web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1919

Meldungen von Schadorganismen an Pflanzen

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Meldungen von Schädlingen für Landwirtschaft und Landschaft.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Jeder Bürger oder jede Bürgerin, der oder die feststellt:

  • Schäden und Anomalien an Blättern und Früchten einer Pflanze;
  • Vorkommen von Insekten.

Schäden und Anomalien an Blättern und Früchten einer Pflanze

Der Bürger oder die Bürgerin erkennt besondere Anzeichen für Schäden, Trockenheit, Vergilbung usw. Diese können durch Pilze, Viren, Bakterien oder Nematoden verursacht werden, die nicht sofort identifizierbar sind. Daher ist eine Meldung an den Pflanzenschutzdienst nach Konsultation der entsprechenden Seiten auf der Website sehr wichtig.

Vorkommen von Insekten

Insekten, wie z. B.:

  • Popillia Japonica;
  • Anoplophora;
  • das Vorkommen von Insekten, Läusen (Blattläusen) oder Symptomen wie Löcher im Holz, beschädigte Blätter, Larven usw.

Was benötigen Sie

Um eine Meldung zu machen, senden Sie bitte eine E-Mail an fitobz@provinz.bz.it, komplett mit:

  1. Foto des verdächtigen Organismus oder der verdächtigen Symptome der Pflanze;
  2. wenn möglich, GPS-Koordinaten (oder Punkt auf Google Maps).

Dieser Dienst ist gebührenfrei.


So wird es gemacht

Sie können die Meldung machen:

  • über die Website, indem Sie auf den folgenden Link klicken;
  • oder klicken Sie auf den Link Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zur Meldung weitergeleitet.

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihre Meldung;
  2. Die Inspektoren prüfen die Unterlagen und entscheiden, ob ein Ortsaugenschein durchgeführt werden muss oder ob die Unterlagen ausreichen, um den Schädling zu erkennen;
  3. Sie werden per E-Mail benachrichtigt.

Zeiten und Fristen

Nach der Antragstellung hat das Amt gemäß Gesetz zum Verwaltungsverfahren (Landesgesetz vom 22. Oktober 1993, Nr. 17) 30 Tage Zeit.


Häufig gestellte Fragen

Warum ist es wichtig, schädliche Organismen zu melden?

Die Vorbeugung und Überwachung sind grundlegende Instrumente, um die Einschleppung und Ansiedlung von schädlichen Organismen zu verhindern. Die Meldungen der Bürger und Bürgerinnen sind eine nützliche Unterstützung für die Überwachungsmaßnahmen und tragen aktiv zum Schutz des Gebiets und seines natürlichen und landwirtschaftlichen Erbes bei.
Zu den Schädlingen gehören Insekten, Nematoden, Phytoplasmen, Bakterien, Pilze, Viren und andere Krankheitserreger. In der Verordnung (EU) 2016/2031 wird zwischen zwei Hauptkategorien unterschieden:

  • Quarantäneschädlinge, d. h. Schädlinge, die in der EU noch nicht oder nur in geringem Umfang vorkommen, aber ein hohes Risiko der Ausbreitung und potenzielle wirtschaftliche Auswirkungen haben;
  • unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQPs), die in der EU bereits weit verbreitet sind; sie werden hauptsächlich über Pflanzgut oder Vermehrungsmaterial übertragen und können erhebliche wirtschaftliche Schäden verursachen.

Aus diesen Gründen ist die Einfuhr und Verbringung solcher Organismen verboten.
Weitere Einzelheiten zu den RNQPs finden Sie im Abschnitt zum europäischen Pflanzengesundheitssystem.
Weitere Informationen über unionsgeregelte Nicht-Quarantäneschädlinge (RNQPs) finden Sie unter EU-Pflanzengesundheitssystem.

Wie soll ich mich verhalten, wenn ich ein Insekt oder verdächtige Symptome finde?

Bei Verdacht oder Zweifeln an potenziellen Schädlingen ist es immer ratsam, sich so schnell wie möglich an den zuständigen Pflanzenschutzdienst zu wenden.
Es wird empfohlen, keine Pflanzenteile oder Insekten mitzunehmen, um das Risiko einer versehentlichen Ausbreitung zu vermeiden, vor allem wenn spätere Untersuchungen das Vorhandensein von schädlichen Organismen bestätigen.
Für eine wirksame Untersuchung reicht es aus, scharfe und detaillierte Fotos zusammen mit dem genauen Fundort zur Verfügung zu stellen.

Wer ist für die Meldungen zum Pflanzenschutz zuständig und verantwortlich?

Der Landespflanzenschutzdienst ist dafür zuständig.
Hier geht es zur entsprechenden Seite auf der Website zur Landwirtschaft der Autonomen Provinz Bozen: https://landwirtschaft.provinz.bz.it/de/pflanzenschutzdienst.

Ich bin außerhalb von Südtirol unterwegs und finde einen verdächtigen Schädling, was soll ich tun?

In diesem Fall sollte die Meldung an den zuständigen Pflanzenschutzdienst in dem betreffenden Gebiet gerichtet werden.