Wo kann ich weitere Informationen finden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Was beinhaltet die Harmonisierung der Haushalte?
Durch den Reformprozess des öffentlichen Rechnungswesens, die sogenannte „Harmonisierung der Haushalte“, wurde ein einheitliches Rechnungswesen für alle europäischen öffentlichen Verwaltungen geschaffen. Es wurden Regeln eingeführt, die einen genauen Überblick über die Forderungen und Verbindlichkeiten für jedes Haushaltsjahr geben.
Die Verwaltungen dürfen nun für ein bestimmtes Jahr, z. B. für den Haushalt 2025, nur noch Ausgabenzweckbindungen für Aktivitäten durchführen, die im Jahr 2025 durchgeführt werden. Rechnungen können auch im Laufe des folgenden Jahres ausgestellt werden. Es ist wichtig, dass sie in der Beschreibung den Hinweis auf das Jahr der Ausgabenzweckbindung enthalten.
Ist der Zeitplan bei einem Antrag auf mehrjährige Investitionen immer notwendig? Und was geschieht bei einer Neuplanung der Investitionen?
Ja, der Zeitplan ist immer erforderlich, denn auf dessen Grundlage wird der Beitrag von der Verwaltung im Haushalt zweckgebunden.
Im Falle einer Neuplanung der Ausgaben ist es vor allem erforderlich, dem Amt unverzüglich eine Mitteilung mit detaillierter Angabe der Änderungen und der Gründe zuzusenden.
Es besteht die Möglichkeit, einen Aufschub der Ankäufe auf das folgende Jahr zu genehmigen. Nur bei mehrjährigen Ankäufen im Zusammenhang mit Neubauten oder Erweiterungen, wenn der bzw. die Beitragsbegünstige den Aufschub der Arbeiten nicht zu verantworten hat.
Werden hingegen die geplanten jährlichen Ankäufe nicht getätigt, geht der entsprechende zweckgebundene Betrag in Erhausung. Eine Ausnahme bildet die verspätete Lieferung und die damit verbundene Rechnung für eine Bestellung, die im Jahr der Beitragsgewährung aufgegeben wurde; in diesem Fall kann ein Aufschub der Ankäufe gewährt werden, sofern der/die Beitragsbegünstige die Verspätung nicht zu verantworten hat.
Aus welchem Grund kann ein Beitrag nicht alle Ausgaben einer Investition abdecken und was sind die förderfähigen Ausgaben?
Der Beitrag ist eine Unterstützung der öffentlichen Verwaltung zugunsten einer Einrichtung für eine Tätigkeit oder Investition und deckt daher nicht die gesamten Ausgaben ab.
Aus diesem Grund darf der Beitrag einen bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten, der im Fall des Landesgesetzes 37/92 70 % beträgt. Die Differenz muss von der begünstigten Einrichtung mit eigenen Mitteln und/oder anderen Finanzierungen gedeckt werden.
Förderfähige Ausgaben sind die Ausgaben, die das Amt anhand des von der antragstellenden Einrichtung vorgelegten Budgets und durch die Anwendung der „Kriterien über die Gewährung des Beitrags“ ermittelt, auf deren Grundlage der Prozentsatz der Finanzierung berechnet wird.
Was passiert, wenn ich die Ankäufe im Rahmen des geförderten Investitionsprogramms nicht abschließen kann?
Der Beitrag wird nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn alle anerkannten Ankäufe und Ausgaben getätigt werden. Andernfalls wird der Beitrag anteilig gekürzt.
Beispiel: Für die zulässigen Ausgaben in Höhe von 1.000,00 € wurde ein Beitrag von 700,00 € gewährt, Wurden nur 900,00 € ausgegeben, wird der Beitrag auf der Grundlage des folgenden Verhältnisses neu berechnet:
1.000,00 : 700,00 = 900,00 : X
X = 630,00 €; dies ist der neu festgesetzte Beitrag, der an den Begünstigten/die Begünstigte zu zahlen ist.