Beschreibung
Ansuchen um Durchführung von Prüfungen auf Beton, Stahl, Erden, Asphalt und zerstörungsfreie Prüfungen durch Kunden und Kundinnen.

Ansuchen um Durchführung von Prüfungen auf Beton, Stahl, Erden, Asphalt und zerstörungsfreie Prüfungen durch Kunden und Kundinnen.
Bauleiter und Bauleiterin, öffentliche Körperschaft, Planer und Planerinnen oder Privatperson.
Um die Durchführung der Prüfungen zu beantragen, müssen Sie Folgendes bereitlegen:
In den Formularen für die Durchführung der Proben werden alle technischen Informationen für die zu analysierenden Proben verlangt, die notwendig sind, um einen ausführlichen Prüfbericht zu erstellen.
Die Anträge auf Proben, die laut Gesetz 5 November 1971, Nr. 1086, Art. 20 vorgeschrieben sind, müssen im Original vom Bauleiter bzw. von der Bauleiterin gestempelt und unterschrieben sein und per E-Mail oder PEC übermittelt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Staatliche Rechtsgrundlage: Gesetz vom 5. November 1971, Nr. 1086, Art. 20.
Die entsprechende Datenschutzerklärung können Sie unter den folgenden Links einsehen:
Eggentaler Straße 48, 39053 Kardaun
Telefon: +39 0471 36 15 89
E-Mail: geologie@provinz.bz.it
PEC: geologie.geologia@pec.prov.bz.it
Website: geologie.provinz.bz.it
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 8:00 bis 12:30 Uhr.
Donnerstag: von 8:30 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr.