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Dienstcode: 1924

Eintragung in das Verzeichnis der für Seilbahnen verantwortlichen Techniker und Technikerinnen

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Beschreibung

Ansuchen um Eintragung in das Verzeichnis eines Technikers oder einer Technikerin, der/die für die Sicherheit und den ordnungsgemäßen Betrieb der Seilbahnen verantwortlich ist.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die diesen Dienst nutzen möchten und die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.


Voraussetzungen

Für Zweiseilpendelbahnen, Umlaufbahnen mit kuppelbaren und fixen Klemmen ist ein Ingenieurstudium erforderlich. Diese Anforderung ist in Artikel 26 des Landesgesetzes Nr. 1 vom 30. Januar 2006 festgelegt. Der Ingenieur muss für die Ausübung seines Berufs im Staatsgebiet im Berufsregister eingetragen sein und über spezifische Kenntnisse im Bereich Seilbahnen verfügen. Er muss im spezifischen Verzeichnis des Seilbahnamtes eingetragen sein.

Für Skilifte kannst du ein diplomierter Gewerbetechniker oder ein anderer Techniker mit gleichwertigem Abschluss sein. Du musst über spezifische Kenntnisse im Bereich Seilbahnen für Skilifte verfügen.


Was benötigen Sie

Sie müssen das folgende Formular ausfüllen: ##1##

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € bezahlen, die ausschließlich über it.epays.it gekauft werden kann (siehe Anlage ausfüllen).



So geht es weiter

Die Eintragung erfolgt auf Ansuchen, nach Überprüfung der spezifischen Kenntnisse auf dem Gebiet anhand entsprechend vorgelegter Unterlagen, die in jedem Fall durch ein Gespräch ergänzt werden, durch das Amt für Seilbahnen.

 

 


Zeiten und Fristen

Es gibt keine Zeiten und Fristen. Anträge können nach Belieben gestellt werden.


Häufig gestellte Fragen

Gibt es feste Termine für das Gespräch?

Nein, aufgrund der begrenzten Anzahl von Anträgen werden die Termine nach Bedarf vergeben.