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Dienstcode: 1879

Wirtschaftliche Vorteile für Ausschüsse zur Förderung der Weiterbildung für die italienische Sprachgruppe

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Beschreibung

Wirtschaftliche Vergünstigungen des Amtes für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien zur Förderung der Weiterbildung an gemeinnützige Bildungsausschüsse in Südtirol.

Gefördert werden die Projekte der Bildungsausschüsse, d.h. für die Bürgerschaft offene Bildungsinitiativen zur Förderung der italienischen Kultur, die Synergien zwischen den im Bereich der Weiterbildung tätigen Verbänden schaffen.

Darüber hinaus erhalten die Ausschüsse jährlich Finanzierungen von der zuständigen Gemeinde und senden eine Kopie des Antrags an dieses Amt.


Wer kann den Dienst nutzen

Bildungsausschüsse, die in Artikel 7 des Landesgesetzes 41/1983 erwähnt werden.


Voraussetzungen

Das Projekt, für das eine Finanzierung beantragt wird, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • es muss klare Ziele haben;
  • es muss zeitlich begrenzt sein und ein Anfangs- und Enddatum haben;
  • es muss den Ausschuss als Projektleitung haben;
  • es muss Maßnahmen für die lokale Situation und/oder komplexe Maßnahmen zur Weiterbildung vorsehen;
  • es muss innovativ sein;
  • es muss ein Netzwerk zwischen den Akteuren und Akteurinnen im Bereich der Weiterbildung und der Kultur schaffen.


So wird es gemacht

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie das Formular ausfüllen, digital unterschreiben und per PEC an die folgende Adresse senden: educazionepermanente@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Beantragung einer Finanzierung erfüllen, prüft das Amt sorgfältig die Qualität der Präsentation, die Genauigkeit der Analyse des Bildungsbedarfs der Bevölkerung, die Erläuterung der erwarteten Ergebnisse, die Relevanz und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Nachhaltigkeit und den Einsatz der Ressourcen.

Fällt die Sachverhaltsermittlung positiv aus, können Sie die wirtschaftlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Das Verwaltungsverfahren dauert 120 Tage.


Zeiten und Fristen

Beitragsantrag für Projekte der Ausschüsse können bis zum 31. März und bis zum 31. Juli eines jeden Jahres beantragt werden.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich wirtschaftliche Vergünstigungen beantragen, nachdem ich ein Unternehmen gegründet oder eine Anschaffung getätigt habe?

Nein, der Finanzierungsanträge müssen gestellt werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden.

Bin ich verpflichtet, die erhaltenen Mittel zu veröffentlichen?

Ja, Empfänger und Empfängerinnen öffentlicher Mittel, die insgesamt mehr als 10.000 Euro erhalten haben, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni eines jeden Jahres in der Rubrik “Transparente Verwaltung” ihrer Website Angaben über die gewährende Stelle, den erhaltenen Betrag, das Jahr der Auszahlung, den Zweck der Zuwendung und den Hinweis auf den Verwaltungsakt, der die Zuwendung gewährt hat, zu veröffentlichen.

Diese Pflicht ist in Artikel 1, Absätze 125 ff. des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124, festgelegt. Die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht hat die Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen zur Folge.

Wann soll ich das Landeslogo verwenden, und soll ich angeben, dass die Mittel von Ihrem Büro stammen?

Wenn Sie für eine mit Landesmittel finanzierte Initiative werben, müssen Sie das Landeslogo verwenden und angeben, dass die Initiative mit Unterstützung der Abteilung Italienische Kultur realisiert wurde. Dies gilt für alle Kommunikationskanäle (Papier, Web, soziale Netzwerke).
Logos zur Bewertung von Tätigkeiten/Projekte

Was sind die Aufgaben des Ausschusses?

Die Aufgaben des Ausschusses sind:

  • den Weiterbildungsbedarf im Bereich der Kompetenzen zu ermitteln;
  • die Ausbildungsinitiativen zu koordinieren;
  • den Weiterbildungsbedürfnissen in Zusammenarbeit mit den entsprechenden Einrichtungen gerecht zu werden.

Ist die Anmeldung beim Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors obligatorisch?

Die Entscheidung, sich dem Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore - RUNTS) anzuschließen, liegt im Ermessen des Ausschusses. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt (DZE) oder an das Landesamt für Auslandsbeziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten.

Welche Rolle spielt das Amt im Prozess der Grundzuweisung?

Das Amt für Weiterbildung überwacht die Tätigkeit des Ausschusses und gibt eine Stellungnahme ab, die es an die Abteilung Örtliche Körperschaften weiterleitet. Auf der Grundlage der abgegebenen Stellungnahme ziehen die Gemeinden von den Zuweisungen der folgenden Jahre die zugewiesenen Mittel ab, die nicht oder in einer Weise verwendet wurden, die den Richtlinien zuwiderläuft.

 



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien

Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 12 40
E-mail: educazione.permanente@provinz.bz.it
PEC: educazionepermanente@pec.prov.bz.it
Website: italienische-kultur.provinz.bz.it/de/weiterbildung

Ansprechpartner

Verantwortliche für Inhaltsbewertung

Valentina Boldrini
Telefon: +39 0471 41 12 47
E-Mail: valentina.boldrini@provinz.bz.it

Verantwortliche der Gewährung der Beiträge

Sarah Giongo
Telefon: +39 0471 41 12 49
E-Mail: sarah.giongo@provinz.bz.it

Verantwortliche der Beitragsauszahlung

Sara Ferremi
Telefon: +39 0471 41 12 45
E-Mail: sara.ferremi@provinz.bz.it