Beschreibung
Rekurs gegen die Ablehnung des Antrages um Befreiung der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe wegen Bedürftigkeit. In der Provinz Bozen gibt es nämlich eine Ticketbefreiung (Befreiung der Kostenbeteiligung an der Gesundheitsausgabe) aus Gründen der Bedürftigkeit.
Die Einreichung des Antrags sowie die Feststellung des entsprechenden Anspruchs erfolgen über den Dienst für finanzielle Sozialhilfe des jeweils zuständigen Sozialsprengels. Dieser stellt eine Bescheinigung aus, die ab dem Ausstellungsdatum ein Jahr lang gültig ist. Diese Bescheinigung muss dem zuständigen Gesundheitssprengel zur Registrierung vorgelegt werden.
