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Dienstcode: 2092

Öffentliches Auswahlverfahren für Stellen zur fachärztlichen Weiterbildung im Ausland bei Vertragseinrichtungen

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Beschreibung

Die Autonome Provinz Bozen finanziert in der Regel jedes Jahr Ausbildungsstellen im Ausland auf der Grundlage des Facharztbedarfs in Südtirol. Die Ausbildung findet an vertragsgebundenen Einrichtungen in Österreich, Deutschland und der Schweiz statt. Die Stellen für die Facharztausbildung werden in einem öffentlichen Wettbewerb nach Titeln und Kolloquium vergeben.


Wer kann den Dienst nutzen

Absolventen und Absolventinnen eines Studiums in Humanmedizin, die an einer Facharztausbildung im Ausland interessiert sind.


Voraussetzungen

Um an dem Wettbewerb teilzunehmen, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Staatsbürgerschaft eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines nicht zur EU gehörenden Staates nach dem jeweils geltenden Landesrecht;
  • Alter von nicht mehr als 50 Jahren;
  • Laureatsdiplom in Humanmedizin;
  • Befähigung zur Ausübung des Arztberufs;
  • Eintragung in das Berufsalbum einer Ärztekammer vor Ausbildungsbeginn;
  • Besitz des Zweisprachigkeitsnachweises mindestens auf der Niveaustufe B2 (Informationen über den Zweisprachigkeitsnachweis finden Sie auf der offiziellen Website zur Zweisprachigkeitsprüfung in Südtirol );
  • keine strafrechtlichen Verurteilungen oder strafrechtliche Verfahren.

Was benötigen Sie

  • Antragsformular;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.

Dieser Dienst ist gebührenfrei.



So geht es weiter

Als Gewinner oder Gewinnerin des Wettbewerbes schließen Sie mit dem Krankenhaus einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten das im jeweiligen Bestimmungsland geltende kollektivvertraglich vorgesehene Gehalt. Die Autonome Provinz Bozen erstattet den Einrichtungen je nach Vereinbarung entweder die gesamten Bruttopersonalkosten oder einen Teilbetrag davon.

WICHTIG: Mit der Annahme der Ausbildungsstelle verpflichten Sie sich, 4 Jahre im öffentlichen Gesundheitsdienst der Autonomen Provinz Bozen Dienst zu leisten. Dieser Dienst muss innerhalb von zehn Jahren nach Erlangen des Facharztdiploms geleistet werden. Daher verpflichten Sie sich, im Falle der Nichteinhaltung die erhaltenen Bruttobezüge zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzuzahlen.


Zeiten und Fristen

Die Frist wird in der nächsten Wettbewerbsausschreibung bekannt gegeben.


Häufig gestellte Fragen

Wie erhalte ich eine Zweisprachigkeitsbescheinigung?

Sie können sich an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen wenden (zdp@provinz.bz.it).

Ich habe bereits ein Bescheinigung für eine Sprache (Italienisch oder Deutsch). Ist das ausreichend?

Nein, Sie benötigen eine Bescheinigung, mit der die Kenntnis beider Sprachen (Italienisch und Deutsch) nachgewiesen wird. Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Dienststelle für die Zwei- und Dreisprachigkeitsprüfungen (zdp@provinz.bz.it).

Muss ich einen Wohnsitz in Südtirol haben?

Nein, das ist nicht erforderlich.

Wie läuft das Aufnahmeverfahren in ausländischen Kliniken ab?

Die drei bestplatzierten Bewerber oder Bewerberinnen in der Rangliste erhalten per E-Mail die Kontaktdaten der Klinik, um einen Termin für das Aufnahmegespräch zu vereinbaren. Die Klinik informiert dann das Landesamt über den Namen des Gewinners oder der Gewinnerin der Ausbildungsstelle. Als Nächstes müssen Sie sich um die Unterlagen kümmern, die für die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit erforderlich sind (Approbation, Fachsprachprüfung usw.).

Welche rechtlichen Folgen hat eine Unterbrechung der Ausbildung?

Im Falle einer Unterbrechung der Ausbildung müssen Sie die bis zum Zeitpunkt der Unterbrechung erhaltenen Bruttobezüge zuzüglich der gesetzlichen Zinsen zurückzahlen.



Zuständige Stelle

Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 81 40
Telefon 2: +39 0471 41 81 41
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Spitaler Josefine
Telefon: +39 0471 41 81 50

Schmid Birgit
Telefon: +39 0471 41 81 54

Parteienverkehr

Montag bis Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.