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Dienstcode: 2100

Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Mitglied des Unabhängigen Bewertungsorgans (UBO) des Südtiroler Sanitätsbetriebes

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Beschreibung

Bei der Landesabteilung Gesundheit ist das Landesverzeichnis der Personen angelegt, die für die Ernennung zum Mitglied des Unabhängigen Bewertungsorgans (UBO) des Südtiroler Sanitätsbetriebes geeignet sind. 

Das Dekret des Landeshauptmanns vom 20. November 2020, Nr. 43 und nachfolgende Änderungen, sieht ein öffentliches Auswahlverfahren für die Eintragung in das entsprechende Landesverzeichnis vor. Es enthält die „Durchführungsverordnung über die Regelung des Unabhängigen Bewertungsorgans und des technischen Kollegiums beim Südtiroler Sanitätsbetrieb“. Konkret wird auf Absatz 4 des Artikels 2 Bezug genommen.

Um in dieses ständige Landesverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen alle Bewerberinnen und Bewerber die in der ständigen Ausschreibung festgelegten Voraussetzungen erfüllen. Siehe Anhang A des Dekrets Nr. 14720/2022 – siehe unten.

Ernennung der UBO-Mitglieder:

Die UBO arbeitet unabhängig von den anderen Organen des Sanitätsbetriebs und setzt sich aus drei betriebsexternen Fachpersonen zusammen.  In Ermangelung betriebsexterner Fachpersonen können betriebsinterne Fachpersonen ernannt werden, die im entsprechenden Landesverzeichnis eingetragen sind. Die ernannten betriebsinternen Fachpersonen werden für die Dauer des Auftrags in den unbezahlten Wartestand versetzt. 

Die Mitglieder der UBO werden alle drei Jahre von der Landesregierung ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Die Ernennung erfolgt durch Auswahl der in Frage kommenden Bewerber oder Bewerberinnen im Landesverzeichnis.

Die Voraussetzungen und Modalitäten sowie Informationen über das Landesverzeichnis sind in der ständigen Kundmachung (Anlage A des Dekrets Nr. 14720/2022 – siehe unten) zu finden.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die daran interessiert sind, in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Mitglied des Unabhängigen Bewertungsorgans (UBO) des Südtiroler Sanitätsbetriebs aufgenommen zu werden.


Voraussetzungen

Um zum Eintragungsverfahren zugelassen zu werden, müssen Sie im Besitz der folgenden Voraussetzungen sein:

Allgemeine Voraussetzungen:

  • im Besitz des auf das Doktorat bezogenen Nachweises über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache laut DPR vom 26. Juli 1976, Nr. 752 in geltender Fassung, oder eines gleichgestellten Nachweises, sein,
  • im Besitz der Bescheinigung über die Erklärung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zur Sprachgruppe laut DPR vom 26. Juli 1976, Nr. 752, in geltender Fassung, sein,
  • die italienische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedsstaates besitzen,
  • im Besitz der bürgerlichen und politischen Rechte sein.

Voraussetzungen betreffend Kompetenz und Erfahrung:

  • im Besitz eines Laureat-Diploms nach der alten Studienordnung bzw. eines Fachlaureat-Diploms nach der neuen Studienordnung,
  • nachgewiesene mehrjährige Berufserfahrung be öffentlichen Verwaltungen oder Privatunternehmen in mindestens zwei der nachfolgenden Bereiche: Management, Messung und Bewertung der Performance im organisatorischen und Führungsbereich, Gesundheitsplanung, Controlling und Budgeting, Finanz- und Haushaltsplanung, Risiko-Management.

Voraussetzungen in Zusammenhang mit der Integrität:

  • Voraussetzungen laut Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Dekrets des Ministers für die öffentliche Verwaltung vom 6. August 2020, in geltender Fassung.

Sie müssen die Voraussetzungen dieser Kundmachung am Tag der Einreichung des Eintragungsantrags erfüllen.


