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Dienstcode: 1955

Meldung von unerwünschten Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln und Impfstoffen melden.
 
Als Nebenwirkung gilt jede schädliche und unbeabsichtigte Reaktion, die nicht nur auf den bestimmungsgemäßen Gebrauch eines Arzneimittels zurückzuführen ist, sondern auch infolge von Medikationsfehlern, Off-Label-Use (Anwendung außerhalb der zugelassenen Indikationen), unsachgemäßer Anwendung oder Missbrauch auftritt (gemäß Definition der AIFA).
Spontanmeldungen sind eine entscheidende Informationsquelle für die Pharmakovigilanz. Sie ermöglichen es, potenzielle Risikosignale frühzeitig zu erkennen und die Sicherheit der marktverfügbaren Arzneimittel und Impfstoffe stetig zu verbessern. Die Pharmakovigilanz ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die alle Akteure einbezieht: Patienten, verschreibende Ärzte, medizinisches Fachpersonal, Pharmaunternehmen und staatliche Institutionen. Meldungen können daher sowohl von Fachleuten als auch direkt von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht werden.

Wer kann den Dienst nutzen

Ärzte und Ärztinnen, Sanitätspersonal, Bürger und Bürgerinnen.


Voraussetzungen

Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.



So wird es gemacht

Sie können eine vermutete Nebenwirkung auf eine der folgenden Arten melden:

  • indem Sie das Meldeformular ausfüllen und per E-Mail an den lokalen Pharmakovigilanzverantwortlichen oder die lokale Pharmakovigilanzverantwortliche Ihres Gesundheitsbezirks senden;
  • direkt online auf der Website der AIFA (https://servizionline.aifa.gov.it/schedasegnalazioni)

Nachstehend finden Sie die Kontaktdaten aller lokalen Verantwortlichen für Pharmakovigilanz der vier Gesundheitsbezirke der Autonomen Provinz Bozen:

Meran

Gesundheitsbezirk Meran

Dr.in Catia Nadia Venanzi

Bozen

Gesundheitsbezirk Bozen

Dr.in Michela Falciani

Brixen

Gesundheitsbezirk Brixen

Dr.in Kathrin Gluderer

Bruneck

Gesundheitsbezirk Bruneck

Dr. Martin Großgasteiger


So geht es weiter

Der oder die lokale Verantwortliche für Pharmakovigilanz gibt die Meldungen über vermutete Nebenwirkungen in das Nationale Pharmakovigilanz-Netzwerk ein. Auf diese Weise wird eine ständige und kontinuierliche Überwachung der Nebenwirkungen und der Sicherheit bei der Verwendung von Arzneimitteln erreicht.


Zeiten und Fristen

Für Ärztinnen, Ärzte sowie das Gesundheits- und Pflegepersonal gelten folgende Meldefristen: Vermutete Nebenwirkungen von biologischen Arzneimitteln (einschließlich Impfstoffen) sind innerhalb von 36 Stunden nach Kenntnisnahme zu melden. Bei allen anderen Arzneimitteln muss die Meldung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Tagen erfolgen.


Häufig gestellte Fragen

Was ist das Ziel der Pharmakovigilanz?

Das Hauptziel der Pharmakovigilanz ist es, die Sicherheit von Medikamenten zu garantieren. Wir möchten sicherstellen, dass der Nutzen einer Therapie immer größer ist als das Risiko, um so die öffentliche Gesundheit zu schützen. Dafür werden die Verträglichkeit und Wirksamkeit von Arzneimitteln ständig überwacht. So können Nebenwirkungen früh erkannt und schnell Maßnahmen ergriffen werden, um Risiken zu minimieren. Experten analysieren dafür laufend alle eingehenden Daten auf der Suche nach besonderen „Signalen“.

Was ist ein Pharmakovigilanz-Signal?

Ein Signal ist un Hinweis auf ein unerwartetes Ergebnis. Das kann eine neue, bisher unbekannte Nebenwirkung sein, aber auch die Erkenntnis, dass eine bekannte Nebenwirkung häufiger oder schwerer auftritt als erwartet. Sobald ein solches Signal auftaucht, wird sofort genau untersucht, ob ein tatsächlicher Zusammenhang mit dem Medikament besteht. Dieser gesamte Prozess folgt strengen gesetzlichen Richtlinien und Vorschriften.

Welche Arzneimittel werden überwacht?

Alle Arzneimittel unterliegen der Überwachung – egal, ob sie ganz neu auf dem Markt sind oder schon seit Jahren verwendet werden. Das gilt für Generika ebenso wie für Biologika oder rezeptfreie Medikamente. Die kontinuierliche Überwachung ist unerlässlich, um die Sicherheit dauerhaft zu gewährleisten.

Wann ist eine Meldung gültig? (Die 4 Mindestanforderungen)

Damit eine Meldung als gültig betrachtet wird, müssen diese vier Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Identifizierbare meldende Person: Das einzige Pflichtfeld ist die Angabe Ihrer Qualifikation (Berufsgruppe). Wir bitten Sie jedoch, auch Name e Kontaktmöglichkeit anzugeben, falls Rückfragen für weitere Details zum Fall nötig sind.
  • Patient/Patientin: Wir benötigen mindestens eine Angabe zur Zuordnung, wie z. B. Initialen, Geburtsdatum, Alter oder Geschlecht. Die Informationen werden unter strikter Einhaltung der Datenschutzbestimmungen behandelt.
  • Nebenwirkung: Es muss mindestens ein unerwünschtes Ereignis (Symptom oder Diagnose) beschrieben werden, das in potenziellem Zusammenhang mit der Behandlung steht.
  • Verdächtiges Arzneimittel: Die Angabe des Medikaments, das als Auslöser der Reaktion vermutet wird.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Alle Rechtsgrundlagen für die Pharmakovigilanz werden auf der Website der AIFA (italienische Arzneimittelagentur) zur Verfügung gestellt und aktualisiert.

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