Welche Aufgaben hat der Direktor oder die Direktorin eines Gesundheitsbezirks?
Diese Figur erfüllt insbesondere die folgenden Funktionen:
- Sie verbessert und stärkt die territoriale Gesundheitsversorgung, indem sie die Qualität, die Effizienz und den Zugang zu Dienstleistungen für die Bevölkerung im Gesundheitsbezirk verbessert.
- Sie koordiniert die Gesundheitsdienste im Bezirk mit denen des sozialen Sektors und gewährleistet so die Integration von Sozial- und Gesundheitsdiensten und die Kontinuität der Versorgung.
- Sie ermittelt und bewertet den Bedarf an Gesundheits- und Sozialfürsorgediensten und überwacht die Erfüllung der ermittelten Bedürfnisse.
- Sie garantiert den Zugang zu den Gesundheitsdiensten, wobei die auf Provinz- und Unternehmensebene festgelegten Wartezeiten entsprechend den Gesundheitszielen des Unternehmens eingehalten werden.
- Sie setzt Strategien und Bestimmungen des Managements um, um das effiziente und effektive Funktionieren der Gesundheitseinrichtungen und die Kontinuität der Versorgung zu gewährleisten.
- Sie erfüllt die im Unternehmensgesetz vorgesehenen oder von der Unternehmensleitung zugewiesenen Aufgaben, je nach den betrieblichen Erfordernissen des Gesundheitsbezirks.
- Sie weist den Abteilungen und Diensten der Gesundheitsbezirke Haushaltsmittel zu, in Übereinstimmung mit den Unternehmensplänen und den allgemeinen Bedingungen.
- Sie fördert Innovationen und Entwicklungen in den Bereichen Zusammenarbeit, Ausrüstung und Infrastruktur in Übereinstimmung mit den Strategie- und Durchführungsplänen des Unternehmens.
Wie wird der Direktor oder die Direktorin eines Gesundheitsbezirks ernannt?
Die Direktoren der Gesundheitsbezirke werden vom Generaldirektor oder von der Generaldirektorin nach Rücksprache mit der Landesregierung ernannt. Dies geschieht nach einem Auswahlverfahren unter den Bewerbern und Bewerberinnen des Landesverzeichnisses der Geeigneten gemäß Artikel 10, Absatz 15 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3.
Wie lange dauert die Ernennung des Direktors oder der Direktorin eines Gesundheitsbezirks? Um welche Art von Arbeitsvertrag handelt es sich?
Handelt es sich bei den ernannten Personen um Beamte und Beamtinnen mit privatem Auftrag als Gesundheitsbezirksdirektoren und Gesundheitsbezirksdirektorinnen, gelten die Bestimmungen des Artikels 11, Absatz 2 des Landesgesetzes Nr. 3/2017.
Gemäß Artikel 10, Absatz 20 des Landesgesetzes Nr. 3/2017 hängt die wirtschaftliche Behandlung von Gesundheitsbezirksdirektoren und Gesundheitsbezirksdirektorinnen von der Komplexität der Dienste ab.
Das Gehalt kann um einen zusätzlichen Betrag von höchstens 15 % des Gesamtbetrags aufgestockt werden, wenn die Ergebnisse der Verwaltung positiv bewertet werden.
Die Bewertung bezieht sich auf die erreichten Gesundheitsziele und die Funktionsweise der Dienste in den jeweiligen Gesundheitsbezirken.
Die Ziele werden vom Generaldirektor oder von der Generaldirektorin bei seiner oder ihrer Ernennung festgelegt und danach jährlich aktualisiert.
Die Gesamtvergütung darf die in den geltenden Vorschriften vorgesehene Obergrenze nicht überschreiten.
Wo finde ich Informationen über das Landesverzeichnis?
Die Bedingungen und Verfahren sowie Informationen über das Landesverzeichnis finden Sie hier: Dekret Nr. 17269/2021 – Kundmachung betreffend das Eintragungsverfahren in das Landesverzeichnis zur.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.