Beschreibung
Meldungen von Schädlingen für Landwirtschaft und Landschaft.

Meldungen von Schädlingen für Landwirtschaft und Landschaft.
Jeder Bürger oder jede Bürgerin, der oder die feststellt:
Der Bürger oder die Bürgerin erkennt besondere Anzeichen für Schäden, Trockenheit, Vergilbung usw. Diese können durch Pilze, Viren, Bakterien oder Nematoden verursacht werden, die nicht sofort identifizierbar sind. Daher ist eine Meldung an den Pflanzenschutzdienst nach Konsultation der entsprechenden Seiten auf der Website sehr wichtig.
Insekten, wie z. B.:
Um eine Meldung zu machen, senden Sie bitte eine E-Mail an fitobz@provinz.bz.it, komplett mit:
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können die Meldung machen:
Nach der Antragstellung hat das Amt gemäß Gesetz zum Verwaltungsverfahren (Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17) 30 Tage Zeit.
Die Vorbeugung und Überwachung sind grundlegende Instrumente, um die Einschleppung und Ansiedlung von schädlichen Organismen zu verhindern. Die Meldungen der Bürger und Bürgerinnen sind eine nützliche Unterstützung für die Überwachungsmaßnahmen und tragen aktiv zum Schutz des Gebiets und seines natürlichen und landwirtschaftlichen Erbes bei.
Zu den Schädlingen gehören Insekten, Nematoden, Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren und andere Krankheitserreger. In der Verordnung (EU) 2016/2031 wird zwischen zwei Hauptkategorien unterschieden:
Aus diesen Gründen ist die Einfuhr und Verbringung solcher Organismen verboten.
Weitere Einzelheiten zu den RNQPs finden Sie im Abschnitt zum europäischen Pflanzengesundheitssystem.
Weitere Informationen über unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQPs) finden Sie unter EU-Pflanzengesundheitssystem.
Bei Verdacht oder Zweifeln an potenziellen Schädlingen ist es immer ratsam, sich so schnell wie möglich an den zuständigen Pflanzenschutzdienst zu wenden.
Es wird empfohlen, keine Pflanzenteile oder Insekten mitzunehmen, um das Risiko einer versehentlichen Ausbreitung zu vermeiden, vor allem wenn spätere Untersuchungen das Vorhandensein von schädlichen Organismen bestätigen.
Für eine wirksame Untersuchung reicht es aus, scharfe und detaillierte Fotos zusammen mit dem genauen Fundort zur Verfügung zu stellen.
Der Landespflanzenschutzdienst ist dafür zuständig.
Hier geht es zur entsprechenden Seite auf der Website zur Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/pflanzenschutzdienst.
In diesem Fall sollte die Meldung an den zuständigen Pflanzenschutzdienst in dem betreffenden Gebiet gerichtet werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Die Listen der Unionsquarantäneschädlinge und der unionsgeregelten Nicht-Quarantäneschädling sind von Artikel 5 Absatz 2 und Artikel 37 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 vorgesehen und werden in der Durchführungsverordnung 2019/2072 explizit aufgeführt;
Landesgesetz vom 15. April 2016, Nr. 8 – Bestimmungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes.
Landhaus 6 – Peter Brugger, Brennerstraße 6, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 50 80
E-Mail: obst-weinbau@provinz.bz.it
PEC: fitobz@pec.prov.bz.it
Website: home.provinz.bz.it
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