Beschreibung
Bei der Abteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Pflegedirektor/zur Pflegedirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.

Bei der Abteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Pflegedirektor/zur Pflegedirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.
Alle, die sich für die Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Pflegedirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes interessieren.
Um sich zu registrieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Sie müssen nur die Unterlagen beifügen, die in der Anmeldung zur Eintragung in das Landesverzeichnis ausdrücklich verlangt werden. Die öffentliche Verwaltung behält sich das Recht vor, alle oben genannten Unterlagen anzufordern.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € kaufen.
Sie müssen Ihren Antrag beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen per E-Mail an die folgende Adresse einreichen: pfc.san@provincia.bz.it, PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it, oder persönlich oder per Post (Einschreiben mit Rückschein empfohlen).
Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Pflegedirektor/zur Pflegedirektorin in Südtirol:
Der Pflegedirektor bzw. die Pflegedirektorin im Südtirol nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:
Der Pflegedirektor bzw. die Pflegedirektorin wird vom Generaldirektor bzw. von der Generaldirektorin nach Rücksprache mit der Landesregierung ernannt. Die Ernennung erfolgt nach einer Auswahl unter den Bewerbern und Bewerberinnen auf den Landesverzeichnissen der Geeigneten, wie in Artikel 10 Absatz 8 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, vorgesehen.
Das Beschäftigungsverhältnis des Pflegedirektors bzw. der Pflegedirektorin ist exklusiv. Es handelt sich um einen befristeten privaten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren, der verlängert werden kann. Die Klauseln werden von der Landesregierung unter Beachtung der Bestimmungen des Zivilgesetzbuches (Buch 5, Titel 3) über die Selbstständigkeit und unter Berücksichtigung der tariflichen Vergütung für leitende Positionen festgelegt.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landesgesetz vom 21. April 2017, Nr. 3, in geltender Fassung „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“.
Dekret des Landeshauptmanns vom 7. August 2017, Nr. 28 „Landesverzeichnisse der für die Ernennung zur Sanitätsdirektorin/zum Sanitätsdirektor, zur Pflegedirektorin/zum Pflegedirektor beziehungsweise zur Verwaltungsdirektorin/zum Verwaltungsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs geeigneten Personen“.
Dekret Nr. 16961/2020 - Kundmachung zum Eintragungsverfahren in das Landesverzeichnis für die Ernenn.
Dekret Nr. 12684/2022 - Ernennung der Bewertungskommission für die Ansuchen um Eintragung in das Lan.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 81 40 / +39 0471 41 81 41
E-Mail:pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it