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Dienstcode: 2098

Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Sanitätsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes

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Beschreibung

Bei der Landesabteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Sanitätsdirektor und zur Sanitätsdirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die sich in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Verwaltungsleitung des Südtiroler Sanitätsbetriebs eintragen lassen wollen.


Voraussetzungen

Um sich zu registrieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Lebensjahr

Sie dürfen das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Arzt oder Ärztin

Sie müssen ein Arzt oder eine Ärztin sein.

Sprachkenntnisse

Sie müssen im Besitz der Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache für den Hochschulabschluss sein (Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 in geltender Fassung).Andernfalls müssen Sie einen gleichwertigen Nachweis vorweisen.

Sprachgruppe

Sie müssen eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zur Sprachgruppe vorlegen.

Managementausbildung

Sie müssen über eine Managementausbildung im Gesundheitswesen oder eine einschlägige ausländische Ausbildung im Managementbereich verfügen. Bei letzterer werden Sie im Hinblick auf den Zugang zu Führungspositionen von der Fachkommission des Landes gemäß Artikel 46-ter des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 in geltender Fassung beurteilt. Die Managementausbildung kann auch innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung des Antrags vorgelegt werden gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Dekret des Landeshauptmanns Nr. 28/2017;

Medizinische Leitungsfunktion

Als Angestellter oder Angestellte des Südtiroler Sanitätsbetriebes müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in der medizinischen Leitungsfunktion gearbeitet haben als:

  • Sanitätsdirektor oder Sanitätsdirektorin;
  • Sanitätskoordinator oder Sanitätskoordinatorin;
  • Krankenhausleiter oder Krankenhausleiterin;
  • Departmentdirektor oder Departmentdirektorin;
  • Primar oder Primarin mit nachgewiesener Erfahrung in der Führung einer komplexen Organisationseinheit;

Für Bewerber und Bewerberinnen von außerhalb des Südtiroler Sanitätsbetriebs: mindestens fünf Jahren medizinische Leitungsfunktion in öffentlichen oder privaten Gesundheitskörperschaften oder -einrichtungen, mittleren oder größeren Umfangs, oder Führung einer komplexen Organisationseinheit vorweisen.

Ausschlussgründe

Es darf keiner der Ausschlussgründe gemäß Artikel 3, Absatz 11 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. Dezember 1992, Nr. 502 vorliegen.


Was benötigen Sie

Für die Anmeldung müssen Sie Folgendes einreichen:

  • Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis für die Ernennung zum Sanitätsdirektor/zur Sanitätsdirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs;
  • Lebenslauf „Europass-Modell“ (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet – gilt als Ersatzerklärung);
  • Titel (Anlage B des Dekrets Nr. 19147/2017);
  • Abschluss des Studiums in Humanmedizin;
  • bei im Ausland erworbenen Studientiteln: Erklärung der Gleichwertigkeit;
  • bei im Ausland erworbenen Studientiteln: Bescheinigung über die Gesamtnote oder Prüfungszeugnis;
  • Zertifikat für die Ausbildung von Führungskräften im Gesundheitswesen. Die Bescheinigung kann innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung des Antrags vorgelegt werden;
  • Bericht über die Managementerfahrungen in den letzten fünf Jahren, die die folgenden Informationen enthalten muss:
  • Position im Organigramm der Körperschaft/des Unternehmens;
  • Beschreibung der Tätigkeitsbereiche/Kompetenzen;
  • Anzahl und hierarchische Stellung der verwalteten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
  • direkt verwaltete Finanzmittel;
  • Kopien von Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Falls erforderlich, können die Originale später angefordert werden;
  • Zertifikat über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache für den Hochschulabschluss (Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 in geltender Fassung) oder ein gleichwertiger Nachweis;
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen – im Original nicht älter als 6 Monate – in einem verschlossenen Umschlag gemäß Artikel 20/ter, Absatz 3 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752. Diese Bescheinigung muss beim Kolloquium vorgelegt werden.Es ist notwendig, dass alle
    Kandidatinnen und Kandidaten (ausgenommen jene, die nicht in der Provinz Bozen ansässig
    sind) die Bescheinigung der Sprachgruppenzugehörigkeitbereits vor dem Ausfüllen des Ansuchensbei Gericht abgeholt haben.

Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Südtiroler Landesverwaltung und des Südtiroler Sanitätsbetriebs müssen die Bescheinigung vorlegen. Für Personen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, ist die Ersatzerklärung nicht mehr zulässig und muss auf dem üblichen Weg abgegeben werden;

  • gültiges Ausweisdokument (falls nicht digital signiert).

