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Dienstcode: 1909

Zuschüsse für die Vorführung hochwertiger Filme für die deutsche Sprachgruppe

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Beschreibung

Der Dienst unterstützt die Vorführung von kulturell wertvollen Filmen in deutscher oder ladinischer Sprache. Als kulturell wertvoll gelten laut den geltenden Kriterien Filme, die eine Qualitätsmarke, einen Preis oder eine Anerkennung erhalten haben.

Die Filme, für die eine Beihilfe beantragt wird, müssen im Jahr der Antragstellung vorgeführt werden.

Die Pauschalhöhe des Beitrags pro kulturell wertvollem Film wird von der Landesregierung festgelegt.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Organisationen;
  • Kinobetreiber und Kinobetreiberinnen.

 


Voraussetzungen

Sie können die Beihilfe ausschließlich für die Vorführung kulturell wertvoller Filme beantragen.


Was benötigen Sie

Füllen Sie für Kinos das Formular Antrag Beihilfe für Kinos 2025 aus.
Für die Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin benötigen Sie folgende Angaben:
  • Name und Anschrift sowie Lizenz-Eckdaten jener öffentlichen Kinosäle bzw. Freilichtkinos, in denen die Filme gezeigt werden (im Fall von Kinobetreiber und -betreiberinnen);
  • Name und Anschrift der öffentlichen Kinosäle, Freilichtkinos bzw. Säle, in denen die Filme gezeigt werden einschließlich der Eckdaten der Benutzbarkeitserklärung der Säle (im Fall von Organisationen);
  • die Anzahl der qualitativ wertvollen Filme, die im Laufe des Jahres gezeigt werden. Für jeden Saal dürfen maximal 20 Filme berechnet werden. Bei Kinos mit mehreren Sälen, werden maximal 40 Filme berechnet.
Füllen Sie die „De-minimis“-Erklärung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin des Antragstellers oder der Antragstellerin aus:

Für eine Auszahlung ist erforderlich:

Kaufen Sie eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro.


So wird es gemacht

Der Antrag muss beim Amt für Film und Medien eingereicht werden:


So geht es weiter

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • Wenn Sie die Beihilfe erhalten, müssen Sie für den Antrag auf Auszahlung das vom Amt vorgesehene Formular verwenden;
  • Die Abrechnung ist bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen.

Zeiten und Fristen

Reichen Sie den Antrag für die Beihilfe zur Vorführung kulturell wertvoller Filme bis zum 31. Januar ein.


Häufig gestellte Fragen

Wo finde ich weitere nützliche Informationen für die Einreichung des Ansuchens?

Sie können die folgenden Unterlagen einsehen:

Wie wird ein Qualitätsfilm definiert?

Als kulturell wertvoll gelten Filme, die eine Prädikat, einen Preis oder eine Anerkennung erhalten haben.

Wie viele Qualitätsfilme sind pro Jahr für die Beihilfe zugelassen?

Für jeden Saal können höchstens 20 Filme berücksichtigt werden. Bei Kinos mit mehreren Sälen liegt die Höchstzahl bei 40 Filmen.