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Dienstcode: 1908

Beiträge für Filmproduktionen, Initiativen und Veranstaltungen der deutschen Kultur

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Beschreibung

Der Dienst finanziert:

  • audiovisuelle Produktionen, die nicht für die kommerzielle Nutzung konzipiert sind und hauptsächlich für die Ausstrahlung im Alpenraum bestimmt sind;
  • Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Vorproduktion, Produktion und Postproduktion von audiovisuellen Werken von kultureller oder künstlerischer Bedeutung. Voraussetzung hierfür ist, dass die Werke einen thematischen Bezug zur Region oder zu den involvierten Personen haben;
  • Initiativen und Veranstaltungen im Film- und Medienbereich, die von Organisationen ohne Gewinnabsicht im Rahmen besonderer Projekte geplant werden (die nicht Teil ihrer ordentlichen Tätigkeit sind).

Die Beiträge decken folgende Ausgaben ab:

  • bis zu 50 % der zulässigen Ausgaben für audiovisuelle Produktionen;
  • bis zu 80 % der zulässigen Ausgaben für Initiativen und Veranstaltungen.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Organisationen, Stiftungen, Vereine, Komitees und Genossenschaften (ohne Gewinnabsicht, die ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben);
  • Produktionsunternehmen im Film- und Medienbereich;
  • Einzelpersonen.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Merkmale der Organisationen und Produktionsunternehmen.

Organisationen

Die Organisationen müssen:

  • nicht gewinnorientiert sein;
  • ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben;
  • über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  • ihre Tätigkeit im Einklang mit der Satzung und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz ausüben;

Produktionsunternehmen

Die Produktionsunternehmen im Film- und Medienbereich müssen:

  • über eine geeignete Organisationsstruktur verfügen;
  • ihre Tätigkeit nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Transparenz ausüben;
  • ihre Tätigkeit in Südtirol ausüben;
  • in das Handelsregister der Handelskammer eingetragen sein. Hinweis:
  • ausländische Unternehmen oder Gewerbetreibende, die keinen Sitz in Italien haben, müssen in das entsprechende Handelsregister ihres Herkunftsstaates eingetragen sein;
  • sie müssen den Antrag per PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse senden medien@pec.prov.bz.it.

Was benötigen Sie

Sie müssen das folgende Antragsformular einreichen und die folgenden Unterlagen beifügen:

für Organisationen und Unternehmen: Angabe der Größe;

  • Beschreibung des Projektes und Durchführungsort;
  • detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Zeitplan der Tätigkeiten mit Angabe des Datums des Beginns und der Beendigung des Projekts und der einzelnen Aktivitäten;
  • detaillierter Finanzplan (Einnahmen und Ausgaben);
  • Satzung und Gründungsakt (nur beim Erstantrag von Organisationen);
  • Erklärung des Produktionsunternehmens: daraus muss die Eintragung in das Handelsregister der Handelskammer hervorgehen. Oder, im Falle von ausländischen Unternehmen oder Gewerbetreibenden ohne Sitz in Italien, die Eintragung in das entsprechende Handelsregister des Herkunftsstaates;
  • zusätzlich für Einzelpersonen: Präsentation des Antragstellers oder der Antragstellerin mit einem kurzen Lebenslauf;

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.

Für die Auszahlung:


So wird es gemacht

Der Beitragsantrag kann beim Amt eingereicht werden:


So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
  3. das Amt bewertet das Projekt nach Qualitätskriterien (Beschluss der Landesregierung vom 6. Dezember 2016, Nr. 1362);
  4. das Amt teilt Ihnen mit, ob Sie den Beitrag erhalten oder nicht;
  5. wenn Sie einen Vorschuss beantragt haben, wird dieser nach der Genehmigung des entsprechenden Dekrets ausgezahlt;
  6. wenn das Projekt abgeschlossen ist, müssen Sie das vom Amt für den Antrag auf Auszahlung zur Verfügung gestellte Formular verwenden und die Rechnungslegung beifügen;
  7. Sie müssen das Logo der Autonomen Provinz Bozen in Werbematerialien, im Vor- und Abspann der Filme und in den Datenträgern des Projekts verwenden;
  8. Sie müssen eine Kopie des finanzierten Films in digitaler Form einreichen;
  9. Sie könnten für eine Stichprobenkontrolle ausgewählt werden und müssen eine ausführliche Rechnungslegung einreichen.

Zeiten und Fristen

  • Der Antrag auf Beiträge muss bis zum 31. Januar gestellt werden.
  • In begründeten Fällen ist es auch möglich, den Antrag im Lauf des Jahres zu stellen, vorzugsweise bis zum 30. September.

Häufig gestellte Fragen

Wo kann ich weitere Informationen finden?

Weitere Informationen finden Sie im Antrag auf Förderung für Projekte 2025.

Wer kann einen Antrag stellen?

Der Antrag kann von Produktionsunternehmen, Organisationen und Einzelpersonen gestellt werden.

Wie hoch ist der Beitrag?

Bei Filmproduktionen darf der Beitrag 50 % der zulässigen Ausgaben nicht übersteigen. Bei Initiativen und Veranstaltungen darf dieser Betrag 80 % der zulässigen Ausgaben nicht überschreiten.