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Dienstcode: 2095

Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Verwaltungsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes

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Beschreibung

Bei der Landesabteilung Gesundheit wird ein Landesverzeichnis mit Geeigneten für die Ernennung zum Verwaltungsdirektor oder zur Verwaltungsdirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs erstellt.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die sich in das Landesverzeichnis der Geeigneten für die Verwaltungsdirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebs eintragen lassen wollen.


Voraussetzungen

Um sich zu registrieren, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie dürfen das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Sie müssen über einen Nachweis über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache (D.P.R. vom 26. Juli 1976, Nr. 752, in geltender Fassung), oder gleichgestellter Nachweis verfügen;
  • Sie müssen über eine Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung an die Sprachgruppe verfügen (gemäß dem Präsidialdekret Nr. 752 vom 26. Juli 1976 und nachfolgenden Änderungen).
  • Sie müssen im Besitz der Bescheinigung über die Management-Ausbildung im Gesundheitsbereich laut geltender Gesetzgebung oder die im Ausland erlangten und von der zuständigen Fachkommission des Landes laut Artikel 46/ter des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, in geltender Fassung, bewerteten Bildungsabschlüsse im Managementbereich sein.Der Nachweis über die Management-Ausbildungkann auch innerhalb von 18 Monaten ab Einreichen des Eintragungsantrags nachgereicht werden.
  • Sie müssen im Besitzeines Laureatsdiploms nach der alten Studienordnung bzw. eines Fachlaureatsdiploms oder eines Hochschulmasters ersten Grades in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften sein;
  • Sie sind Mitarbeiter oder Mitarbeiterin des Südtiroler Sanitätsbetriebs, der Autonomen Provinz Bozen oder anderer öffentlicher Verwaltungen. Sie verfügen über mindestens fünf Jahre tatsächliche Dienstzeit als:
    • Ressortdirektor oder Ressortdirektorin
    • Abteilungsdirektor oder Abteilungsdirektorin;
    • Amtsdirektor oder Amtsdirektorin;
    • ähnliche Führungsposition oder komplexen Organisationseinheit;

Andernfalls muss es sich um einen Kandidaten oder eine Kandidatin außerhalb der öffentlichen Verwaltung handeln. Insbesondere müssen sie mindestens fünf Jahre effektive Dienstzeit in höheren fachlichen oder administrativen Führungsfunktionen bei öffentlichenoder privaten Körperschaften, Betrieben oder Einrichtungen nachweisen.

  • es darf keiner der in Artikel 3, Absatz 11 des gesetzesvertretenden Dekrets vom 30. Dezember 1992, Nr. 502, in geltender Fassung genannten Ausschlussgründe vorliegen;
  • Vorbehaltlich der Bestimmungen der Artikel 1, 2 und 3 des Dekrets des Präsidenten der Provinz Nr. 10 vom 30. März 2017 in der jeweils gültigen Fassung müssen Sie die vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen. Die Voraussetzungen sind in Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a), b) und c) beschrieben. Sie sind außerdem in Artikel 4 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 28/2017 zum Zeitpunkt der Einreichung des Antrags auf Eintragung beschrieben.

Was benötigen Sie

Für die Anmeldung müssen Sie Folgendes einreichen:

  • Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis für die Ernennung zum Verwaltungsdirektor/zur Verwaltungsdirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs;
  • Lebenslauf „Europass-Modell“ (vollständig ausgefüllt und unterzeichnet – gilt als Ersatzerklärung);
  • Anlage B;
  • ein Laureatsdiplom nach der alten Studienordnung bzw. ein Fachlaureatsdiplom oder ein Hochschulmaster ersten Grades in Rechts- oder Wirtschaftswissenschaften;
  • bei im Ausland erworbenen Studientiteln: Erklärung der Gleichwertigkeit;
  • bei im Ausland erworbenen Studientiteln: Bescheinigung über die Gesamtnote oder Rigorosenzeugnis;
  • Bescheinigung über die Management-Ausbildung im Gesundheitsbereich laut geltender Gesetzgebung oder die im Ausland erlangten und von der zuständigen Fachkommission des Landes laut Artikel 46/ter des Landesgesetzes vom 5. März 2001, Nr. 7, in geltender Fassung, bewerteten Bildungsabschlüsse im Managementbereich. Der Nachweis über die Management-Ausbildung kann auch innerhalb von 18 Monaten ab Einreichen des Eintragungsantrags nachgereicht werden;
  • Kopien von Bescheinigungen über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen. Falls erforderlich, können die Originale später angefordert werden;
  • Besitz des auf das Doktorat bezogenen Nachweises über die Kenntnis der italienischen und der deutschen Sprache laut D.P.R. vom 26. Juli 1976, Nr. 752 in geltender Fassung, oder eines gleichgestellten Nachweises
  • Bescheinigung über die Zugehörigkeit oder Angliederung zu einer der drei Sprachgruppen. Es muss sich um das Original handeln. Außerdem darf es nicht älter als 6 Monate sein und muss gemäß Art. 20/ter, Abs. 3 des Präsidialdekrets Nr. 752 vom 26. Juli 1976 in einem verschlossenen Umschlag eingereicht werden. Es ist notwendig, dass alle Kandidatinnen und Kandidaten (ausgenommen, jene, die nicht in der Provinz Bozen ansässig sind) die Bescheinigung über die Sprachgruppenzugehörigkeit bereits vor Ausfüllen des Ansuchens beim Gericht abgeholt haben. Diese Bescheinigung muss beim Vorstellungsgespräch vorgelegt werden;
  • Gültiger Ausweis (sofern keine digitale Signatur vorhanden ist);
  • Bericht über die Managementerfahrungen in den letzten fünf Jahren.

