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Dienstcode: 1949

Vorlage der hydrogeologischen Studie

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Beschreibung

Präsentation der hydrogeologischen Studie. Diese Studie ist für die Ausweisung von Schutzgebieten für die Nutzung von Grund- und Oberflächengewässern für folgende Zwecke erforderlich:

  • für die öffentliche Trinkwasserversorgung und Ausweisung des Trinkwasserschutzgebietes;
  • Nutzung von Mineralwasservorkommen;
  • Wasserentnahmen aus Tiefbrunnen für Kühl- und Wärmezwecke;
  • andere Wassernutzungen.

Wer kann den Dienst nutzen

Wenn Sie Betreiber oder Betreiberin einer Trinkwasseranlage sind, können Sie eine hydrogeologische Studie bei einem freiberuflichen Geologen anfordern.


Voraussetzungen

Hydrogeologische Studien müssen nach den in den Richtlinien festgelegten Kriterien erstellt werden und müssen u.a. alle Vorschriften enthalten, die in den einzelnen Trinkwasserschutzgebieten zu erlassen sind.




So geht es weiter

Das Amt nimmt Ihre Unterlagen und nimmt sie nur entgegen, wenn sie ordnungsgemäß ausgefüllt wurden.
Wenn Ihre Unterlagen abgelehnt werden, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung.
Dann werden Ihre Unterlagen in technischer Hinsicht geprüft und Sie werden gegebenenfalls gebeten, zusätzliche Unterlagen einzureichen.

Zeiten und Fristen

Die hydrogeologische Studie muss zusammen mit dem Antrag auf Ableitung von Trinkwasser für öffentliche Wasserleitungen eingereicht werden.

Der zeitliche Ablauf des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:

  • internen technischen Bewertungen;
  • gesetzlichen Auflagen;
  • der Art des Ansuchens, oder
  • Ereignisse, die den Abschluss verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Wo kann ich die aktualisierte Liste der Trinkwasserschutzgebiete finden?

Die vollständige Liste der Trinkwasserschutzgebiete und ihre geografische Lage sind auf dem Portal der Provinz einsehbar: MapView.

Muss für eine private Trinkwasseranlage ein Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen werden?

Nein.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen

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