Beschreibung
Bei der Landesabteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Sanitätsdirektor und zur Sanitätsdirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.

Bei der Landesabteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Sanitätsdirektor und zur Sanitätsdirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.
Alle, die sich in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Verwaltungsleitung des Südtiroler Sanitätsbetriebs eintragen lassen wollen.
Um sich zu registrieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Sie dürfen das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Sie müssen ein Arzt oder eine Ärztin sein.
Sie müssen im Besitz der Bescheinigung über die Kenntnis der italienischen und deutschen Sprache für den Hochschulabschluss sein (Dekret des Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr. 752 in geltender Fassung).Andernfalls müssen Sie einen gleichwertigen Nachweis vorweisen.
Sie müssen eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zur Sprachgruppe vorlegen.
Sie müssen über eine Managementausbildung im Gesundheitswesen oder eine einschlägige ausländische Ausbildung im Managementbereich verfügen. Bei letzterer werden Sie im Hinblick auf den Zugang zu Führungspositionen von der Fachkommission des Landes gemäß Artikel 46-ter des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7 in geltender Fassung beurteilt. Die Managementausbildung kann auch innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung des Antrags vorgelegt werden gemäß Artikel 6, Absatz 1 des Dekret des Landeshauptmanns Nr. 28/2017;
Als Angestellter oder Angestellte des Südtiroler Sanitätsbetriebes müssen Sie mindestens fünf Jahre lang in der medizinischen Leitungsfunktion gearbeitet haben als:
Für Bewerber und Bewerberinnen von außerhalb des Südtiroler Sanitätsbetriebs: mindestens fünf Jahren medizinische Leitungsfunktion in öffentlichen oder privaten Gesundheitskörperschaften oder -einrichtungen, mittleren oder größeren Umfangs, oder Führung einer komplexen Organisationseinheit vorweisen.
Es darf keiner der Ausschlussgründe gemäß Artikel 3, Absatz 11 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. Dezember 1992, Nr. 502 vorliegen.
Für die Anmeldung müssen Sie Folgendes einreichen:
Auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Südtiroler Landesverwaltung und des Südtiroler Sanitätsbetriebs müssen die Bescheinigung vorlegen. Für Personen, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind, ist die Ersatzerklärung nicht mehr zulässig und muss auf dem üblichen Weg abgegeben werden;
Sie müssen nur die ausdrücklich verlangten Unterlagen beifügen. Die öffentliche Verwaltung behält sich das Recht vor, alle oben genannten Originaldokumente anzufordern.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.
Sie müssen Ihren Antrag beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen einreichen per:
Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Sanitätsdirektor und zur Sanitätsdirektorin in Südtirol:
Bei positivem Ergebnis dieser Bewertung erfolgt die Zulassung zum Gespräch.
Der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin nimmt folgende Aufgaben wahr:
Der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin übt die fachliche Weisungsbefugnis aus und führt die Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahmen gegenüber den Sanitätskoordinatoren und Sanitätskoordinatorinnen der Gesundheitsbezirke durch. Darüber hinaus unterstützt sie die Direktoren und Direktorinnen der Gesundheitsbezirke in Angelegenheiten, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen.
Der Sanitätsdirektor oder die Sanitätsdirektorin wird vom Generaldirektor oder der Generaldirektorin nach Rücksprache mit der Landesregierung ernannt. Dies geschieht im Anschluss an ein Auswahlverfahren unter den Bewerbern und Bewerberinnen, die in den Landesverzeichnissen der Geeigneten gemäß Artikel 10, Absatz 8 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, eingetragen waren.
Das Arbeitsverhältnis des Sanitätsdirektors oder der Sanitätsdirektorin ist exklusiv. Das Arbeitsverhältnis ist durch einen privatrechtlichen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren geregelt, der verlängert werden kann. Die Vertragsbedingungen werden von der Landesregierung unter Beachtung der Vorschriften über die selbständige Tätigkeit des Zivilgesetzbuches, Buch 5, Titel 3, festgelegt. Dabei wird die tarifliche Vergütung für die jeweiligen Fürhungspositionen berücksichtigt.
Die Bewerber und Bewerberinnen müssen einen abgeschlossenen Lehrgang in Management für Führungskräfte im Gesundheitsbereich mit einer Gesamtdauer von mindestens 100 Stunden nachweisen.
Ja, es kann ein Antrag auf Anerkennung des im Ausland erlangten Bildungsnachweises im Managementbereich beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen gestellt werden.Im Sinne des Dekretes des Landeshauptmannes vom 23. April 1998, Nr. 12 in gültiger Fassung, ist im Artikel 7 Absatz 1 vorgesehen, dass der Nachweis eine Gültigkeit von 7 Jahren nach seiner Ausstellung hat.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landesgesetz vom 21. April 2017, Nr. 3 in geltender Fassung: „Organisationsstruktur des Landesgesundheitsdienstes“;
Dekret des Landeshauptmanns vom 7. August 2017, Nr. 28: „Landesverzeichnisse der für die Ernennung zur Sanitätsdirektorin/zum Sanitätsdirektor, zur Pflegedirektorin/zum Pflegedirektor beziehungsweise zur Verwaltungsdirektorin/zum Verwaltungsdirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs geeigneten Personen“;
Dekret Nr. 19147/2017 - Kundmachung zum Eintragungsverfahren in das Landesverzeichnis zur Ernennung;
Dekret Nr. 9368/2022 „Ernennung der Kommission für die Bewertung der Ansuchen um Eintragung in das L;
Dekret Nr. 13244/2024 zur Änderung des Dekrets Nr. 9368/2022 (Ersetzung einiger Mitgliedern).
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
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