Beschreibung
Antrag auf Beiträge zur Entwicklung der Skigebiete, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 2. Februar 2024, Nr. 18, abgeändert mit Beschluss der Landesregierung vom 15. Juli 2025, Nr. 518.

Antrag auf Beiträge zur Entwicklung der Skigebiete, genehmigt mit Beschluss der Landesregierung vom 2. Februar 2024, Nr. 18, abgeändert mit Beschluss der Landesregierung vom 15. Juli 2025, Nr. 518.
Für eine Förderung nach diesen Kriterien kommen in Frage:
Von dieser Fördermaßnahme ausgeschlossen:
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Der Beitrag kann über den Online-Dienst myCIVIS beantragt werden, indem die folgenden Schritte befolgt werden:
Informationen zum SPID finden Sie in myCIVIS.
Die Übernahme einer rechtsverbindlichen Verpflichtung durch die antragstellende Person, die die Investition unumkehrbar macht, hat erhebliche Auswirkungen.
Die Ausstellung von Ausgabenbelegen, auch für Teilbeträge – wie Anzahlungsrechnungen – ist für die Förderfähigkeit maßgeblich.
Dazu zählen auch Vorverträge mit Anzahlung, Kaufaufträge, Auftragsbestätigungen oder ähnliche Dokumente, die vor der Antragstellung ausgestellt wurden.
Solche Umstände führen zum Ausschluss des gesamten betreffenden Investitionsvorhabens von der Förderung.
Sie müssen den Antrag stellen, bevor die bezuschusste Investition getätigt wird.
Sie können bis zum 30.06. des Jahres Anträge für den Erwerb von betrieblichen Investitionen einreichen.
Die Frist für die Einreichung von Anträgen für den Bau von multifunktionalen Wasserspeichern endet am 30.04. eines jeden Jahres.
Nein, es ist nur ein Antrag pro Jahr zulässig.
Ja, es ist möglich, Investitionen über mehrere Jahre zu tätigen.
Ja, es ist möglich, gebrauchte Güter zu kaufen.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Beschluss der Landesregierung vom 15. Juli 2025, Nr. 518: „Maßnahmen zur Entwicklung der Skigebiete (2025-2026)“;
Sie können die Datenschutzerklärung nachlesen.
Garibaldistraße 14, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 37 00
E-Mail: industrie@provinz.bz.it
PEC: industrie.industria@pec.prov.bz.it
Website: economia.provincia.bz.it
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr