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Dienstcode: 1912

Beiträge für den Kauf von Mobiliar und Ausrüstung in italienischsprachigen Kindergärten

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Beschreibung

Von der Provinz gewährter Beitrag zur Teilfinanzierung der Ausgaben für den Ankauf von Mobiliar und Ausstattung. Die Ausgaben betreffen Einrichtungen, die italienischsprachige Landeskindergärten des Italienischen Schulamtes (Amt für Schulfinanzierung) betreiben.

Die Beiträge können jährlich für folgende Ausgaben gewährt werden:

  • einjährige Investitionsausgaben: Ankäufe von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, die nicht an ein Projekt gekoppelt sind;
  • mehrjährige Investitionsausgaben: Ankäufe von Einrichtungs- und Ausstattungsgegenständen, die an ein Projekt gekoppelt sind (z. B. bei Neu- oder Erweiterungsbauten.

Wer kann den Dienst nutzen

Einrichtungen, die italienischsprachige Kindergärten in der Provinz betreiben.


Voraussetzungen

Die Kriterien für die Gewährung der Beiträge wurden mit dem Beschluss der Landesregierung vom 08. August 2017, Nr. 860 festgelegt.


Was benötigen Sie

Um den Beitrag zu beantragen, müssen Sie das Antragsformular ausfüllen:

Beiträge für italienischsprachige Kindergärten – Antrag für jährliche Investitionen:

Beiträge für italienischsprachige Kindergärten – Antrag für mehrjährige Investitionen:

Darüber hinaus müssen Sie dem Antrag folgende Unterlagen beifügen:

  1. Datenblatt mit den Daten des Kindergartens;
  2. einen allgemeinen Kostenvoranschlag für die Ausgaben und einen Finanzierungsplan (dem für jede Ausgabenart die jeweiligen zusammenfassenden Listen mit den entsprechenden Angeboten beigefügt werden müssen);
  3. Bericht mit der Begründung des Antrags (bei globalen Projekten sind ein technischer Bericht und technische Zeichnungen beizufügen);
  4. die von der zuständigen Direktion des Kindergartensprengels abgegebene Stellungnahme;
  5. Vereinbarung im Sinne von Artikel 5 Absatz 4 des Landesgesetzes vom 16. Oktober 1992, Nr. 37 in geltender Fassung, falls die Gemeinde einen Beitrag für einen Verein, eine Genossenschaft oder eine andere juristische Person beantragt (gemäß den Bestimmungen in Artikel 4, erster Absatz, Buchstabe f) der entsprechenden Richtlinien, die im Beschlusses 860/2017 vorgesehen sind).

Es wird darauf hingewiesen, dass Anträge, die nicht den bereitgestellten Formularen entsprechen und/oder denen nicht die entsprechenden Unterlagen beigefügt wurden, zurückgesendet werden.


So wird es gemacht

Der Beitragsantrag muss beim Amt für Schulfinanzierung per PEC an die Adresse finanziamentoscolastico@pec.prov.bz.it bis zum Stichtag 1. Februar eingereicht werden.

Der Antrag muss für jeden Kindergarten gesondert gestellt werden, unter Verwendung des entsprechenden Formulars und unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen.


So geht es weiter

Die Gemeinden können einen Beitrag von bis zu 70 % der anerkannten Ausgaben für förderfähige Ausgabenposten erhalten. Auf der Grundlage dieser Kriterien können die folgenden Arten von Ausgaben finanziert werden:

  1. Einrichtung (einschließlich Beleuchtungskörper, ausgenommen der Verkabelung);
  2. Ausstattung (verschiedene Arten von Ausstattung);
  3. Grundausstattung an Lern- und Spielmaterial, das für den Kindergartenbetrieb erforderlich ist, sowohl als Erstausstattung als auch im Fall der vollständigen Erneuerung von mindestens einer Abteilung.

Die folgenden Formulare sind für den Antrag auf Auszahlung der gewährten Beiträge erforderlich:


Zeiten und Fristen

Sie müssen den entsprechenden Antrag bis zum 1. Februar eines jeden Jahres einreichen. Hierbei handelt es sich um eine Ausschlussfrist.


Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.

Was beinhaltet die Harmonisierung der Haushalte?

Durch den Reformprozess des öffentlichen Rechnungswesens, die sogenannte „Harmonisierung der Haushalte“, wurde ein einheitliches Rechnungswesen für alle europäischen öffentlichen Verwaltungen geschaffen. Es wurden Regeln eingeführt, die einen genauen Überblick über die Forderungen und Verbindlichkeiten für jedes Haushaltsjahr geben.

Die Verwaltungen dürfen nun für ein bestimmtes Jahr, z. B. für den Haushalt 2025, nur noch Ausgabenzweckbindungen für Aktivitäten durchführen, die im Jahr 2025 durchgeführt werden. Rechnungen können auch im Laufe des folgenden Jahres ausgestellt werden. Es ist wichtig, dass sie in der Beschreibung den Hinweis auf das Jahr der Ausgabenzweckbindung enthalten.

Ist der Zeitplan bei einem Antrag auf mehrjährige Investitionen immer notwendig? Und was geschieht bei einer Neuplanung der Investitionen?

Ja, der Zeitplan ist immer erforderlich, denn auf dessen Grundlage wird der Beitrag von der Verwaltung im Haushalt zweckgebunden.

Im Falle einer Neuplanung der Ausgaben ist es vor allem erforderlich, dem Amt unverzüglich eine Mitteilung mit detaillierter Angabe der Änderungen und der Gründe zuzusenden.

Es besteht die Möglichkeit, einen Aufschub der Ankäufe auf das folgende Jahr zu genehmigen. Nur bei mehrjährigen Ankäufen im Zusammenhang mit Neubauten oder Erweiterungen, wenn der bzw. die Beitragsbegünstige den Aufschub der Arbeiten nicht zu verantworten hat.

Werden hingegen die geplanten jährlichen Ankäufe nicht getätigt, geht der entsprechende zweckgebundene Betrag in Erhausung. Eine Ausnahme bildet die verspätete Lieferung und die damit verbundene Rechnung für eine Bestellung, die im Jahr der Beitragsgewährung aufgegeben wurde; in diesem Fall kann ein Aufschub der Ankäufe gewährt werden, sofern der/die Beitragsbegünstige die Verspätung nicht zu verantworten hat.

Aus welchem Grund kann ein Beitrag nicht alle Ausgaben einer Investition abdecken und was sind die förderfähigen Ausgaben?

Der Beitrag ist eine Unterstützung der öffentlichen Verwaltung zugunsten einer Einrichtung für eine Tätigkeit oder Investition und deckt daher nicht die gesamten Ausgaben ab.

Aus diesem Grund darf der Beitrag einen bestimmten Prozentsatz der förderfähigen Ausgaben nicht überschreiten, der im Fall des Landesgesetzes 37/92 70 % beträgt. Die Differenz muss von der begünstigten Einrichtung mit eigenen Mitteln und/oder anderen Finanzierungen gedeckt werden.

Förderfähige Ausgaben sind die Ausgaben, die das Amt anhand des von der antragstellenden Einrichtung vorgelegten Budgets und durch die Anwendung der „Kriterien über die Gewährung des Beitrags“ ermittelt, auf deren Grundlage der Prozentsatz der Finanzierung berechnet wird.

Was passiert, wenn ich die Ankäufe im Rahmen des geförderten Investitionsprogramms nicht abschließen kann?

Der Beitrag wird nur dann in voller Höhe ausgezahlt, wenn alle anerkannten Ankäufe und Ausgaben getätigt werden. Andernfalls wird der Beitrag anteilig gekürzt.

Beispiel: Für die zulässigen Ausgaben in Höhe von 1.000,00 € wurde ein Beitrag von 700,00 € gewährt, Wurden nur 900,00 € ausgegeben, wird der Beitrag auf der Grundlage des folgenden Verhältnisses neu berechnet:

1.000,00 : 700,00 = 900,00 : X

X = 630,00 €; dies ist der neu festgesetzte Beitrag, der an den Begünstigten/die Begünstigte zu zahlen ist.