Beschreibung
Diese Anerkennung ist eine Voraussetzung zur Führung einer komplexen Struktur im Südtiroler Sanitätsbetrieb und für die in den Artikeln 25 und 26 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, in geltender Fassung, aufgezählten Berufsbildern. Ebenso ist sie eine der Voraussetzungen zur Eintragung in die Landesverzeichnisse der Geeigneten für die Ernennung der Betriebsdirektion bzw. eines Direktors oder einer Direktorin eines Gesundheitsbezirks des Südtiroler Sanitätsbetriebs. Die Managementausbildung muss mindestens 100 Stunden umfassen.
