Beschreibung
Antrag bei der Autonomen Provinz Bozen für die Rückerstattung von nicht zustehenden Beträgen.

Antrag bei der Autonomen Provinz Bozen für die Rückerstattung von nicht zustehenden Beträgen.
Bürger und Bürgerinnen, die an die Autonome Provinz Bozen nicht zustehende Beträge gezahlt haben, wie:
Um den Dienst zu beantragen, müssen Sie einen nicht geschuldeten Betrag gezahlt haben.
Um die Rückerstattung zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen vorbereiten:
Besorgen Sie bitte eine Stempelmarke in Höhe von 16,00 Euro kaufen.
Wie Sie den Antrag stellen:
Das zuständige Amt prüft die Unterlagen und beauftragt, sofern diese ordnungsgemäß sind, das Amt für Einnahmen für die Rückerstattung zu sorgen.
Die Rückerstattung der nicht geschuldeten Beträge erfolgt innerhalb von 90 Tagen nach Feststellung des Betrags.
Im Falle der Antragsannahme wird der Betrag auf das angegebene Konto überwiesen. Allfällige Ablehnungen werden den betroffenen Personen mitgeteilt.
Alle Entrichtungsmöglichkeiten sind im Antragsformular angegeben.
Ja, falls Sie zu den laut geltenden Vorschriften vorgesehenen Fällen gehören. Der Artikel, durch den die Befreiung geregelt ist, muss auf dem Formular angegeben werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Die Rechtsgrundlage ist das Landesgesetz vom 29. Jänner 2002, Nr. 1, Artikel 37, Absatz 2.
Landhaus 3a, Silvius-Magnago-Platz 4, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 32 15
E-Mail: einnahmen@provinz.bz.it
PEC: einnahmen.entrate@pec.prov.bz.it
Website: finanzen.provinz.bz.it
Parteienverkehr: