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Dienstcode: 1913

Ansuchen um Benutzung der Schulsportzone Talfer

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Beschreibung

Ansuchen um Benutzung der Talfer Schulsportzone. Die Talfer Schulsportzone können von Schulen jeder Stufe für die im Lehrplan vorgesehenen Sportunterrichtsstunden genutzt werden. Verbände, Freizeit- und Sportvereine können um die Benutzung der Anlage am Abend ansuchen.


Wer kann den Dienst nutzen

Schulen aller Stufen, Verbände, Freizeit- und Sportvereine.

Neu: Vereine können die Turnhalle und die Außenanlagen auch an Samstagen von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr ansuchen und benutzen.


Voraussetzungen

Die Genehmigung für die Benutzung der Turnhallen, Schwimmbäder und Sportanlagen wird nach den folgenden Prioritätskriterien erteilt:

  • präventive und therapeutische Aktivitäten zugunsten von Menschen mit Behinderung sowie Maßnahmen zur sozialen Integration dieser Menschen;

  • sportliche Aktivitäten für die Jugend, die von Amateurvereinen durchgeführt werden, die einem Sportverband oder einem Berufsverband angeschlossen sind;

  • sonstige Aktivitäten, die von Amateurvereinen angeboten werden, die einem Sportverband oder einem Berufsverband angeschlossen sind;

  • Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Sports sowie Sportveranstaltungen, die von Berufsverbänden oder dem Landeskomitee der Sportverbände durchgeführt werden;

  • Aktivitäten, die von öffentlichen Körperschaften und Universitäten durchgeführt werden;

  • sportliche Freizeitaktivitäten;

  • Aktivitäten von Verbänden außerhalb des Sportbereichs;

  • Aktivitäten kommerzieller Art.


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Die Tarife für die Benutzung der Sportanlagen der Provinz sind im Beschluss der Landesregierung vom 22.09.2008, Nr. 3393, festgelegt:

  • normale Turnhallen zwischen 200 und 400 m2 (33/27 x 18/15 m): Benutzung bis zu 5 Mal 10,00 € – Benutzung über 5 Mal 5,00 €;
  • Außensportanlagen: Benutzung bis zu 5 Mal 10,00 € – Benutzung über 5 Mal 5,00 €.

So wird es gemacht

Anträge für die jährliche Nutzung der Sporthallen sind unter Verwendung des beigefügten Formulars gemäß den angegebenen Anweisungen an die Gemeinde Bozen, Dienststelle Sport, zu richten.
Anträge für die gelegentliche Nutzung der Sporthallen und Außenanlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formulars an die Abteilung 17 – Schulverwaltung – Büro 17.4 Schulfinanzierung zu richten.


So geht es weiter

Die Gemeinde Bozen erstellt über eine Kommission den Zeitplan für die jährlichen Aktivitäten in der Turnhalle. Das Amt für Schulfinanzierung versendet die Schreiben über die Zuweisung der beantragten Stunden an die verschiedenen Gruppen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Talfer Schulsportzone.


Zeiten und Fristen

Sie müssen Ihr Ansuchen einreichen:

  • Bis zum 30. April, wenn die Benutzung die Sommerferien betrifft;
  • bis zum 15. Juni, wenn sich die Benutzung auf das gesamte Schuljahr oder auf Zeiträume von mehr als einem Monat erstreckt;
  • mindestens 14 Tage vor der Benutzung, wenn es sich um eine gelegentliche Benutzung handelt.