web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
and 01.10.2025 21:30:00 and 01.10.2025 21:30:00 and 26.02.2026 22:30:00 and 02.02.2026 07:00:00
Dienstcode: 1958

Genehmigung für den Bau und die Inbetriebnahme von Wasserspeicher

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Genehmigung für den Bau von Wasserspeichern (Staudämme und Speicher).
Zuständig ist die Autonome Provinz Bozen - Südtirol, gemäß Staatsgesetz vom 21. Oktober 1994, Nr. 584 und Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21.
Der Dienst dient dem Schutz der öffentlichen Unversehrtheit und der Sicherheit der Gebiete und der Bevölkerung talseits der Stauanlagen und der Wasserspeicher.

Wer kann den Dienst nutzen

Dieser Dienst richtet sich an:

  • Eigentümer von Wasserspeichern;
  • Betreiber von Wasserspeichern;
  • Projektanten und Bauherren von Wasserspeichern.

Für Wasserspeicher mit unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Trinkwasser, Stromerzeugung, Bewässerung, Frostberegnung, künstliche Beschneiung, Brandschutz oder Erholung).


Voraussetzungen

Die Voraussetzungen beziehen sich auf die technischen Merkmale der Anlage:

  • Der Dienst gilt nur für Wasserspeicher mit einem Volumen von mindestens 5.000 m³ und höchstens 1.000.000 m³ sowie für Anlagen mit einer Staudammhöhe von höchstens 15 m.

  • Je nach geplanter Nutzung können zusätzliche spezifische Genehmigungen oder Bewilligungen erforderlich sein.

  • Für kleinere Wasserspeicher mit einem Volumen von weniger als 5.000 m³ und einer Staudammhöhe von weniger als 15 m sind die Gemeinden zuständig.

Für größere Wasserspeicher ist die Generaldirektion für Stauanlagen und Wasserinfrastrukturen zuständig:


Was benötigen Sie

Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit

Erforderliche Unterlagen:
  • allgemeiner technischer Bericht;
  • hydraulischer Bericht;
  • hydrologischer Bericht;
  • geologischer Bericht;
  • geotechnischer Bericht;
  • Studie der Risikozonen durch Überschwemmung mit Lageplan und GIS-Datei (ESRI-Shapefile, System ETRS89 / UTM Zone 32N, EPSG 25832), die bestimmte Attribute enthält;
  • erläuternder Bericht zur Dammbruchstudie mit tabellarischen Ergebnissen;
  • grafische Darstellungen: Übersichtskarte, Lageplan, Schnitte, Zusatzbauwerke, Instrumentierung;
  • fotografische Dokumentation;
  • Kostenanalyse.

Ausführungsprojekt

Mitteilung der Ernennung eines Bauleiters/einer Bauleiterin

  • Mitteilung zur Ernennung des Bauleiters/der Bauleiterin, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;
  • Sollte der Bauleiter bzw. die Bauleiterin nicht dem Planer bzw. der Planerin entsprechen, muss die Datenschutzerklärung auch vom Bauleiter bzw. von der Bauleiterin unterzeichnet werden;

Mitteilung der Ernennung der Abnahmekommission

Antrag auf Bewilligung zur Ausführung der Arbeiten

Mitteilung des Beginns der Arbeiten

  • Mitteilung des Beginns der Arbeiten, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;

Mitteilung über das Ende der Arbeiten und Beginn des einjährigen Probestaus

Bauabnahme

  • Schlussbericht des Bauleiters oder der Bauleiterin mit Anlage der Proben:
  • Endstand der Arbeiten;
  • die Mitteilung muss vom Eigentümer/von der Eigentümerin bzw. vom Betreiber/von der Betreiberin und vom Bauleiter/von der Bauleiterin digital unterschrieben werden;
  • Abnahmekommission bestehend aus maximal drei Mitgliedern, eingeschrieben im Berufsverzeichnis, mit spezifischer Kompetenz im Bereich Stauanlagen (wenigstens ein Mitglied mit Laureat im Zivil- oder Umweltingenieurwesen);
  • für Speicher < 100.000 m³ und ohne Damm kann die Abnahme von einem befähigten Zivil- oder Umweltingenieur/einer befähigten Zivil- oder Umweltingenieurin vorgenommen werden;

Durchführung von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten

  • Durchführung von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten, Antrag auf Mitteilung Ernennung eines beauftragten Technikers/einer beauftragten Technikerin für die Überwachung (Art. 5, Absatz 2, Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21), mit digitaler Unterschrift des Eigentümers/der Eigentümerin bzw. des Betreibers/der Betreiberin;

Handelt es sich bei dem Planer/der Planerin der außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten um eine andere Person als die zuvor genannten, so ist auch die Datenschutzerklärung zu übergeben.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke.


So wird es gemacht


So geht es weiter

  1. Das Amt für Hydrologie und Stauanlagen holt die erforderlichen technischen Gutachten ein und informiert die Militärbehörde; 

  1. je nach Größe der Arbeit: 

  • Für Speicher mit einem Volumen von > 10.000 m³ oder einer Höhe von > 10 m wird das Ausführungsprojekt der Landeskommission für Stauanlagen vorgelegt; 
  • Für Speicher mit einem Volumen ≤ 10.000 m³ oder einer Höhe ≤ 10 m ist die Genehmigung des Direktors oder der Direktorin des Amts für Hydrologie und Stauanlagen erforderlich; 
  1. Das Lastenheft muss vor Beginn der Arbeiten vom Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. vom Betreiber oder der Betreiberin und dem Bauleiter oder der Bauleiterin unterzeichnet werden; 

  1. Nach der Abnahme stellt der Direktor bzw. die Direktorin des Amts für Hydrologie und Stauanlagen die Unbedenklichkeitserklärung für den Betrieb des Bauwerks aus. 


Zeiten und Fristen

Kommission

Landeskommission für Stauanlagen - geplante Sitzungen:

  • Erste Sitzung: von März bis April;
  • Zweite Sitzung: von August bis September.

Fristen

Fristen für die Einreichung der Projektunterlagen:

  • Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit für die erste Sitzung: 30. September;
  • Ausführungsprojekt für die erste Sitzung: 30. November;
  • Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit für die zweite Sitzung: 31. März;
  • Ausführungsprojekt für die zweite Sitzung: 31. Mai.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Sind für den Genehmigungsantrag nützliche Dokumente verfügbar?

Ja, Sie können die folgenden Dokumente einsehen:

An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Wasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000.000 m³ oder einen Staudamm mit einer Höhe von mehr als 15 Metern bauen möchte?

In diesem Fall liegt die Zuständigkeit nicht bei der Autonomen Provinz Bozen, sondern bei der Generaldirektion für Stauanlagen und Wasserinfrastrukturen des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Zuständig ist das Technische Amt für Stauanlagen in Venedig, das Sie per E-Mail unter utd.ve@mit.gov.it oder per PEC unter digheve@pec.mit.gov.it erreichen können.