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Dienstcode: 1939

Wasserkonzession für Bauernbäder

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Beschreibung

Über diesen Dienst können Sie eine Konzession beantragen für:

  • die Nutzung von Gewässern für die Ableitung;
  • die Nutzung von öffentlichen Gewässern für die Versorgung von Bauernbädern;
  • alle späteren Änderungen der bereits erteilten Konzession.

Wer kann den Dienst nutzen

Die Konzession kann entweder im eigenen Namen oder in Vertretung eines interessierten Unternehmens beantragt werden.
 
Sie können außerdem Folgendes beantragen:
  • fällige Änderungen einer bereits erteilten Konzession, wenn Sie deren Inhaber oder Inhaberin sind, 
  • oder die Übernahme einer Konzession, die einer dritten Person erteilt wurde, wenn Sie die Voraussetzungen hierzu erfüllen.

Voraussetzungen

Die Erteilung einer Konzession zur Ableitung von Wasser für landwirtschaftliche Zwecke unterliegt folgenden Voraussetzungen:

  • Ihr Antrag auf Erteilung oder Änderung einer Konzession wird nur nach einer technischen und rechtlichen Prüfung angenommen;
  • Ihr Betrieb verfügt eine nachweisbare historische Konzession mit einem Bauernbad;
  • das verwendete Wasser muss von den Labors der Landesagentur für Umwelt analysiert und für geeignet befunden werden. Darüber hinaus muss sichergestellt werden, dass die chemische und mikrobiologische Qualität des Mineralwassers an der Quelle den gesetzlichen Anforderungen entspricht;
  • die Ableitung von Wasser ist nur möglich, wenn die Vorgaben in der Konzession eingehalten werden;
  • als Betreiber oder Betreiberin der Anlage müssen Sie Kontrollen durchführen, um die Einhaltung der festgelegten Verpflichtungen zu gewährleisten;
  • bis zum 31. März eines jeden Jahres müssen Sie die Mitteilung der jährlich abgeleiteten Wassermengen einreichen, indem Sie das Formblatt Mitteilung der Wassermengen ausfüllen;
  • für die Nutzung von Wasser im Rahmen einer Konzession ist eine Gebühr zu entrichten.

Die zu entrichtende Gebühr variiert je nach Art der Nutzung und wird in der Maßnahme nach den von der Landesregierung beschlossenen Kriterien festgelegt.
Die Gebühr ist bei mehrjährigen Konzessionen jährlich und bei vorläufigen Genehmigungen im Voraus zu entrichten.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der Landesumweltagentur.


Was benötigen Sie

Die Anträge sind ausschließlich bei dem zuständigen Amt zu stellen. Dazu müssen die entsprechenden Formulare ausgefüllt und unterschrieben werden:

Änderungen der Konzession werden je nach Art der Änderung genehmigt:

Die Verwaltungsakten werden auf telematischem Weg ausgestellt, und die Kosten für diesen Dienst belaufen sich auf:

  • 16 Euro, was dem Wert einer Stempelmarke entspricht. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen. Die erworbene Stempelmarke muss auf dem Antragsformular in dem entsprechenden Feld mit der Identifikationsnummer und dem Datum der Stempelmarke angegeben werden;
  • zusätzlich 16 Euro für eine zweite Stempelmarke, die für die Ausstellung des abschließenden Verwaltungsaktes erforderlich ist. Sie können die Zahlung der Stempelmarke nachweisen, indem Sie die Erklärung über die Entrichtung der Stempelgebühr für den endgütigen Verwaltungsakt ausfüllen und an das Amt senden;
  • ggf. eine Kaution als Garantie für die ordnungsgemäße Ausführung der Arbeiten oder allfällige Registergebühren. In diesem Fall erhalten Sie vom Amt eine Mitteilung mit den Zahlungsanweisungen.


So geht es weiter

Das Amt nimmt Ihren Antrag nur entgegen, falls er ordnungsgemäß ausgefüllt wurde:

  • Wird Ihr Antrag nicht angenommen, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung;
  • Wird Ihr Antrag angenommen; wird dieser in technischer Hinsicht geprüft. Gegebenenfalls erhalten Sie eine Aufforderung fehlende Unterlagen nachzureichen.

Zeiten und Fristen

Anträge können jederzeit eingereicht werden. Lediglich für die Erneuerung einer Konzession ist der Antrag vor Ablauf der bestehenden Konzession einzureichen.
Wird eine Konzession beantragt, die sich mit einer anderen Konzession überschneidet, werden die Fristen für die Einreichung mit einer Anordnung des Amtes festgelegt.
 
Die Fristen des Verfahrens hängen von folgenden Faktoren ab:
•    internen technischen Bewertungen,
•    gesetzlichen Auflagen,
•    der Art des Ansuchens,
•    Ereignisse, die den Abschluss verhindern.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen erhalten?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz.

Bis wann muss ich die jährliche Gebühr bezahlen, wenn ich auf die Konzession verzichte?

Die Jahresgebühr ist bis zum Ende des Jahres fällig, in dem die Verzichtserklärung übermittelt wird.

Wie kann ich die Konzession im Todesfall eines Konzessionsinhabers/einer Konzessionsinhaberin übernehmen?

Um die Übertragung einer bestehenden Konzession zu beantragen, müssen Sie den entsprechenden Antrag einreichen.

Was muss ich tun, wenn ich ein Grundstück mit einer gültigen Wasserkonzession kaufe oder erbe?

Sie können die Übertragung der bestehenden Konzession beantragen, indem Sie den entsprechenden Antrag einreichen.