Diejenigen, die nicht im Besitz eines in der Provinz Bozen erworbenen Zeugnisses, aber im Besitz einer Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Pflichtkurs in einer anderen Region Italiens sind, können die Gleichwertigkeitserklärung beantragen.
Damit die Gleichwertigkeitserklärung ausgestellt werden kann, muss die Durchführung des Kurses von der Herkunftsregion genehmigt sein, die Dauer und das Lehrprogramm mit den Richtlinien des Gesundheitsministeriums und der Bestimmungen des Landes Südtirols übereinstimmen.
Wer einen Kurs im Ausland besucht und bestanden hat, kann ebenfalls eine Gleichwertigkeitserklärung beantragen. Wenn die angebotene Ausbildung in Dauer und Inhalt dem Lehrplan der Provinz und den ministeriellen Richtlinien gleichwertig ist, können sie von der Teilnahme an dem Landeskurs befreit werden und nur die Abschlussprüfung ablegen.