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Dienstcode: 2086

Facharztausbildungsstellen im Ausland an konventionierten Einrichtungen

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Beschreibung

Studienbeihilfen für die Fachausbildung oder die berufliche Fortbildung von Fachpersonen im Gesundheitsbereich.


Wer kann den Dienst nutzen

Fachpersonen im Gesundheitsbereich, die an den folgenden speziellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen:

  • Unstrukturierte Vollzeit-Fachausbildung;
  • Ausbildungen und Kurse, die zu einem Diplom oder einer Zusatzqualifikation in dem betreffenden Fachgebiet führen. Die antragstellenden Person hat ihre medizinische oder Ausbildung in diesem Bereich abgeschlossen;
  • die obligatorischen Weiterbildungskurse, die für den Abschluss der Ausbildung vorgesehen sind.

Voraussetzungen

  • Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaates;
  • Zugehörigkeit zu einem der folgenden Berufsprofile im Gesundheitswesen: Apotheker oder Apothekerin, Arzt oder Ärztin, Biologe oder Biologin, Chemiker oder Chemikerin, Physiker oder Physikerin, Psychologe oder Psychologin, Tierarzt oder Tierärztin, Zahnarzt oder Zahnärztin. Wenn der Titel im Ausland erworben wurde, muss die antragstellenden Person bereits eine Anerkennung erhalten haben;
  • Nachweis von Sprachkenntnissen, Niveau C1.

Was benötigen Sie

Sie müssen Folgendes einreichen:

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Füllen Sie den Antrag auf Studienbeihilfe aus, fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie alles an die folgende E-Mail-Adresse: pbb.ges@provinz.bz.it.


So geht es weiter

  • Sie werden informiert, wenn die eingereichten Unterlagen vollständig sind und das Dekret mit der entsprechenden Zweckbindung erstellt wird;
  • Sobald das Dekret genehmigt ist, wird eine E-Mail mit der Dekretnummer und dem jährlichen Beitrag gesendet. Der Betrag wird nach Ausfüllen des Antrags und Beifügung der erforderlichen Unterlagen ausgezahlt;
  • Sobald Sie Ihr Stipendium erhalten haben, füllen Sie das folgende Formular aus, um die Auszahlung zu beantragen: Auszahlungsantrag von Studienbeihilfen für Fachausbildungen im Gesundheitsbereich.

Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag jederzeit stellen, er muss aber grundsätzlich vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden.

Im Falle einer mehrjährigen Ausbildung kann der Antrag für die gesamte Ausbildung vor Ablauf des ersten Jahres gestellt werden. Wird er im Laufe der folgenden Ausbildungsjahre eingereicht, kann die Studienbeihilfe erst ab dem laufenden Ausbildungsjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden.



Zuständige Stelle

Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen

Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 81 40
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it

Ansprechpartner

Evi Schenk
Telelfon: +39 0471 41 81 55
E-Mail: evi.schenk@provinz.bz.it

Marina Da Rin
Tel.: +39 0471 41 81 41
E-Mail: marina.da-rin@provinz.bz.it.

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.