Beschreibung
Antrag auf Erneuerung einer auslaufenden Konzession, deren Inhaber oder Inhaberin Sie sind.

Antrag auf Erneuerung einer auslaufenden Konzession, deren Inhaber oder Inhaberin Sie sind.
Sie können die Erneuerung einer bereits erteilten Konzession beantragen, wenn Sie Inhaber/Inhaberin oder Miteigentümer/Miteigentümerin oder der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin des Unternehmens sind, auf das die Konzession eingetragen ist.
Zur Erneuerung der Konzession:
Die Wasserversorgungsanlage, für die Sie die Erneuerung der Konzession beantragen, muss von einem freiberuflichen Techniker/einer freiberuflichen Technikerin geprüft werden. Der Techniker/die Technikerin muss die technischen Daten in den Formularen angeben, die Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ finden.
Formular für die technische Überprüfung der Wasserversorgungsanlage.
Darüber hinaus müssen je nach Art der Konzession und der Anlage einige der folgenden Formulare ausgefüllt werden:
Sie können Ihren Antrag stellen, indem Sie die im Abschnitt „Was benötigen Sie?“ die entsprechenden Formulare im PDF/A-Format an das zuständige Amt senden:
Falls Sie eine natürliche Person sind und über keine digitale Unterschrift verfügen, können Sie die Formulare auf dem Postweg an die folgende Adresse senden: Mendelstraße 33, 39100 Bozen (Amt für nachhaltige Gewässernutzung).
Füllen Sie bitte die Formulare für die Erneuerung der Konzession aus und senden Sie diese vor Ablauf der Konzession an das Amt.
Die Bearbeitungszeit ist von den gesetzlichen Vorgaben, den technischen Bewertungen und der Art des Antrags sowie von Situationen abhängig.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Ein Antrag auf Erneuerung, der nach Ablauf der Konzession eingereicht wird, ist ungültig. Bleibt das Interesse an der Entnahme von Wasser bestehen, muss ein neuer Konzessionsantrag gestellt werden. Das Verfahren auf Erteilung der Konzession ist dann einfacher, da es sich um eine bestehende Anlage handelt.
Das Amt wird die Konzession archivieren, wobei auch der Abriss der Anlage vorgesehen ist.
Ja. In jedem Fall muss jedoch die Wassergebühr entrichtet werden.
PDF/A ist eine Variante des PDF-Formats, die für die Langzeitarchivierung digitaler Dokumente entwickelt wurde. Im Vergleich zu einem herkömmlichen PDF folgt es einem internationalen Standard (ISO 19005), der gewährleistet, dass die Datei über einen längeren Zeitraum hinweg lesbar und identisch bleibt. Aus diesem Grund enthält es alle Schriftarten, definiert Farben auf stabile Weise und lässt keine dynamischen Elemente (wie Audio, Video oder externe Links) zu.
Der Dienst unterliegt dem vereinheitlichen Gesetzestext vom 11. Dezember 1933, Nr. 1775 und den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Alte Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 47 70
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC:gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:30 Uhr.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin im zuständigen Amt.