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Dienstcode: 1925

Anmeldung und Formulare für Bauarbeiten und seismische Überprüfungen

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Beschreibung

Beim Büro für die Meldung von Tragwerken der Autonomen Provinz Bozen sind einzureichen:

  • Meldungen von Tragwerken: Bauwerke aus Stahlbeton, normal oder vorgespannt, und aus Stahl;
  • Zehnjährliche Überprüfungen der Tragwerke: zehnjährliche Überprüfung der Tragwerke öffentlicher und privater Gebäude, die besonderen statischen Anforderungen gerecht werden müssen;
  • Seismische Überprüfungen (Datenblätter der Ebene Null): seismische Datenblätter der Ebene Null, die eine zusammenfassende Bestimmung der allgemeinen Eigenschaften im Sinne der seismischen Überprüfung der Gebäude und Infrastrukturen erlauben, die im Hinblick auf einen möglichen Einsturz eine Relevanz erhalten.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.


Wer kann den Dienst nutzen

Das Bauunternehmen muss die Einträge vornehmen, der Bauleiter oder die Bauleiterin und der Abnahmeprüfer oder die Abnahmeprüferin des Baus.


Voraussetzungen

Der Abnahmeprüfer oder die Abnahmeprüferin muss ein Ingenieur oder eine Ingenieurin mit mindestens zehn Jahren Erfahrung sein (Eintragung im entsprechenden Berufsverzeichnis).


Was benötigen Sie

Unterlagen

Schreiben an alle Gemeinden zum Zweck der seismischen technischen Überprüfung

Anlage zum Rundschreiben – Technische Anleitung zum Herunterladen und Ausfüllen der Software für die Übermittlung der Datenblätter der Ebene 0.

Software für das Ausfüllen von Datenblätter der Ebene Null von Gebäuden und von Brücken (Seismik)

Entpacken Sie die Zip-Datei und öffnen Sie die Datei „SchedaEdificiLiv0“ von Gebäuden oder die Datei „Scheda DPC Ponti Liv0“ von Brücken im Exe-Format (Anwendung).

Meldungen von Tragwerken

Die Meldung von Tragwerken muss von der Baufirma vor Baubeginn oder spätestens zusammen mit der Baubeginnmeldung über das SUAP-Portal bei der Behörde eingereicht werden.

Gleichzeitig mit der Erstmeldung, ist der Bauleiter/die Bauleiterin verpflichtet, dem Büro die Ernennung des Abnahmeprüfers/der Abnahmeprüferin, der/die vom Bauherrn/von der Bauherrin gewählt wird, und dessen/deren Annahmeerklärung des Auftrags vorzulegen. Auch die Varianten, die im Laufe der Bauarbeiten vorgenommen werden sollen und die im ursprünglichen Projekt vorgesehen waren, müssen vor ihrem Baubeginn gemeldet werden.

Nach Fertigstellung der stabilitätsrelevanten Teile des Bauwerks, legt der Bauleiter/die Bauleiterin dem Büro innerhalb einer Frist von sechzig Tagen, den Endbericht vor.

Der Abnahmeprüfer/die Abnahmeprüferin erstellt die statische Abnahmebescheinigung, die er/sie beim Büro hinterlegt und dem Bauherrn/der Bauherrin zusendet.

Bei Reparaturen und örtlichen Eingriffen an bestehenden Bauwerken, im Sinne der technischen Vorschriften, wird die statische Abnahmebescheinigung durch die vom Bauleiter/von der Bauleiterin abgegebene Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung des Bauwerks ersetzt.

Zehnjährliche Überprüfungen der Tragwerke

Für die Meldung der zehnjährlichen Überprüfung der Tragwerke müssen Sie den Antrag für die Einreichung der statischen Abnahmebescheinigung verwenden.

Für den Fall, dass die Protokollnummer der zertifizierten Mitteilung über den Baubeginn (BBM) oder der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) oder des Baugenehmigungsantrags nicht bekannt ist, müssen Sie im Portal, wo aufgefordert, eine Identifikationsnummer des Bauwerks eingeben, die auch für nachfolgende Meldungen verwendet werden muss.

Seismische Überprüfungen

Seismische Überprüfungen (Datenblätter der Ebene Null).


So wird es gemacht

Meldungen und Überprüfungen können Sie über das SUAP-Portal (Einheitsschalter für gewerbliche Tätigkeiten) einreichen. Der Zugang zum SUAP-Portal erfolgt über:

  • die Bürgerkarte der Provinz oder eine andere Nationale Bürgerkarte;
  • SPID (Öffentliches System für die digitale Identität);
  • CIE (elektronische Identitätskarte);
  • elDAS (digitale Identität eines anderen EU-Landes).

Darüber hinaus ist für den Zugang zum Dienst Folgendes erforderlich:

  • ein Postfach für zertifizierte elektronische Post (PEC);
  • eine zertifizierte digitale Unterschrift.

Ausführliche Informationen finden Sie in den drei beigefügten Anleitungen

Anleitung SUAP für die Einreichung von digitalen Faszikeln und Mitteilungen über das SUAP-Portal beim Büro für die Meldung von Tragwerken der Autonomen Provinz Bozen (Revision 2 – März 2018): Anleitung SUAP.

Anleitung für die Einreichung von technischen seismischen Überprüfungen (Datenblatt der Ebene Null) über das SUAP-Portal beim Büro für die Meldung von Tragwerken der Autonomen Provinz Bozen (Revision 1 – Oktober 2018): Anleitung für technische seismische Überprüfungen - SUAP.

Weitere Informationen

Seit dem 1. Juli 2018 müssen alle neuen Meldungen von Tragwerken in der Provinz Bozen ausschließlich über das SUAP-Portal und nicht mehr per PEC eingereicht werden.

Verfahren, die vor dem 1. Juli 2018 per PEC begonnen wurden, müssen per PEC abgeschlossen werden.

Der Zugang zum SUAP-Portal kann in der Provinz Bozen auf folgende Weise erfolgen:

  • Über das Südtiroler Bürgernetz;
  • Über die Website der Autonomen Provinz Bozen;
  • Über die Website „impresainungiorno.gov.it“, die nur auf Italienisch verfügbar ist: impresainungiorno.gov.it.

Die Datenblätter der Ebene Null im Zusammenhang mit technischen seismischen Überprüfungen müssen über das SUAP-Portal eingereicht werden. Siehe hierzu die „Anleitung für technische seismische Überprüfungen – SUAP“.

Ausführliche Informationen zu den Kosten finden Sie in den drei oben genannten Anleitungen.


So geht es weiter

Änderungen oder Annullierungen erfolgen nur im Falle der Zerstörung des Bauwerks.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenschutzerklärung.