Beschreibung
Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungskurses für die Befähigung zum Tätowieren und Piercen ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung, um Tätowierungen und Piercings, auch zeitlich befristet, durchführen zu können.

Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungskurses für die Befähigung zum Tätowieren und Piercen ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung, um Tätowierungen und Piercings, auch zeitlich befristet, durchführen zu können.
Wer Tätowierungen und Piercings durchführen will.
Ebenfalls im Besitz einer Genehmigung sein müssen:
Gold- und Silberschmiede, die bei der Handels- Industrie- Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sind und
andere Fachpersonen, die ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen.
Zugangsvoraussetzungen:
Abschluss der Pflichtschule oder einer höheren Schule oder Abschluss einer gleichwertigen ausländischen Schule;
Mindestalter von 18 Jahren.
Sie müssen Folgendes einreichen:
Die Unterlagen werden nur im PDF-Format angenommen.
Die Höhe der Einschreibegebühr richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und ist an die Organisation zu zahlen.
Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von je 16 Euro kaufen: eine für das Antragsformular und die zweite für die Bestätigung über den Kursabschluss.
Senden Sie den Antrag und die Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an pbb.ges@provinz.bz.it
Die Kurse finden voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt:
Der Kurs hat eine Mindestdauer von 30 Stunden und findet nur statt, wenn mindestens 10 Anmeldungen vorliegen.
Die Fristen für die Einreichung der Anträge werden sobald offen, veröffentlicht.
Der Kurs kann in deutscher oder italienischer Sprache besucht werden. In der Regel findet der Kurs in deutscher Sprache im Frühjahr und der Kurs in italienischer Sprache im Herbst statt.
Ja, Sie müssen das Zeugnis erwerben, um als Permanent Make-up Artist arbeiten zu können.
Ja, er ist für alle, die als Tätowierer/Tätowiererinnen arbeiten möchten, obligatorisch.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Das Dekret des Landeshauptmanns vom 13. Juni 2007, Nr. 37: „Verordnung über die sichere Durchführung von Tätowierungen und Piercings“.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 81 40
Telefon 2: +39 0471 41 81 41
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it
Kostner Elena
Tel.: +39 0471 41 81 48