Beschreibung
Mitteilung über die Installation einer geothermischen Anlage mit geschlossenem Regelkreis.
Erdwärme ist eine erneuerbare Energiequelle, die in unterschiedlichen Tiefen des Untergrunds genutzt werden kann.

Mitteilung über die Installation einer geothermischen Anlage mit geschlossenem Regelkreis.
Erdwärme ist eine erneuerbare Energiequelle, die in unterschiedlichen Tiefen des Untergrunds genutzt werden kann.
Sie können die Installation einer geothermischen Anlage entweder im eigenen Namen oder im Namen eines Unternehmens, das an der Nutzung der Anlage interessiert ist, anmelden.
Die Annahme Ihrer Meldung erfolgt vorbehaltlich einer Beurteilung aus fachlicher und rechtlicher Sicht.
Die geologische Studie muss den Anforderungen des Beschlusses der Landesregierung vom 10. April 2018, Nr. 321 – „Richtlinie zur Niederbringung von geschlossenen Systemen für den Wärmeaustausch mit dem Untergrund“ entsprechen.
Um geschlossene geothermische Anlagen zur Nutzung dieser Ressource zu installieren, muss eine Meldung für die Errichtung von Erdwärmesonden eingereicht werden. Diese Meldung muss eine geologische Studie enthalten, die von einem zugelassenen Geologen erstellt wurde. Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Senden Sie die Mitteilung im PDF/A-Format über eine der folgenden Adressen an die Landesverwaltung:
Für diesen Dienst sind keine Fristen vorgesehen. Die Bearbeitungszeit hängt von den internen technischen Bewertungen und gesetzlichen Vorgaben, der Art des Antrags oder von Ereignissen ab, die den Abschluss des Verfahrens eventuell verhindern.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.
Ja. Bis zu einer Leistung von 100 kW wird der Bau einer geothermischen Anlage gemeldet, darüber hinaus muss ein Antrag auf Genehmigung einer Industrieanlage gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im Dienst Wasser – Wasserableitung für Industriezwecke.
Ja. Bis zu einer Tiefe von 200 Metern wird der Bau einer geothermischen Anlage gemeldet, darüber hinaus muss ein Antrag auf Genehmigung einer Industrieanlage gestellt werden. Weitere Informationen finden Sie im Dienst Wasser – Wasserableitung für Industriezwecke.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den EU-Vorschriften.
Alte Mendelstraße 33, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 47 70
E-Mail: gewaessernutzung@provinz.bz.it
PEC: gewaessernutzung.risorseidriche@pec.prov.bz.it
Website: umwelt.provinz.bz.it
Es wird empfohlen, einen Termin bei den Ämtern zu vereinbaren.