Beschreibung
Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach bestandener Befähigungsprüfung zum oder zur Seilbahnbediensteten.

Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach bestandener Befähigungsprüfung zum oder zur Seilbahnbediensteten.
Seilbahnbedienstete, die die Befähigungsprüfung bestanden haben.
Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihr Alter:
Sie müssen den Antrag auf Ausstellung des Befähigungsnachweises einreichen.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro kaufen, und zwar ausschließlich über epays.it (siehe Anlage Anleitung für den Kauf der Stempelmarke über ePayS).
Sie müssen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die folgende Adresse senden: seilbahnen@provinz.bz.it oder per PEC an die Adresse: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it.
Der Befähigungsnachweis wird Ihnen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zugestellt.
Sie müssen die Eignungsprüfung gemäß Artikel 11 erneut ablegen, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der Prüfung die erforderlichen Unterlagen für die Erteilung des Befähigungsnachweises vorlegen.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 46 00 /+39 0471 41 46 01
E-Mail: seilbahnen@provinz.bz.it
PEC: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it