Die Rangordnungen werden veröffentlicht. Auf der Grundlage dieser Ergebnisse können Sie an der Ausbildung teilnehmen:
Die Ausbildung hat eine Dauer von drei Jahren. Im Falle einer Teilzeitausbildung verlängert sich die Dauer entsprechend.
Die praktische Ausbildung findet in verschiedenen Abteilungen der Krankenhäuser statt. Sie findet auch in akkreditierten Praxen von Ärzten und Ärztinnen für Allgemeinmedizin statt. Die theoretische Ausbildung findet im Rahmen regelmäßiger Seminarveranstaltungen in Bozen statt.
Lesen Sie hier das Programm der Ausbildung.
Die Gewinner und Gewinnerinnen des Wettbewerbs müssen auf eigene Kosten eine Versicherung gegen Berufsrisiken und gegen Unfälle, die mit der Ausbildungstätigkeit zusammenhängen, abschließen. Sie müssen den entsprechenden Abschlussbeleg einreichen. Dieser Abschlussbeleg muss vor dem Beginn der Ausbildungstätigkeit vorgelegt werden.
Ärzte und Ärztinnen, die eine Sonderausbildung in Allgemeinmedizin absolviert haben, sind verpflichtet, für drei Jahre als Arzt oder Ärztin für Allgemeinmedizin tätig zu sein. Dieser Dienst muss innerhalb von fünf Jahren nach Erlangung des entsprechenden Diploms erbracht werden. Diese Tätigkeit wird im Gebiet der Provinz Bozen freiberuflich oder im Angestelltenverhältnis ausgeübt. Diese Tätigkeit wird in den Formen und Diensten ausgeübt, in denen sie vorgesehen ist.
Während der Ausbildung wird gemäß Artikel 8 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 46/2003 ein monatliches Landesstipendium in Höhe von 2.084,00 Euro gewährt. Ferner wird eine zusätzliche monatliche finanzielle Zuwendung gemäß Artikel 11 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 46/2003 in Höhe von 700,00 Euro gezahlt. Darüber hinaus wird gemäß Artikel 10 des Dekrets des Landeshauptmanns Nr. 46/2003 weitere Zusatzentschädigung in Höhe von 450,00 Euro pro Monat gewährt. Dieser Betrag wird all jenen gezahlt, die im Besitz eines Zweisprachigkeitsnachweises Niveau C1 sind (bezogen auf den Hochschulabschluss oder eines gleichwertigen Nachweises C1 gemäß des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen) sind. Es handelt sich jeweils um Bruttobeträge. Im Falle einer Teilzeitausbildung werden die Beträge entsprechend verringert.