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Dienstcode: 1945

Wasserkonzession für technische Beschneiung

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie eine Konzession für die Wassernutzung in einer neuen Beschneiungsanlage sowie für spätere Änderungen der bereits erteilten Konzession beantragen.


Wer kann den Dienst nutzen

Sie können eine Konzession für die Wasserableitung und Wassernutzung entweder in Ihrem eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens beantragen.
Außerdem können Sie Folgendes beantragen:

  • Allfällige Änderungen einer bereits erteilten Konzession beantragen, wenn Sie deren Inhaber oder Inhaberin sind, oder
  • die Übernahme einer Konzession, die einer dritten Person erteilt wurde, wenn Sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Wasser für technische Beschneiung unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • die Annahme Ihres Antrags auf Erteilung einer Konzession oder Änderung der Konzession nach einer Beurteilung aus fachlicher Sicht;
  • die Entnahme von Wasser darf nur während der genehmigten Ableitungszeiträume und unter den in der Konzession festgelegten Bedingungen durchgeführt werden;
  • das verwendete Wasser muss von den Labors der Landesagentur für Umwelt analysiert und für geeignet befunden werden;
  • dem verwendeten Wasser dürfen keine Stoffe zugesetzt werden;
  • der Anlagenbetreiber muss interne Qualitätskontrollen durchführen, um die Einhaltung der festgelegten Parameter zu gewährleisten;
  • den Bau von Speichertanks mit einem Fassungsvermögen von 700 m³ pro Hektar Landfläche vorantreiben, um die verfügbaren Wasserressourcen rationell zu nutzen;
  • die Beschneiungskonzession wird nur anerkannt , wenn Sie das Unternehmen sind, das die Beschneiungsanlage betreibt;
  • für die Nutzung von Wasser im Rahmen einer Konzession ist eine staatliche Gebühr zu entrichten. Die zu entrichtende Gebühr variiert je nach Art der Ableitung alle zwei Jahre gemäß den Bestimmungen der Landesregierung. Die Gebühr ist bei mehrjährigen Konzessionen jährlich und bei vorläufigen Genehmigungen im Voraus zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite auf der Website der Landesumweltagentur.

Was benötigen Sie

Wenn Sie eine neue Konzession beantragen, müssen Sie das Formblatt Antrag auf Wasserableitung für technische Beschneiung ausfüllen.
Um eine Lizenz für die Wasserableitung (Schöpfung) für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren zu beantragen: Sie müssen den Antrag auf Schöpflizenz ausfüllen;
Wenn Sie das Ende der Arbeiten für den Bau der Beschneiungsanlage melden müssen und das Konzessionsdekret dies vorsieht, füllen Sie das Formblatt Mitteilung über die Beendigung der Arbeiten aus.
Im Falle einer Verzögerung bei der Fertigstellung der Bauarbeiten der Anlage müssen Sie vor Ablauf der von der Gemeinde erteilten Genehmigung den Antrag auf Verlängerung der Frist für den Baubeginn bzw. für den Bauabschluss ausfüllen.

Änderungen der Konzession werden je nach Art der Änderung genehmigt:

Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:

  • 16 Euro, was dem Wert einer Stempelmarke entspricht. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die erworbene Stempelmarke muss auf dem Antragsformular in dem entsprechenden Feld mit der Identifikationsnummer und dem Datum der Stempelmarke angegeben werden;
  • Zusätzlich 16 Euro für eine zweite Stempelmarke, die für die Ausstellung des abschließenden Verwaltungsaktes erforderlich ist. Sie können die Zahlung der Stempelmarke nachweisen, indem Sie die Erklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr für den endgütigen Verwaltungsakt ausfüllen und an das Amt senden;
  • Ggf. eine Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder allfällige Registergebühren. In diesem Fall erhalten Sie vom Amt eine Mitteilung mit den Zahlungsanweisungen.


So geht es weiter

Das Amt erhält Ihren Antrag und nimmt ihn nur entgegen, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt wurde.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
Ihr Antrag wird dann in technischer Hinsicht geprüft und Sie erhalten gegebenenfalls eine Aufforderung, die fehlenden Unterlagen einzureichen.

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss vor Ablauf der Konzession beantragt werden.

Wenn Sie eine Konzession beantragen, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.

Der zeitliche Ablauf des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:

  • internen technischen Bewertungen,
  • gesetzlichen Auflagen,
  • der Art des Ansuchens,
  • Ereignisse, die den Abschluss verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Bis wann muss ich die jährliche Gebühr bezahlen, wenn ich auf die Konzession verzichte?

Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.

Wie kann ich die Konzession im Todesfall eines Konzessionsinhabers/einer Konzessionsinhaberin übernehmen?

Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen.

Was muss ich tun, wenn ich eine Beschneiungsanlage mit einer gültigen Wasserkonzession kaufe oder erbe?

Sie können die Übertragung der bestehenden Konzession beantragen, indem Sie den entsprechenden Antrag einreichen.

Was bedeutet „technische Beschneiung“?

Unter programmierter Beschneiung versteht man den Prozess, bei dem Wasser aus einer Quelle mit Hilfe von Druckluft durch Kanonen in Form von Tropfen versprüht wird. Diese Tropfen gefrieren bei Kälte, bevor sie den Boden erreichen, und lagern sich in Form von Schneekristallen auf dem Boden ab.