web
Sie sind offline. Dies ist eine schreibgeschützte Version der Seite.
close
Dienstcode: 1903

Ratenzahlung von aussersteuerlichen Schulden

Zu Favoriten hinzufügen
Loading...
Teilen

Beschreibung

Die Ratenzahlung ist ein Instrument, das die Autonome Provinz Bozen Bürgern und Bürgerinnen zur Verfügung stellt, die:

  • sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befinden und
  • nicht in der Lage sind, den geschuldeten Betrag in einer Zahlung zu entrichten.

 


Wer kann den Dienst nutzen

Bürger und Bürgerinnen, die:

  • sich in vorübergehenden finanziellen Schwierigkeiten befinden;
  • nicht in der Lage sind, den geschuldeten Betrag in einer Zahlung zu entrichten.

 


Voraussetzungen

  • Es muss sich um außersteuerliche Schulden gegenüber der Autonomen Provinz Bozen handeln;
  • Sie müssen erklären und nachweisen, dass Sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht in der Lage sind, den geschuldeten Betrag in einer einmaliger Zahlung zu entrichten und die Gründe dafür angeben.

 


Was benötigen Sie

Um die Ratenzahlung von außersteuerlichen Schulden zu beantragen, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:

 


So wird es gemacht

Wie Sie den Antrag stellen:

  • Laden Sie das Antragsformular herunter, füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei;
  • Reichen Sie den Antrag auf Ratenzahlung bei dem Landesamt ein, bei dem die Schulden bestehen;
  • in den beiden Einzelfällen:
  1. bei Schulden, für die bereits das Verfahren zur Zwangseintreibung eingeleitet wurde, müssen Sie den Antrag auf Ratenzahlung an den Beauftragten oder die Beauftragte für die Zwangseintreibung (z. B. Südtiroler Einzugsdienste AG, Agentur für Einnahmen-Eintreibung) richten;
  2. für die Ratenzahlung von Verwaltungsstrafen müssen Sie den Antrag auf Ratenzahlung an die für die Verhängung der Geldbuße zuständige Verwaltungsbehörde richten. Reichen Sie den Antrag gemäß den Bestimmungen und den darin vorgesehenen Formularvorschriften ein (Landesgesetz vom 7. Januar 1977, Nr. 9, Art. 5, Absatz 2).


So geht es weiter

  1. Das Amt prüft Ihren Antrag und Ihre Voraussetzungen;
  2. im Falle eines positiven Ergebnisses wird Ihnen die Ratenzahlung der außersteuerlichen Schulden gewährt;
  3. der Betrag der einzelnen Monatsraten wird um die für das Kapital fällig gewordenen Zinsen erhöht, die anhand des gesetzlichen Zinssatzes berechnet werden.

 


Zeiten und Fristen


Häufig gestellte Fragen



Zuständige Stelle

Kontakte: Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Antrag direkt an das Amt, bei dem Ihre Schuld besteht.