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Dienstcode: 1926

Durchführung und Formulare für Prüfungen an Beton, Stahl, Erde und Asphalt

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Beschreibung

Ansuchen um Durchführung von Prüfungen auf Beton, Stahl, Erden, Asphalt und zerstörungsfreie Prüfungen durch Kunden und Kundinnen.


Wer kann den Dienst nutzen

Bauleiter und Bauleiterin, öffentliche Körperschaft, Planer und Planerinnen oder Privatperson.


Was benötigen Sie

Um die Durchführung der Prüfungen zu beantragen, müssen Sie Folgendes bereitlegen:

  • Prüfauftrag – ähnlich für jede Art von Prüfung: Er enthält allgemeine und administrative Informationen über den Bauherrn/die Bauherrin, die Baufirma, den Bauleiter/die Bauleiterin, definiert die durchzuführenden Analysen, die aus einer vorgefertigten Liste (Richtpreisverzeichnis) ausgewählt werden, usw.;
  • Stahlprobekörper– verschiedenen Prüfungen zu unterziehen (z. B. Zug- oder Biegeprüfungen);
  • Betonprobekörper – verschiedenen Prüfungen zu unterziehen (z. B. Druckfestigkeitsprüfung und Wassereindringtiefe – oder Durchlässigkeitsprüfung, Frost-Tau-Beständigkeit...);
  • Bituminöses Mischgut – verschiedenen Prüfungen zu unterziehen, die entweder aus einer vorgefertigten Liste (Richtpreisverzeichnis) ausgewählt oder in Absprache mit dem Laborleiter/der Laborleiterin festgelegt werden;
  • Geomechanische Proben– Proben verschiedener Art, die verschiedenen Prüfungen zu unterziehen sind, welche entweder aus einer vorgefertigten Liste (Richtpreisverzeichnis) ausgewählt oder in Absprache mit dem Laborleiter/der Laborleiterin festgelegt werden;
  • Andere Proben – für jede andere Probe, die nicht einem der oben angegebenen Sektoren zugeordnet werden kann;
  • Prüfauftrag für Seilprüfungen – zerstörungsfreie Prüfungen;
  • Informationsblatt – Informationen über Öffnungszeiten, Proben und Größen der Probekörper;
  • Qualitätspolitik
  • Tarifordnung – Version 3.0
  • Zertifikat ISO 9001:2015

In den Formularen für die Durchführung der Proben werden alle technischen Informationen für die zu analysierenden Proben verlangt, die notwendig sind, um einen ausführlichen Prüfbericht zu erstellen.


So wird es gemacht

Die Anträge auf Proben, die laut Gesetz 5 November 1971, Nr. 1086, Art. 20 vorgeschrieben sind, müssen im Original vom Bauleiter bzw. von der Bauleiterin gestempelt und unterschrieben sein und per E-Mail oder PEC übermittelt werden.


Zeiten und Fristen

  • Prüfaufträge, bei denen die Prüfkörper nicht innerhalb 60 Tagen ab Anfrage geliefert werden, werden nicht berücksichtigt.
  • Sechs Monate nach der Analyse werden die Prüfkörper vernichtet (an ein Recyclingunternehmen übergeben).