Genehmigung für den Bau und die Inbetriebnahme von Wasserspeicher
Wer kann den Dienst nutzen
Dieser Dienst richtet sich an:
- Eigentümer von Wasserspeichern;
- Betreiber von Wasserspeichern;
- Projektanten und Bauherren von Wasserspeichern.
Für Wasserspeicher mit unterschiedlichen Nutzungen (z. B. Trinkwasser, Stromerzeugung, Bewässerung, Frostberegnung, künstliche Beschneiung, Brandschutz oder Erholung).
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen beziehen sich auf die technischen Merkmale der Anlage:
Der Dienst gilt nur für Wasserspeicher mit einem Volumen von mindestens 5.000 m³ und höchstens 1.000.000 m³ sowie für Anlagen mit einer Staudammhöhe von höchstens 15 m.
Je nach geplanter Nutzung können zusätzliche spezifische Genehmigungen oder Bewilligungen erforderlich sein.
Für kleinere Wasserspeicher mit einem Volumen von weniger als 5.000 m³ und einer Staudammhöhe von weniger als 15 m sind die Gemeinden zuständig.
Für größere Wasserspeicher ist die Generaldirektion für Stauanlagen und Wasserinfrastrukturen zuständig:
- Technisches Amt für Stauanlagen (Ufficio tecnico per le dighe) des Ministeriums für Infrastrukturen und Transporte in Fondamenta S. Severo Castello n. 5016, 30100 Venedig: Telefon: +39 041 2410739;E-Mail: td.ve@mit.gov.it ;PEC: digheve@pec.mit.gov.it.
Was benötigen Sie
Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit
- Antrag auf Prüfung des Projekts über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit einer Stauanlage mit Datenschutzerklärung mit digitaler Unterschrift des Eigentümers bzw. der Eigentümerin oder des Betreiber bzw. der Betreiberin und des beauftragten Planers bzw. der beauftragten Planerin;
- Kopie des Projekts auf Papier.
- allgemeiner technischer Bericht;
- hydraulischer Bericht;
- hydrologischer Bericht;
- geologischer Bericht;
- geotechnischer Bericht;
- Studie der Risikozonen durch Überschwemmung mit Lageplan und GIS-Datei (ESRI-Shapefile, System ETRS89 / UTM Zone 32N, EPSG 25832), die bestimmte Attribute enthält;
- erläuternder Bericht zur Dammbruchstudie mit tabellarischen Ergebnissen;
- grafische Darstellungen: Übersichtskarte, Lageplan, Schnitte, Zusatzbauwerke, Instrumentierung;
- fotografische Dokumentation;
- Kostenanalyse.
Ausführungsprojekt
- Antrag auf Genehmigung des Ausführungsprojekts oder einer Variante zu einer Stauanlage mit Datenschutzerklärung und Nummer/Datum der Stempelmarke von 16,00 Euro;
- digitale Unterlagen per PEC an: hydrostauanlagen.idrodighe@pec.prov.bz.it mit Unterschrift des Planers oder der Planerin und des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin;
- Kopie des Projekts auf Papier.
Mitteilung der Ernennung eines Bauleiters/einer Bauleiterin
- Mitteilung zur Ernennung des Bauleiters/der Bauleiterin, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;
- Sollte der Bauleiter bzw. die Bauleiterin nicht dem Planer bzw. der Planerin entsprechen, muss die Datenschutzerklärung auch vom Bauleiter bzw. von der Bauleiterin unterzeichnet werden;
Mitteilung der Ernennung der Abnahmekommission
- Mitteilung der Ernennung der Abnahmekommission, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und der Mitglieder der Kommission mit Datenschutzerklärung, unterschrieben von den Mitgliedern der Kommission;
Antrag auf Bewilligung zur Ausführung der Arbeiten
Antrag auf Bewilligung zur Ausführung der Arbeiten, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;
Mitteilung des Beginns der Arbeiten
- Mitteilung des Beginns der Arbeiten, mit digitaler Unterschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin bzw. des Betreibers oder der Betreiberin und des Bauleiters oder der Bauleiterin;
Mitteilung über das Ende der Arbeiten und Beginn des einjährigen Probestaus
Mitteilung über das Ende der Arbeiten und Beginn des einjährigen Probestaus gemäß Projekt und Genehmigung des Lastenhefts. Die Mitteilung muss sowohl vom Eigentümer oder von der Eigentümerin bzw. vom Betreiber oder von der Betreiberin als auch vom beauftragten Bauleiter oder von der beauftragten Bauleiterin digital unterschrieben sein und das Datum der Fertigstellung der Arbeiten sowie das Datum des Beginns des einjährigen Probevollstaus enthalten;
Bauabnahme
- Schlussbericht des Bauleiters oder der Bauleiterin mit Anlage der Proben:
- Mitteilung Daten Betreiber/Betreiberin einer Stauanlage
- Mitteilung Neuernennung Betreiber/Betreiberin einer Stauanlage
- Mitteilung Ernennung des Technikers/der Technikerin für die Stauanlage
- Mitteilung Neuernennung des Technikers/der Technikerin für die Stauanlag
- Endstand der Arbeiten;
- die Mitteilung muss vom Eigentümer/von der Eigentümerin bzw. vom Betreiber/von der Betreiberin und vom Bauleiter/von der Bauleiterin digital unterschrieben werden;
- Abnahmekommission bestehend aus maximal drei Mitgliedern, eingeschrieben im Berufsverzeichnis, mit spezifischer Kompetenz im Bereich Stauanlagen (wenigstens ein Mitglied mit Laureat im Zivil- oder Umweltingenieurwesen);
- für Speicher < 100.000 m³ und ohne Damm kann die Abnahme von einem befähigten Zivil- oder Umweltingenieur/einer befähigten Zivil- oder Umweltingenieurin vorgenommen werden;
Durchführung von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten
- Durchführung von außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten, Antrag auf Mitteilung Ernennung eines beauftragten Technikers/einer beauftragten Technikerin für die Überwachung (Art. 5, Absatz 2, Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21), mit digitaler Unterschrift des Eigentümers/der Eigentümerin bzw. des Betreibers/der Betreiberin;
Handelt es sich bei dem Planer/der Planerin der außerordentlichen Instandhaltungsarbeiten um eine andere Person als die zuvor genannten, so ist auch die Datenschutzerklärung zu übergeben.
Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke.
So wird es gemacht
Füllen Sie das Formular aus und senden Sie den Antrag auf Prüfung des Projekts über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit einer Stauanlage mit Datenschutzerklärung per PEC an hydrostauanlagen.idrodighe@pec.prov.bz.it;
Senden Sie die erforderlichen Unterlagen im digitalen Format und digital unterschrieben;
Senden Sie eine Kopie des Projekts auf Papier;
Auf der Grundlage der Bewertung des Amts für Hydrologie und Stauanlagen gehen Sie wie folgt vor:
- Antrag auf Genehmigung des Ausführungsprojekts oder einer Variante zu einer Stauanlage;
- Mitteilung der Ernennung des Bauleiters oder der Bauleiterin;
- Mitteilung der Ernennung der Abnahmekommission mit Datenschutzerklärung;
- Gesuch um Bewilligung zur Ausführung der Arbeiten;
- Mitteilung des Beginns der Arbeiten;
- Mitteilung über das Ende der Arbeiten und Beginn des einjährigen Probestaus;
- Übermittlung der Unterlagen zur Endabnahme.
So geht es weiter
Das Amt für Hydrologie und Stauanlagen holt die erforderlichen technischen Gutachten ein und informiert die Militärbehörde;
je nach Größe der Arbeit:
- Für Speicher mit einem Volumen von > 10.000 m³ oder einer Höhe von > 10 m wird das Ausführungsprojekt der Landeskommission für Stauanlagen vorgelegt;
- Für Speicher mit einem Volumen ≤ 10.000 m³ oder einer Höhe ≤ 10 m ist die Genehmigung des Direktors oder der Direktorin des Amts für Hydrologie und Stauanlagen erforderlich;
Das Lastenheft muss vor Beginn der Arbeiten vom Eigentümer oder der Eigentümerin bzw. vom Betreiber oder der Betreiberin und dem Bauleiter oder der Bauleiterin unterzeichnet werden;
Nach der Abnahme stellt der Direktor bzw. die Direktorin des Amts für Hydrologie und Stauanlagen die Unbedenklichkeitserklärung für den Betrieb des Bauwerks aus.
Zeiten und Fristen
Kommission
Landeskommission für Stauanlagen - geplante Sitzungen:
- Erste Sitzung: von März bis April;
- Zweite Sitzung: von August bis September.
Fristen
Fristen für die Einreichung der Projektunterlagen:
- Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit für die erste Sitzung: 30. September;
- Ausführungsprojekt für die erste Sitzung: 30. November;
- Projekt über die technisch-wirtschaftliche Machbarkeit für die zweite Sitzung: 31. März;
- Ausführungsprojekt für die zweite Sitzung: 31. Mai.
Häufig gestellte Fragen
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Sind für den Genehmigungsantrag nützliche Dokumente verfügbar?
Ja, Sie können die folgenden Dokumente einsehen:
- Flussdiagramm Landesgesetz 21-1990;
- Erläuterung des Genehmigungsverfahrens;
- Mindestdaten Tabellen 2025-1;
- Zusammenfassendes Datenblatt „Ebene 0“-Erdbeben-Stauanlagen“;
- Mindestdaten jährliche Besichtigungen 2024-1;
- Mindestdaten eingehende Überprüfung 2024-2;
- Anforderungen an geosynthetische Dichtungsbahnen 2024-2..
An wen muss ich mich wenden, wenn ich einen Wasserspeicher mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1.000.000 m³ oder einen Staudamm mit einer Höhe von mehr als 15 Metern bauen möchte?
In diesem Fall liegt die Zuständigkeit nicht bei der Autonomen Provinz Bozen, sondern bei der Generaldirektion für Stauanlagen und Wasserinfrastrukturen des Ministeriums für Infrastruktur und Verkehr. Zuständig ist das Technische Amt für Stauanlagen in Venedig, das Sie per E-Mail unter utd.ve@mit.gov.it oder per PEC unter digheve@pec.mit.gov.it erreichen können.
Rechtliche Grundlagen
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 14. Dezember 1990, Nr. 21 (wird derzeit an das neue Ministerialdekret 2024 angepasst);
- Landesgesetz vom 26. Mai 1976, Nr. 18;
- https://dgdighe.mit.gov.it/categoria/articolo/_normativa/Leggi;
- https://dgdighe.mit.gov.it/categoria/articolo/_normativa/Regolamenti;
- https://dgdighe.mit.gov.it/categoria/articolo/_normativa/Circolari.
Zuständige Stelle
Amt für Hydrologie und Stauanlagen
Drususallee 116, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 61 99
E-Mail: hydro-stauanlagen@provinz.bz.it
PEC: hydrostauanlagen.idrodighe@pec.prov.bz.it
Website: bevoelkerungsschutz.provinz.bz.it
Parteienverkehr
Montag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
An allen anderen Tagen nach vorheriger Terminvereinbarung.
