Beschreibung
Wird ein prothetischer Behelf vom Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes nicht genehmigt, können Sie beim Amt für Gesundheitssteuerung Rekurs einreichen.

Wird ein prothetischer Behelf vom Dienst für Rechtsmedizin des Südtiroler Sanitätsbetriebes nicht genehmigt, können Sie beim Amt für Gesundheitssteuerung Rekurs einreichen.
Personen, die von der Ablehnung des prothetischen Behelfs betroffen sind.
Sie müssen Ihren Wohnsitz in der Provinz Bozen haben und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sein.
Dem Rekursantrag müssen Sie folgende Unterlagen beilegen:
Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:
Sie können Ihren Antrag auf Rekurs auch per Post oder an folgende E-Mail-Adresse senden: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it.
Über den Rekurs entscheidet endgültig die Landeskommission für die Entscheidung über Beschwerden im Bereich der Gesundheitsversorgung.
Sie müssen den Rekurs innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt des Ablehnungsschreibens des Sanitätsbetriebes einreichen.
Die Kommission wird bei der Landesabteilung Gesundheit errichtet und entscheidet endgültig über die Beschwerden. Sie wird von der Landesregierung ernannt und besteht aus dem Vorsitzendem oder seinem Bevollmächtigten, die bei der Abteilung Gesundheit ausgewählt werden, und sechs weiteren Mitgliedern. Mindestens vier Mitglieder müssen Ärzte sein, wobei mindestens einer freiberuflich tätig sein muss. Die restlichen Mitglieder sind Landesbeamte.
Lesen Sie weiter: Prothetische Versorgung und zahnärztliche Betreuung.
Die Kommission tritt in der Regel einmal im Monat zusammen. Die Entscheidung wird innerhalb von 120 Tagen nach Einlegung des Rekurses getroffen.
Der Sanitätsbetrieb wird die Entscheidung der Kommission umsetzen. Die Entscheidung der Kommission wird sowohl dem Sanitätsbetrieb als auch der betroffenen Person mitgeteilt.
Der Dienst unterliegt den gesamtstaatlichen Vorschriften sowie jenen der Autonomen Provinz Bozen.
Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: +39 0471 41 80 50
Telefon 2: +39 0471 41 80 51
E-Mail: gesundheitssteuerung@provinz.bz.it
PEC: gesundheitssteuerung.governosanitario@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.de