Beschreibung
Die Autonome Provinz Bozen sieht Beiträge für Unternehmen zur Entwicklung der Elektromobilität vor. Folgende Investitionen sind beihilfefähig, sofern diese im Rahmen der in Südtirol ausgeübten betrieblichen Tätigkeit durchgeführt werden und sich direkt auf diese auswirken:
Der Ankauf oder die Miete folgender Fahrzeuge der Klasse M1 zur Personenbeförderung. Außerdem die Fahrzeuge der Klassen N1 und N2 für den Transport von Gütern:- batteriebetriebene Elektrofahrzeuge (BEV);
- H2-Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV);
- batteriebetriebene Elektrofahrzeuge mit Range Extender (BEV mit REX) mit einer Batteriekapazität von mindestens 15 kWh. Die letztgenannten Fahrzeuge dürfen nicht mehr als 70 g CO2-Emissionen pro km erzeugen;
Der Ankauf oder die Miete von zwei-, drei- oder vierrädrigen Elektrofahrzeugen. Insbesondere Fahrzeuge der Klassen L1e-B, L2e, L3e, L5e und L6e oder schwere vierrädrige Elektrofahrzeuge der Klasse L7e;
Der Ankauf von Lastenfahrrädern mit oder ohne elektrischen Hilfsmotor (L1e-A) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mindestens 150 kg. Sie dürfen ausschließlich für den Transport von Material und Waren bestimmt sein;
Der Ankauf und die Installation von Heimladestationen für Elektrofahrzeuge oder der Abschluss von Kaufverträgen mit Eigentumsvorbehalt. Diese Verträge haben eine maximale Laufzeit von neun Jahren;
Fahrzeuge und Ausrüstungen müssen „fabrikneu“ sein.