Sie müssen nur die ausdrücklich verlangten Unterlagen beifügen. Die öffentliche Verwaltung behält sich das Recht vor, alle oben genannten Originaldokumente anzufordern.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Sie müssen Ihren Antrag beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen einreichen per:


So geht es weiter

Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Sanitätsdirektor und zur Sanitätsdirektorin in Südtirol:

  1. um in dieses Landesverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Kandidaten und Kandidatinnen, die die in der Kundmachung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, ein Kolloquiumabsolvieren;
  2. die Kommissionnimmt zunächst eine Prüfung der übermittelten Unterlagen sowie eine Bewertung der Übereinstimmung der vorgelegten Lebensläufe und der angegebenen beruflichen Erfahrungen mit den auszuübenden Funktionen sowie der eingereichten Qualifikationen vor.

Bei positivem Ergebnis dieser Bewertung erfolgt die Zulassung zum Gespräch.

  1. die in das Verzeichnis eingetragenen Personen werden in alphabetischer Reihenfolge ohne Angabe der erreichten Punkte geführt.
  2. die Voraussetzungen und Modalitäten sowie Informationen über das Landesverzeichnis sind in der ständigen Kundmachung (Anlage A des Dekrets Nr. 19147/2017) abrufbar.

Zeiten und Fristen

  • Sie müssen Ihren Antrag bis zum 10. Dezember um 12.00 Uhrdes betreffendenzweijährigen Zeitraumseinreichen;
  • Wenn die vorgenannte Frist an einem Feiertag oder bei geschlossenen Landesämtern abläuft, wird sie von Rechts wegen bis zum nächsten Tag verlängert, der kein Feiertag istoder an dem die Landesämter geöffnet sind;
  • Sie können ungeachtet des Ablaufs der Geltungsdauer dieser Kundmachung jederzeit einen Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis stellen;
  • Die Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten ist vier Jahre lang gültig.

Häufig gestellte Fragen

Was sind die Aufgaben des Sanitätsdirektors oder der Sanitätsdirektorin?

Der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • leitet die Gesundheitsdienste auf organisatorischer und hygienisch-sanitärer Ebene, in Zusammenarbeit mit dem Pflegedirektor oder der Pflegedirektorin und unter Beachtung der jeweiligen institutionellen Zuständigkeiten;
  • leitet das Personal in Angelegenheiten, die in seine Zuständigkeit fallen;
  • koordiniert Maßnahmen zur Gesundheitsförderung sowie zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Krankheiten;
  • überwacht die Umsetzung der Maßnahmen im klinischen Umfeld;
  • garantiert die Kontinuität der Versorgungswege und ermöglicht die Kontrolle der Wirksamkeit, Qualität und Angemessenheit der erbrachten Leistungen sowie der Effizienz der verwalteten Dienste.

Der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin übt die fachliche Weisungsbefugnis aus und führt die Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen gegenüber den Sanitätskoordinatoren und Sanitätskoordinatorinnen der Gesundheitsbezirke durch. Darüber hinaus unterstützt sie die Direktoren und Direktorinnen der Gesundheitsbezirke in Angelegenheiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.

Wie wird der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin ernannt?

Der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin wird vom Generaldirektor oder der Generaldirektorin nach Rücksprache mit der Landesregierung ernannt. Dies geschieht im Anschluss an ein Auswahlverfahren unter den Bewerbern und Bewerberinnen, die in den Landesverzeichnissen der Geeigneten gemäß Artikel 10, Absatz 8 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, eingetragen waren.

Wie lange dauert die Ernennung des Sanitätsdirektors oder der Sanitätsdirektorin? Um welche Art von Arbeitsvertrag handelt es sich?

Das Arbeitsverhältnis des Sanitätsdirektors oder der Sanitätsdirektorin ist exklusiv. Das Arbeitsverhältnis ist durch einen privatrechtlichen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren geregelt, der verlängert werden kann. Die Vertragsbedingungen werden von der Landesregierung unter Beachtung der Vorschriften über die selbständige Tätigkeit des Zivilgesetzbuches, Buch 5, Titel 3, festgelegt. Dabei wird die tarifliche Vergütung für die jeweiligen Fürhungspositionen berücksichtigt.

Welche Art von Managementausbildung ist erforderlich, um in das Landesverzeichnis aufgenommen zu werden? Werden meine ausländischen Managementerfahrungen anerkannt?

Die Bewerber und Bewerberinnen müssen einen abgeschlossenen Lehrgang in Management für Führungskräfte im Gesundheitsbereich mit einer Gesamtdauer von mindestens 100 Stunden nachweisen.
Ja, es kann ein Antrag auf Anerkennung des im Ausland erlangten Bildungsnachweises im Managementbereich beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen gestellt werden.Im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 23. April 1998, Nr. 12 in gültiger Fassung, ist im Artikel 7 Absatz 1 vorgesehen, dass der Nachweis eine Gültigkeit von 7 Jahren nach seiner Ausstellung hat.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen