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Dienstcode: 2075

Beiträge für die Revisionskosten von Genossenschaften, die keinem Vertretungsverband angehören

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Beschreibung

Beitragsantrag für Kosten der ordentlichen Revisionen.


Wer kann den Dienst nutzen

Den Beitrag können Genossenschaftliche Körperschaften beantragen, die nicht Mitglied eines nach regionalem Recht anerkannten Genossenschaftsverbands sind.


Voraussetzungen



So wird es gemacht

Der Antrag muss auf eigenen, vom Amt für Genossenschaftswesen bereitgestellten Vorlagen, verfasst und digital unterzeichnet sein und im PDF-Format durch eine einzige PEC-Mitteilung dem Amt für Genossenschaftswesen übermittelt werden. PEC Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it.

Dem Antrag sind die beglichene Rechnung des Revisors und der Nachweis
für die Einzahlung des Steuerrückbehalts (Mod. F24) beizulegen.


So geht es weiter

Sie werden per PEC über den Beginn des Verfahrens zur Gewährung des Beitrags benachrichtigt.

 

Innerhalb von 120 Tagen, vorbehaltlich der in Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17, (Regelung des Verwaltungsverfahrens) genannten Unterbrechungen, wird das Genehmigungsverfahren abgeschlossen. In der Folge erhält die Genossenschaft die entsprechende Mitteilung per PEC.


Zeiten und Fristen


Häufig gestellte Fragen