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Dienstcode: 1943

Konzession von Mineralwasser für Thermalzwecke oder für Abfüllung

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie eine Konzession für die Nutzung von Wasser in einer neuen Thermalwasseranlage oder für die Abfüllung von Mineralwasser beantragen und auch nachträgliche Änderungen der bereits erteilten Konzession beantragen.


Wer kann den Dienst nutzen

Sie können eine Konzession für die Wasserableitung und -nutzung entweder im eigenen Namen oder im Namen eines interessierten Unternehmens beantragen. Sie können außerdem Folgendes beantragen:

  • Allfällige Änderungen einer bereits erteilten Konzession beantragen, wenn Sie deren Inhaber oder Inhaberin sind, oder
  • die Übernahme einer Konzession, die einer dritten Person erteilt wurde, wenn Sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Wasser für landwirtschaftliche Zwecke unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Ihr Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Konzession wird nur nach einer technischen und rechtlichen Prüfung angenommen;
  • Sie müssen die Unterlagen für die Abgrenzung der Schutzzonen für die Mineralwässer, für die Sie eine Konzession beantragen, übermitteln;
  • das verwendete Wasser muss von den Labors der Landesagentur für Umwelt analysiert und für geeignet befunden werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die chemische und mikrobiologische Qualität des Mineralwassers an der Quelle den gesetzlichen Anforderungen entspricht;
  • die Ableitung von Wasser ist nur möglich, wenn die Anforderungen der Konzession erfüllt sind;
  • als Betreiber oder Betreiberin der Anlage müssen Sie Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten;
  • bis zum 31. Januar eines jeden Jahres müssen Sie die Mitteilung über die jährlich abgeleiteten Wassermengen Ihrer Konzession einreichen, indem Sie das folgende Formblatt Mitteilung der Wassermengen ausfüllen;
  • für die Nutzung von Wasser im Rahmen einer Konzession ist eine Gebühr zu entrichten. Die zu entrichtende Gebühr variiert je nach Art der Nutzung und wird in der Maßnahme nach den von der Landesregierung beschlossenen Kriterien festgelegt. Die Gebühr ist bei mehrjährigen Konzessionen jährlich zu entrichten. Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website.

Was benötigen Sie

Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:

  • 16 Euro, was dem Wert einer Stempelmarke entspricht. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die erworbene Stempelmarke muss auf dem Antragsformular in dem entsprechenden Feld mit der Identifikationsnummer und dem Datum der Stempelmarke angegeben werden;
  • zusätzlich 16 Euro für eine zweite Stempelmarke, die für die Ausstellung des abschließenden Verwaltungsaktes erforderlich ist. Sie können die Zahlung der Stempelmarke nachweisen, indem Sie die Erklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr für den endgütigen Verwaltungsakt ausfüllen und an das Amt senden;
  • ggf. eine Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder allfällige Registergebühren. In diesem Fall erhalten Sie vom Amt eine Mitteilung mit den Zahlungsanweisungen.


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag und nimmt ihn nur entgegen, wenn er ordnungsgemäß ausgefüllt wurde;
  • wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung;
  • Ihr Antrag wird dann in technischer Hinsicht geprüft und Sie werden gegebenenfalls gebeten, zusätzliche Unterlagen einzureichen.

Zeiten und Fristen

Für die Einreichung von Anträgen gibt es keine besonderen Fristen, außer für die Erneuerung einer Konzession. Die Erneuerung muss vor Ablauf der Konzession beantragt werden.
Wenn Sie eine Konzession beantragen, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.
Der zeitliche Ablauf des Verfahrens hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Internen technischen Bewertungen;
  • gesetzlichen Auflagen;
  • nach der Art des Ansuchens, oder
  • Ereignisse, die den Abschluss verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Bis wann muss ich die jährliche Gebühr bezahlen, wenn ich auf die Konzession verzichte?

Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.

Wie kann ich eine bestehende Konzession übernehmen?

Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen.

Was passiert, wenn meine Konzession für die Abfüllung von Mineralwasser ausläuft und ich mein Interesse an einer Erneuerung nicht mitteile?

Wenn Sie Ihr Interesse an einer Verlängerung nicht mitteilen, wird die Konzession ausgeschrieben. An dieser Ausschreibung können Sie dann nicht teilnehmen.