Beschreibung
Der Dienst unterstützt die Vorführung von kulturell wertvollen Filmen in deutscher oder ladinischer Sprache. Als kulturell wertvoll gelten laut den geltenden Kriterien Filme, die eine Qualitätsmarke, einen Preis oder eine Anerkennung erhalten haben.
Die Filme, für die eine Beihilfe beantragt wird, müssen im Jahr der Antragstellung vorgeführt werden.
Die Pauschalhöhe des Beitrags pro kulturell wertvollem Film wird von der Landesregierung festgelegt.
