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Dienstcode: 2089

Kurs für Tätowierer, Tätowiererinnen und Piercer

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Beschreibung

Der erfolgreiche Abschluss des Ausbildungskurses für die Befähigung zum Tätowieren und Piercen ist Voraussetzung für den Erhalt der Genehmigung, um Tätowierungen und Piercings, auch zeitlich befristet, durchführen zu können.


Wer kann den Dienst nutzen

Wer Tätowierungen und Piercings durchführen will.

Ebenfalls im Besitz einer Genehmigung sein müssen:

  • Gold- und Silberschmiede, die bei der Handels- Industrie- Handwerks- und Landwirtschaftskammer eingetragen sind und

  • andere Fachpersonen, die ausschließlich verpackten und sterilen Ohrschmuck mit der eigens vorgesehenen Zange an Ohrläppchen anbringen.


Voraussetzungen

Zugangsvoraussetzungen:

  • Abschluss der Pflichtschule oder einer höheren Schule oder Abschluss einer gleichwertigen ausländischen Schule;

  • Mindestalter von 18 Jahren.


Was benötigen Sie

Sie müssen Folgendes einreichen:

  • Formular Einschreibung;
  • Diplom der Pflichtschule oder Diplom einer höheren Schule;
  • Diplom des gleichwertigen ausländischen Studientitels;
  • Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.

Die Unterlagen werden nur im PDF-Format angenommen.

Die Höhe der Einschreibegebühr richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und ist an die Organisation zu zahlen.

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von je 16 Euro kaufen: eine für das Antragsformular und die zweite für die Bestätigung über den Kursabschluss.


So wird es gemacht

Senden Sie den Antrag und die Unterlagen im PDF-Format per E-Mail an pbb.ges@provinz.bz.it


So geht es weiter

Die Kurse finden voraussichtlich in den folgenden Zeiträumen statt:

  • Kurs in deutscher Sprache: April - Juni 2026;
  • Kurs in italienischer Sprache: September - November 2026.

Der Kurs hat eine Mindestdauer von 30 Stunden und findet nur statt, wenn mindestens 10 Anmeldungen vorliegen.


Zeiten und Fristen

Die Fristen für die Einreichung der Anträge werden sobald offen, veröffentlicht.


Häufig gestellte Fragen

In welcher Sprache kann der Kurs besucht werden?

Der Kurs kann in deutscher oder italienischer Sprache besucht werden. In der Regel findet der Kurs in deutscher Sprache im Frühjahr und der Kurs in italienischer Sprache im Herbst statt.

Ich möchte als Permanent Make-Up Artist arbeiten, bin ich verpflichtet, den Kurs zu besuchen?

Ja, Sie müssen das Zeugnis erwerben, um als Permanent Make-up Artist arbeiten zu können.

Der Besitzer/die Besitzerin des Tattoostudios hat das Zertifikat bereits, muss auch ich den Kurs besuchen?

Ja, er ist für alle, die als Tätowierer/Tätowiererinnen arbeiten möchten, obligatorisch.