Wie lange dauert es, bis ich die Gleichwertigkeit erhalte?
Handelt es sich um einen Titel, der bereits von der Fachkommission bewertet wurde, dauert die Bearbeitung des mit den vollständigen Unterlagen eingereichten Antrags etwa zwei Monate.
Ist es auch notwendig, die Anerkennung der Berufsqualifikation beim Gesundheitsministerium zu beantragen, wenn ich die Gleichwertigkeit bei der Autonomen Provinz Bozen beantrage?
Es ist nicht notwendig. Die Gleichwertigkeit der Autonomen Provinz Bozen gilt nur auf dem Gebiet Südtirols; die Anerkennung des Berufsabschlusses durch das Gesundheitsministerium gilt hingegen landesweit. Wer also nur die Gleichwertigkeit besitzt, kann nur in Südtirol arbeiten; mit der Anerkennung hingegen kann er im ganzen Land arbeiten.
Warum muss ich sowohl den Antrag auf Gleichwertigkeit des Studientitels bei der Provinz als auch den Antrag auf Anerkennung des Studientitels beim Gesundheitsministerium stellen?
Für Berufe, die nicht unter das so genannte System der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen fallen, das in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums fällt, reichen Sie beide Anträge ein. Denn innerhalb von zwei Monaten erhalten Sie die Gleichwertigkeit, mit der Sie bereits in Südtirol arbeiten können. Stattdessen erhalten Sie nur wenige Monate später das Anerkennungsdekret des Ministeriums, der Sie zur landesweiten Ausübung des Berufs berechtigt.