Beschreibung
Der Dienst finanziert:
- audiovisuelle Produktionen, die nicht für die kommerzielle Nutzung konzipiert sind und hauptsächlich für die Ausstrahlung im Alpenraum bestimmt sind;
- Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vorproduktion, Produktion und Postproduktion von audiovisuellen Werken von kultureller oder künstlerischer Bedeutung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Werke einen thematischen Bezug zur Region oder zu den involvierten Personen haben;
- Initiativen und Veranstaltungen im Film- und Medienbereich, die von Organisationen ohne Gewinnabsicht im Rahmen besonderer Projekte geplant werden (die nicht Teil ihrer ordentlichen Tätigkeit sind).
Die Beiträge decken folgende Ausgaben ab:
- bis zu 50 % der zulässigen Ausgaben für audiovisuelle Produktionen;
- bis zu 80 % der zulässigen Ausgaben für Initiativen und Veranstaltungen.
