web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1920

Zuschüsse für den Bau und die Modernisierung von Seilbahnanlagen

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Antrag auf Beitrag für Seilbahnanlagen für folgende Arbeiten:

  • Errichtung von neuen Anlagen zur Beförderung von Personen mittels Seilbahnen, Standseilbahnen oder Skiliften;
  • qualitative Verbesserung;
  • technologische Modernisierung, auch in begrenztem Umfang;
  • Kapazitätserweiterung;
  • Ersatz von Teilen der Anlage, der sowohl aufgrund der Ergebnisse der Überprüfungen gemäß den geltenden technischen Vorschriften, einschließlich der damit verbundenen Kosten, als auch aufgrund der Bewertungen des/der für die Anlage verantwortlichen Technikers/Technikerin, erforderlich ist;
  • gesetzlich vorgeschriebene periodische Revision einschließlich der Arbeiten für die Verschiebung der Tragseile;
  • technische Verbesserung und Modernisierung der Fahrkartenausgabesysteme und der Lesegeräte.

Wer kann den Dienst nutzen

Seilbahnbetreiber und Seilbahnbetreiberinnen.


Voraussetzungen

Die entsprechende Seilbahnlinie muss im Fachplan für Aufstiegsanlagen und Skipisten oder Bauleitplan eingetragen sein.
Siehe Beschluss der LR Nr. 720 vom 03.09.2024.



So geht es weiter

Innerhalb von 10 Tagen wird das Verfahren zur Gewährung von Investitionsbeiträgen zum Bau und zur Modernisierung von Seilbahnanlagen durch ein formelles Schreiben eingeleitet. In diesem Schreiben wird dem Antragsteller oder der Antragstellerin der CUP mitgeteilt, der auf allen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen im Zusammenhang mit dem öffentlichen Investitionsprojekt angegeben werden muss. Die gilt für alle Unterlagen in Papierform und in elektronischer Form.


Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihren Beitragsantrag jedes Jahr bis zum 1. März einreichen.


Häufig gestellte Fragen

Innerhalb wann ist das Beitragsansuchen zu stellen?

Bis spätestens 1. März einen jeden Jahres.

Welches sind die Beitragskriterien?

Siehe Beschluss der Landesregierung Nr. 720 vom 03.09.2024