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Dienstcode: 2091

Gleichwertigkeitserklärung ausländischer Bildungsabschlüsse im Gesundheitswesen, die in einem europäischen Land des deutschsprachigen Kulturraumes erworben wurden

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Beschreibung

Die Autonomen Provinz Bozen stellt die Gleichwertigkeitserklärung für ausländische Studientiel, die in einem deutschsprachigen Land erworben wurden, aus.

Diese Gleichwertigkeitserklärung ist nur auf dem Gebiet der Autonomen Provinz Bozen gültig.


Wer kann den Dienst nutzen

EU-Bürger oder EU-Bürgerin, die einen Studientitel in einem Gesundheitsberuf in Österreich, in Deutschland oder in der deutschsprachigen Schweiz erworben haben, können die Gleichwertigkeitserklärung mit dem entsprechenden italienischen Titel bei der Autonomen Provinz Bozen beantragen.  

Für alle anderen Studientitel, die in einem europäischen Land außerhalb des deutschen Kulturraums erworben wurden, muss der Antrag auf Anerkennung beim Gesundheitsministerium in Rom eingereicht werden.


Voraussetzungen

Um die Erklärung zu erhalten, müssen Sie Folgendes vorweisen können:

  • EU-Staatsbürgerschaft;
  • Studientitel in einem nichtärztlichen Gesundheitsberuf, der in einem europäischen Land des deutschen Kulturkreises (Österreich, Deutschland oder Schweiz) erworben wurde.

Was benötigen Sie

Um die Gleichwertigkeit zu beantragen, müssen Sie Folgendes vorlegen:

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von 16 Euro je Stück erwerben, von denen die erste auf dem Antrag und die zweite auf dem Zertifikat der Gleichwertigkeit anzubringen ist.

So wird es gemacht

Der Antrag auf Gleichwertigkeit ist ausschließlich im PDF-Format an die Mailbox des Amtes für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen zu senden pbb.ges@provinz.bz.it.


So geht es weiter

Sobald Sie die Gleichwertigkeitserklärung bekommen, um  Ihren Beruf in Südtirol auszuüben, müssen Sie sich in das entsprechende Berufsalbum einschreiben.


Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag jederzeit stellen.


Häufig gestellte Fragen

Wie lange dauert es, bis ich die Gleichwertigkeit erhalte?

Handelt es sich um einen Titel, der bereits von der Fachkommission bewertet wurde, dauert die Bearbeitung des mit den vollständigen Unterlagen eingereichten Antrags etwa zwei Monate.

Ist es auch notwendig, die Anerkennung der Berufsqualifikation beim Gesundheitsministerium zu beantragen, wenn ich die Gleichwertigkeit bei der Autonomen Provinz Bozen beantrage?

Es ist nicht notwendig. Die Gleichwertigkeit der Autonomen Provinz Bozen gilt nur auf dem Gebiet Südtirols; die Anerkennung des Berufsabschlusses durch das Gesundheitsministerium gilt hingegen landesweit. Wer also nur die Gleichwertigkeit besitzt, kann nur in Südtirol arbeiten; mit der Anerkennung hingegen kann er im ganzen Land arbeiten.

Warum muss ich sowohl den Antrag auf Gleichwertigkeit des Studientitels bei der Provinz als auch den Antrag auf Anerkennung des Studientitels beim Gesundheitsministerium stellen?

Für Berufe, die nicht unter das so genannte System der automatischen Anerkennung von Berufsqualifikationen fallen, das in die Zuständigkeit des Gesundheitsministeriums fällt, reichen Sie beide Anträge ein. Denn innerhalb von zwei Monaten erhalten Sie die Gleichwertigkeit, mit der Sie bereits in Südtirol arbeiten können. Stattdessen erhalten Sie nur wenige Monate später das Anerkennungsdekret des Ministeriums, der Sie zur landesweiten Ausübung des Berufs berechtigt.