sie erhalten innerhalb von drei Monaten nach Eingang Ihres Antrags eine Antwort.
Ja, Sie können einen Antrag einreichen.
Ein Orthopädie-Schuhmacher bzw. eine Orthopädie-Schuhmacherin ist ein Handwerker bzw. eine Handwerkerin, der / die sich auf die Herstellung, Änderung und Reparatur von maßgefertigten Schuhen und Einlagen spezialisiert hat, die zur Korrektur oder Verbesserung von Haltungsproblemen, Deformitäten oder Erkrankungen des Fußes dienen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 81 40 / +39 0471 41 81 41
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it
Ansprechpartner:
Kostner Elena: Tel.: +39 0471 41 81 48; E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it; PEC: ges.ord.san@pec.prov.bz.it.
Parteienverkehr: