Beschreibung
Jedes Jahr wird ein öffentlicher Wettbewerb für die Zulassung zur dreijährigen Sonderausbildung in Allgemeinmedizin ausgeschrieben. Nach Abschluss der Ausbildung erhalten wird den Teilnehmern der Titel „Arzt für Allgemeinmedizin“ oder „Ärztin für Allgemeinmedizin“.
Dieser Titel ist auf EU-Ebene anerkannt.
Jährlich sind 30 Ausbildungsplätze verfügbar.
Er ist Voraussetzung, um mit dem öffentlichen Gesundheitsdienst einen Vertrag als Arzt oder Ärztin für Allgemeinmedizin abschließen zu können. Die Ausbildung wird in Vollzeit oder Teilzeit angeboten. In letzterem Fall müssen jedoch einige Praktika in Vollzeit absolviert werden.
Im Unterschied zur Vollzeitausbildung, ist bei Teilzeitausbildung die Ausübung anderer Nebentätigkeiten während der Ausbildung erlaubt. Die Ausübung dieser Tätigkeiten ist zulässig, sofern diese mit den Ausbildungszeiten vereinbar sind. Ausnahmen werden für Zeiten gemacht, in denen die Ausbildung in Vollzeit stattfindet.
Du kannst die Ausschreibung unter folgendem Link einsehen: Ausschreibung.