Der Bericht muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Position im Organigramm der Körperschaft/des Unternehmens;
  • Beschreibung der Tätigkeitsbereiche/Kompetenzen;
  • Anzahl und hierarchische Stellung der verwalteten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen;
  • direkt verwaltete Finanzmittel.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


So wird es gemacht

Sie müssen Ihren Antrag beim Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen einreichen per:


So geht es weiter

Landesverzeichnis der Geeigneten für die Ernennung zum Verwaltungsdirektor oder zur Verwaltungsdirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs:

  1. um in dieses Landesverzeichnis aufgenommen zu werden, müssen die Kandidaten und Kandidatinnen, die die in der Kundmachung festgelegten Voraussetzungen erfüllen, ein Kolloquiumabsolvieren;
  2. die Kommission überprüft im Vorfeld die eingereichte Dokumentation und bewertet die Übereinstimmung der Lebensläufe und der erklärten Berufserfahrungen bezogen auf die auszuübenden Funktionen sowie die abgegebenen Titel.

Nach erfolgreichem Abschluss dieser Prüfung erfolgt die Zulassung zum Kolloquium;

  1. die im Verzeichnis eingetragenen Personen sind in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, ohne Angabe der erreichten Punktzahl.

Zeiten und Fristen

  • Sie müssen Ihren Antrag bis zum 23. Dezember um 12.00 Uhrdes betreffenden Zweijahreszeitraums einreichen;
  • Wenn die vorgenannte Frist an einem Feiertag oder bei geschlossenen Landesämtern abläuft, wird sie von Rechts wegen bis zum nächsten Tag verlängert, der kein Feiertag ist oder an dem die Landesämter geöffnet sind;
  • Sie können ungeachtet des Ablaufs der Geltungsdauer dieser Kundmachung jederzeit einen Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis stellen;
  • die Eintragung in das Landesverzeichnis der Geeigneten für den Posten des Verwaltungsdirektors oder der Verwaltungsdirektorin ist vier Jahre lang gültig.

Häufig gestellte Fragen

Welche Aufgaben hat der Verwaltungsdirektors oder die Verwaltungsdirektorin?

Der Direktor oder die Direktorin nimmt folgende Aufgaben wahr:

  • leitet die Verwaltungsdienste des Sanitätsbetriebs;
  • leitet das Verwaltungspersonal der Sanitätsbetriebs in Angelegenheiten, die in seine oder ihre Zuständigkeit fallen;
  • beaufsichtigt und koordiniert die verwaltungstechnischen Tätigkeiten des Sanitätsbetriebs;
  • leitet die betriebsrelevanten Projekte im IT-Bereich;

Wie wird der Verwaltungsdirektor oder die Verwaltungsdirektorin ernannt?

Der Verwaltungsdirektor oder die Verwaltungsdirektorin wird vom Generaldirektor oder der Generaldirektorin nach Anhörung der Landesregierung ernannt. Gemäß Art. 10 Absatz 8 des Landesgesetzes Nr. 3 vom 21. April 2017 erfolgt die Auswahl unter jenen Personen, die in den entsprechenden Landesverzeichnissen laut Absatz 8 eingetragen sind.

Wie lange dauert die Amtszeit des Verwaltungsdirektors oder der Verwaltungsdirektorin? Um welche Art von Arbeitsvertrag handelt es sich?

Das Arbeitsverhältnis des Verwaltungsdirektors oder der Verwaltungsdirektorin ist ausschließlich. Das Arbeitsverhältnis wird durch einen privatrechtlichen befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit von drei bis fünf Jahren geregelt, der verlängert werden kann. Es wird mit einem zwischen drei und fünf Jahren befristeten, erneuerbaren privatrechtlichen Vertrag geregelt, dessen Inhalt von der Landesregierung festgelegt wird, und zwar unter Beachtung der im dritten Titel des fünften Buches des Zivilgesetzbuches enthaltenen Bestimmungen zur selbständigen Arbeit und unter Berücksichtigung der kollektivvertraglich festgelegten wirtschaftlichen Behandlung für die entsprechenden ranghöchsten Positionen.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen