Beschreibung
Studienbeihilfen für die Fachausbildung oder die berufliche Fortbildung von Fachpersonen im Gesundheitsbereich.

Studienbeihilfen für die Fachausbildung oder die berufliche Fortbildung von Fachpersonen im Gesundheitsbereich.
Fachpersonen im Gesundheitsbereich, die an den folgenden speziellen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen:
Sie müssen Folgendes einreichen:
Dieser Dienst ist kostenlos.
Füllen Sie den Antrag auf Studienbeihilfe aus, fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen bei und senden Sie alles an die folgende E-Mail-Adresse: pbb.ges@provinz.bz.it.
Sie können den Antrag jederzeit stellen, er muss aber grundsätzlich vor Beginn der Ausbildung eingereicht werden.
Im Falle einer mehrjährigen Ausbildung kann der Antrag für die gesamte Ausbildung vor Ablauf des ersten Jahres gestellt werden. Wird er im Laufe der folgenden Ausbildungsjahre eingereicht, kann die Studienbeihilfe erst ab dem laufenden Ausbildungsjahr zum Zeitpunkt der Antragstellung gewährt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Der Beschluss der Landesregierung vom 23. April 2024, Nr. 302 (Richtlinien für die Gewährung von Studienbeihilfen für Fachausbildungen im Gesundheitsbereich).
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 81 40
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it
Evi Schenk
Telelfon: +39 0471 41 81 55
E-Mail: evi.schenk@provinz.bz.it
Marina Da Rin
Tel.: +39 0471 41 81 41
E-Mail: marina.da-rin@provinz.bz.it.