Beschreibung
Antrag auf Beiträge zugunsten von privaten und öffentlichen Einrichtungen, die im Gesundheitsbereich tätig sind und die Ziele verfolgen und/oder Strategien unterstützen, die im Landesgesundheitsplan vorgesehen sind. Diese Einrichtungen können Beiträge für laufende Ausgaben und Initiativen in den folgenden Bereichen beantragen:
ergänzende Gesundheitsversorgung;
Maßnahmen zur Unterstützung von Patienten und Patientinnen und ihrer Familien;
Unterstützung des Selbstmanagements von Patienten und Patientinnen;
Prävention und Gesundheitsförderung;
Förderung von Organ- und Gewebespenden.
Es werden Beiträge für die laufenden Ausgaben der Einrichtungen gewährt, die für den normalen Betrieb ihrer Organisation und für die Durchführung ihrer Tätigkeiten im Gesundheitsbereich anfallen.
Es werden Beiträge für Initiativen im Bereich der Gesundheitsinformation, -förderung und -erziehung gewährt, die in den speziellen Richtlinien festgelegt sind.