Was benötigen Sie

Für die Eintragung müssen Sie Folgendes einreichen:

  • Formular 1 – Antragsformular für die Eintragung in das Landesverzeichnis;
  • Lebenslauf nach dem Europass-Modell;
  • Ersatzerklärung, aus der hervorgeht, dass in den letzten fünf Jahren Fortbildungsmaßnahmen (Kurse, Schulungen usw.) in den betreffenden Bereichen durchgeführt wurden;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises (wenn der Antrag nicht digital unterzeichnet oder persönlich eingereicht wird);
  • Entrichtung der Stempelgebühr;

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Sie müssen Ihren Antrag beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen per E-Mail an folgende Adresse einreichen: pfc.san@provincia.bz.it, PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it, oder persönlich oder per Post (Einschreiben mit Rückschein empfohlen).


So geht es weiter

  • Der Direktor oder die Direktorin der Landesabteilung Gesundheit ordnet die Eintragung in das Landesverzeichnis nach einer positiven Beurteilung durch eine spezielle Bewertungskommission an;
  • Das Landesverzeichnis wird auf der Website der Landesabteilung Gesundheit unter der Rubrik „Transparente Verwaltung“ und im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Die Einträge sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, ohne Angabe der erreichten Punktzahl (Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Mitglied des Unabhängigen Bewertungsorgans (U);
  • Das Verzeichnis ist vier Jahre lang gültig und wird alle zwei Jahre aktualisiert.

Zeiten und Fristen

  • Die Frist für die Einreichung des Antrages in das Landesverzeichnis wird nach Veröffentlichung der neuen Kundmachung, welche in Ausarbeitung ist, bekanntgegeben.
  • Wenn die vorgenannte Frist an einem Feiertag oder bei geschlossenen Landesämtern abläuft, wird sie von Rechts wegen bis zum nächsten Tag verlängert, der kein Feiertag ist oder an dem die Landesämter geöffnet sind;
  • Sie können ungeachtet des Ablaufs der Geltungsdauer dieser Kundmachung jederzeit einen Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis stellen.

Häufig gestellte Fragen

Ist die Eintragung in das Verzeichnis für alle akademischen Studientitel möglich? Welche Art der Anerkennung gilt für im Ausland erworbene Abschlüsse?

Art. 3, Absatz 1, Buchstabe b), Punkt 1 des DLH Nr. 43 vom 20. November 2020 i.g.F. legt als Voraussetzung für das Ansuchen um Eintragung in das Verzeichnis den Besitz eines beliebigen Laureatsdiploms (alte Studienordnung) oder eines Fachlaureatsdiploms (neue Studienordnung) fest. Bei im Ausland erworbenen akademischen Studientiteln muss die Antragstellerin/der Antragsteller in ihrem/seinem Antrag die Maßnahme angeben, mit der die Gleichwertigkeit des Studientitels festgestellt wurde. 

Welche Art der Anerkennung wird für im Ausland erworbene Berufserfahrung gewährt?

Konkrete Berufserfahrungen in mindestens zwei der in Art. 3, Absatz 1, Buchstabe b), Punkt 2 des DLH Nr. 43 vom 20. November 2020 i.g.F. genannten Bereichen können, sofern sie durch geeignete Unterlagen nachgewiesen werden können, in öffentlichen Verwaltungen oder privaten Unternehmen im In- oder Ausland erworben werden.

Gibt es Altersbeschränkungen für die Eintragung in das Landesverzeichnis?

Nein, es gibt keine Vorgaben hinsichtlich des Alters der Antragsteller für die Eintragung in das Verzeichnis.

Gibt es eine Frist für die Eintragung in das Landesverzeichnis?

Nein, nach Ablauf der in der Kundmachung veröffentlichten Frist können Ansuchen um Eintragung in das Verzeichnis jederzeit im Laufe des Jahres gestellt werden.

Sind für die Gesamtberechnung der Berufserfahrung auch nicht aufeinanderfolgende Zeiträume nützlich?

Ja, für die Gesamtberechnung der Berufserfahrung sind auch nicht aufeinanderfolgende Zeiträume nützlich.