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Dienstcode: 2103

Anerkennung von Bildungsguthaben für die Zulassung zur Berufsbefähigungsprüfung für Orthopädieschuhmacher und -schumacherinnen

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Beschreibung

Orthopädische Schuhmacher und Schuhmacherinnen, die ihre Ausbildung außerhalb von Südtirol abgeschlossen haben, können die Anerkennung von Bildungsguthaben beantragen, um zur Berufsbefähigungsprüfung zugelassen zu werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Orthopädische Schuhmacher und Schuhmacherinnen.


Voraussetzungen

Sie müssen über eine Ausbildung zum orthopädischen Schuhmacher oder orthopädischen Schuhmacherin verfügen, und diese außerhalb von Südtirol abgeschlossen haben.


Was benötigen Sie

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von 32 Euro kaufen, von denen eine auf dem Antrag und die andere auf dem entsprechenden Verwaltungsakt (Zertifikat) angebracht werden muss.



So geht es weiter

Wenn die Prüfungskommission das Bildungsguthaben als ausreichend anerkennt, können Sie von bestimmten Teilen der Prüfung oder von der gesamten Prüfung befreit werden. Wenn Sie von der gesamten Prüfung befreit werden, stellt die Ihnen die Prüfungskommission ein Berufsbefähigungszertifikat aus.


Zeiten und Fristen

Die Anträge können jederzeit eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meinen Antrag erhalte?

Sie erhalten innerhalb von drei Monaten nach Eingang Ihres Antrags eine Antwort.

Kann ich diesen Dienst in Anspruch nehmen, wenn ich meine Ausbildung zum Orthopädie-Schuhmacher bzw. zur Orthopädie-Schuhmacherin in einem Land außerhalb der EU abgeschlossen habe?

Ja, Sie können einen Antrag einreichen.

Wer ist ein Orthopädie-Schuhmacher bzw. eine Orthopädie-Schuhmacherin?

Ein Orthopädie-Schuhmacher bzw. eine Orthopädie-Schuhmacherin ist ein Handwerker bzw. eine Handwerkerin, der / die sich auf die Herstellung, Änderung und Reparatur von maßgefertigten Schuhen und Einlagen spezialisiert hat, die zur Korrektur oder Verbesserung von Haltungsproblemen, Deformitäten oder Erkrankungen des Fußes dienen.



Zuständige Stelle

Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 81 40 / +39 0471 41 81 41
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it

Ansprechpartner:

Kostner Elena: Tel.: +39 0471 41 81 48; E-Mail: gesundheitsordnung@provinz.bz.it; PEC: ges.ord.san@pec.prov.bz.it.

Parteienverkehr:

  • Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.