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Dienstcode: 1921

Änderung einer Konzession für eine Seilbahnanlage

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Beschreibung

Antrag auf Änderung der Konzession für Aufstiegsanlagen, gestellt vom Konzessionsinhaber oder von Amts wegen bei wesentlichen Änderungen der Strecke.

Gemäß Artikel 9 des Gesetzes wird davon ausgegangen, dass folgende Änderungen an der Strecke eine Änderung der Konzession erfordern:

  • die Ersetzung der Anlage durch einen anderen Typ;
  • die Verlegung, Erweiterung oder Verkürzung der Anlage, die das Amt im Einvernehmen mit den für die Skipisten und den Landschaftsschutz zuständigen Dienststellen der Provinz für unerlässlich hält;
  • die Erhöhung des stündlichen Durchflusses gegenüber dem in der Konzessionsurkunde angegebenen Wert in Übereinstimmung mit dem Sektorplan für Skilifte und Skipisten. Im Einvernehmen mit den für Skipisten und Landschaftsschutz zuständigen Dienststellen der Provinz, wenn eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich ist;
  • die Umwandlung der Rechtsform des Unternehmens oder Änderung des Firmennamens;
  • die Fusion oder Gründung von Unternehmen;
  • die Rechtsnachfolge;
  • andere Sonderfälle, die nach dem Ermessen des Amtes für wesentlich gehalten werden.

Wer kann den Dienst nutzen

Der Konzessionsinhaber oder die Konzessionsinhaberin.


Voraussetzungen

Der Antragsteller muss Inhaber einer gültigen Seilbahnkonzession sein.




Zeiten und Fristen

Der Antrag ist gleichzeitig mit der Einreichung des Projektes zur Änderung oder Umbau der Anlage einzureichen.