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Dienstcode: 1952

Eintragung in das Landesverzeichnis der Lieferfirmen von prothetischen Hilfsmitteln

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Beschreibung

Ansuchen um Eintragung in das Landesverzeichnis der Lieferfirmen von prothetischen Behelfen, um 100 % des vorgesehenen Tarifs für maßgefertigte Behelfe, die in der Anlage 5, Verzeichnis 1 des Dekrets des Präsidenten des Ministerrates vom 12. Januar 2017 enthalten sind, zu erhalten.


Wer kann den Dienst nutzen

Lieferfirmen von prothetischen maßgefertigten Behelfen.


Voraussetzungen

Sie müssen vorab in das Verzeichnis der Hersteller von Medizinprodukten nach Maß beim Gesundheitsministerium eingetragen sein.




So geht es weiter

Die Eintragung in das Landesverzeichnis erfolgt durch Dekret des zuständigen Abteilungsdirektors oder der zuständigen Abteilungsdirektorin.


Zeiten und Fristen

Sie können den Antrag jederzeit einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Für welche Behelfe muss man die Eintragung in das Landesverzeichnis beantragen?

Ausschließlich für maßgefertigte prothetische Behelfe.

Wie erfolgt die Eintragung?

Durch das Dekret des Abteilungsdirektors oder der Abteilungsdirektorin wird die Firma in das Verzeichnis eingetragen.