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Dienstcode: 2101

Anerkennung der im Ausland geleisteten Dienste im Gesundheitsbereich

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Beschreibung

Ausstellung der Erklärung der Gleichwertigkeit des im Ausland geleisteten Dienstes im Gesundheitsbereich zwecks Teilnahme an öffentlichen Wettbewerben, sowie als bewertbarer Titel bei denselben, die beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen angesucht werden kann.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die sanitäre Dienste im Ausland erbringen.


Voraussetzungen

Um die Anerkennung zu beantragen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • italienische Staatsbürgerschaft (ansässig in der Autonomen Provinz Bozen), Staatsbürgerschaft eines Staates der Europäischen Union bzw. eines europäischen Staates mit einem bilateralen Abkommen (z. B. der Schweiz);
  • geleisteter Dienst innerhalb der Europäischen Union bzw. in einem europäischen Staat mit einem bilateralen Abkommen (z. B. in der Schweiz);
  • geleisteter Dienst in öffentlichen und privaten, nicht gewinnorientierten Gesundheitseinrichtungen und Stiftungen;
  • Berufsbild entsprechend dem Sanitätsstellenplan.

Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Ansuchen um Anerkennung der im Ausland geleisteten sanitären Dienste;
  • Fotokopie eines gültigen Erkennungsausweises;
  • Dienstzeitbestätigung im Original (siehe Leitfaden);
  • Bescheinigung der zuständigen Gesundheitsbehörde des ausländischen Staates im Original (siehe Leitfaden);
  • Fotokopie des Fachdiploms (betrifft nur ärztliches Personal);
  • Fotokopie des Kooperationsvertrages mit der Erklärung, dass es sich um eine „originalgetreue Kopie“ handelt, gemäß Art. 19 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000, Nr. 445 (falls zutreffend).

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Aufgrund der Komplexität der einzureichenden Dokumente wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerin Priska Paller unter der folgenden Adresse: priska.paller@provincia.bz.it


So geht es weiter

Nach Einreichung der erforderlichen Unterlagen wird das entsprechende Dekret über die Anerkennung der im Ausland geleisteten sanitären Dienste ausgestellt. Nach der Genehmigung des Dekrets wird das Original per Einschreiben an die betreffende Person gesandt.


Zeiten und Fristen

Das Ansuchen um diesen Dienst kann jederzeit gestellt werden.


Häufig gestellte Fragen

Welche ist die zuständige Gesundheitsbehörde im ausländischen Staat?

Das Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen verfügt über eine Liste.

Kann ich die Unterlagen per E-Mail übermitteln?

Nein, alle Unterlagen müssen in Papierform eingereicht werden.

Wie lange dauert der Erlass des Dekrets?

Es sind ein paar Tage notwendig.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den nationalen Vorschriften.

Rechtsgrundlagen

  • Gesetz vom 10. Juli 1960, Nr. 735;

  • Gesetz vom 6. Juni 2008, Nr. 101 (noch einzufügen);

  • gesetzesvertretendes Dekret vom 31. März 1998, Nr. 112.

Siehe Trovanormesalute.

 

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Zuständige Stelle

Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100, Bozen

Telefon: +39 0471 41 81 41 / +39 0471 41 81 42

E-Mail: priska.paller@provinz.bz.it

PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it

Website: gesundheit.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Paller Priska, Telefon: +39 0471 41 81 26, E-Mail: priska.paller@provincia.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.