Beschreibung
Es ist möglich, in einem Bio-Betrieb nicht-biologisches Bienenwachs zu verwenden, wenn kein biologisch erzeugtes Bienenwachs zur Verfügung steht. Diese Möglichkeit muss den Einschränkungen entsprechen, die in Anlage II, Teil II, Nummer 1.2.2, Buchstabe f, Ziffer i der Verordnung (EU) 2018/848 festgelegt sind.
