Unterlagen
Schreiben an alle Gemeinden zum Zweck der seismischen technischen Überprüfung
Anlage zum Rundschreiben – Technische Anleitung zum Herunterladen und Ausfüllen der Software für die Übermittlung der Datenblätter der Ebene 0.
Software für das Ausfüllen von Datenblätter der Ebene Null von Gebäuden und von Brücken (Seismik)
Entpacken Sie die Zip-Datei und öffnen Sie die Datei „SchedaEdificiLiv0“ von Gebäuden oder die Datei „Scheda DPC Ponti Liv0“ von Brücken im Exe-Format (Anwendung).
Meldungen von Tragwerken
Die Meldung von Tragwerken muss von der Baufirma vor Baubeginn oder spätestens zusammen mit der Baubeginnmeldung über das SUAP-Portal bei der Behörde eingereicht werden.
Gleichzeitig mit der Erstmeldung, ist der Bauleiter/die Bauleiterin verpflichtet, dem Büro die Ernennung des Abnahmeprüfers/der Abnahmeprüferin, der/die vom Bauherrn/von der Bauherrin gewählt wird, und dessen/deren Annahmeerklärung des Auftrags vorzulegen. Auch die Varianten, die im Laufe der Bauarbeiten vorgenommen werden sollen und die im ursprünglichen Projekt vorgesehen waren, müssen vor ihrem Baubeginn gemeldet werden.
Nach Fertigstellung der stabilitätsrelevanten Teile des Bauwerks, legt der Bauleiter/die Bauleiterin dem Büro innerhalb einer Frist von sechzig Tagen, den Endbericht vor.
Der Abnahmeprüfer/die Abnahmeprüferin erstellt die statische Abnahmebescheinigung, die er/sie beim Büro hinterlegt und dem Bauherrn/der Bauherrin zusendet.
Bei Reparaturen und örtlichen Eingriffen an bestehenden Bauwerken, im Sinne der technischen Vorschriften, wird die statische Abnahmebescheinigung durch die vom Bauleiter/von der Bauleiterin abgegebene Erklärung über die ordnungsgemäße Ausführung des Bauwerks ersetzt.
Zehnjährliche Überprüfungen der Tragwerke
Für die Meldung der zehnjährlichen Überprüfung der Tragwerke müssen Sie den Antrag für die Einreichung der statischen Abnahmebescheinigung verwenden.
Für den Fall, dass die Protokollnummer der zertifizierten Mitteilung über den Baubeginn (BBM) oder der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns (ZeMeT) oder des Baugenehmigungsantrags nicht bekannt ist, müssen Sie im Portal, wo aufgefordert, eine Identifikationsnummer des Bauwerks eingeben, die auch für nachfolgende Meldungen verwendet werden muss.
Seismische Überprüfungen
Seismische Überprüfungen (Datenblätter der Ebene Null).