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Dienstcode: 1947

Wasserkonzession von Trinkwasser

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie Folgendes beantragen:

  • Die Konzession für die Nutzung von Trinkwasser für öffentliche Wasserleitungen;
  • alle späteren Änderungen der bereits erteilten Konzession;
  • Beiträge für die Planung, Errichtung und Sanierung von für Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in erschwerten Situationen.

Wer kann den Dienst nutzen

Sie können eine Konzession für die Wasserableitung und -nutzung entweder im eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens beantragen. Sie können außerdem Folgendes beantragen:

  • Allfällige Änderungen einer bereits erteilten Konzession, wenn Sie deren Inhaber oder Inhaberin sind;
  • oder die Übernahme einer Konzession, die einer dritten Person erteilt wurde, wenn Sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Trinkwasser für öffentliche Wasserleitungen unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Ihr Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Konzession wird nur nach einer technischen und rechtlichen Prüfung angenommen;
  • Sie müssen die Unterlagen für die Abgrenzung der Schutzzonen für die Mineralwässer, für die Sie eine Konzession beantragen, übermitteln;
  • das verwendete Wasser muss von den Labors der Landesagentur für Umwelt analysiert und für geeignet befunden werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die chemische und mikrobiologische Qualität des Mineralwassers an der Quelle den gesetzlichen Anforderungen entspricht;
  • die Ableitung von Wasser ist nur möglich, wenn die Vorgaben in der Konzession eingehalten werden;
  • als Betreiber oder Betreiberin der Anlage müssen Sie Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten;
  • bis zum 30. Juni eines jeden Jahres müssen Sie die Mitteilung der jährlichen abgeleiteten Wassermengen der Konzession übermitteln;
  • für die Nutzung von Wasser im Rahmen einer Konzession ist eine staatliche Gebühr zu entrichten. Die zu entrichtende Gebühr variiert je nach Art der Ableitung gemäß den Bestimmungen der Landesregierung. Die Gebühr ist bei mehrjährigen Konzessionen jährlich und bei vorläufigen Genehmigungen im Voraus zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website.

Was benötigen Sie

Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:

  • 16 Euro, was dem Wert einer Stempelmarke entspricht. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die erworbene Stempelmarke muss auf dem Antragsformular in dem entsprechenden Feld mit der Identifikationsnummer und dem Datum der Stempelmarke angegeben werden;
  • zusätzlich 16 Euro für eine zweite Stempelmarke, die für die Ausstellung des abschließenden Verwaltungsaktes erforderlich ist. Sie können die Zahlung der Stempelmarke nachweisen, indem Sie die Erklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr für den endgütigen Verwaltungsakt ausfüllen und an das Amt senden;
  • ggf. eine Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder allfällige Registergebühren. In diesem Fall erhalten Sie vom Amt eine Mitteilung mit den Zahlungsanweisungen.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag und nimmt ihn nur entgegen, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt wurde;
  • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid;
  • Ihr Antrag wird dann in technischer Hinsicht geprüft und Sie erhalten gegebenenfalls eine Aufforderung, die fehlenden Unterlagen einzureichen.

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss vor Ablauf der Konzession beantragt werden.

Wenn Sie eine Konzession beantragen, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.

Der zeitliche Ablauf des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:

  • internen technischen Bewertungen;
  • gesetzlichen Auflagen;
  • der Art des Ansuchens;
  • Ereignisse, die den Abschluss verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Bis wann muss ich die jährliche Gebühr bezahlen, wenn ich auf die Konzession verzichte?

Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.

Wie kann ich die Konzession im Todesfall eines Konzessionsinhabers/einer Konzessionsinhaberin übernehmen?

Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen, den Sie im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ finden.

Wie wird das Trinkwasser vor Verschmutzung geschützt?

Der Schutz des Trinkwassers aus öffentlichen Wasserleitungen wird durch die Einrichtung eines Schutzgebietes gewährleistet, das die qualitativen und quantitativen Eigenschaften des Wassers selbst sicherstellt. Der Trinkwasserschutzplan legt die Ausdehnung der Schutzzonen in dem Gebiet sowie spezifische Verbote, Einschränkungen und Begrenzungen der Nutzung fest. Der Betreiber der Wasserleitung muss die erforderlichen Unterlagen vorlegen.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Stand des Verfahrens oder zur Auszahlung des Beitrags habe?

Bei Rückfragen oder Unklarheiten wenden Sie sich bitte an das Verwaltungsamt für Umwelt.



Zuständige Stelle

Amt für nachhaltige Gewässernutzung

Alte Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 47 70
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it

Parteienverkehr

Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 09:00 bis 12:00 Uhr.
Donnerstag: von 08:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.

Es wird empfohlen, einen Termin bei den Ämtern zu vereinbaren.

Verwaltungsamt für Umwelt

Landhaus 9, Amba-Alagi-Straße 35, 39100 Bozen (BZ)
Telefon: +39 0471 41 18 40
E-Mail: amm.ne.ambiente@provincia.bz.it
PEC: verwaltungumwelt.amministrazioneambiente@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it