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Dienstcode: 1959

Hydrografischer, hydrologischer und glaziologischer Dienst

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Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 26. Mai 1976, Nr. 18.

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