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Dienstcode: 1878

Wirtschaftliche Vorteile für Einrichtungen zur Förderung der Weiterbildung für die italienische Sprachgruppe

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Beschreibung

Wirtschaftliche Vergünstigungen des Amtes für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien zur Förderung der Weiterbildung an gemeinnützige Agenturen in der Provinz.

Es sind ordentliche Finanzierungen und Zuweisungen vorgesehen für:

  • tätigkeiten (Fortbildungsinitiativen für Bürger und Bürgerinnen);
  • verwaltung der Einrichtungsstrukturen;
  • finanzierung des Personals.

Einrichtungen, die eine ordentliche Finanzierung oder Zuweisung erhalten, können auch Beiträge für Investitionen in Anspruch nehmen, d. h. Finanzmittel für Arbeiten und den Erwerb von Mobiliar und Ausrüstung, die für die Durchführung von Weiterbildungsaktivitäten zweckmäßig sind.

Andererseits werden Bildungsmaßnahmen, die über die normale Tätigkeit hinausgehen, als spezifische Initiativen finanziert.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Bildungseinrichtungen im Sinne von Artikel 6 Absatz 5 des Landesgesetzes 41/1983;
  • Weiterbildungseinrichtungen im Sinne von Artikel 6 Absätze 2 und 7 des Landesgesetzes 41/1983.

 


Voraussetzungen

  • Sie müssen ihren Sitz in der Autonomen Provinz Bozen haben oder dort eine Tätigkeit ausüben;
  • Sie müssen vor allem Tätigkeiten im Bereich der Weiterbildung durchführen, die allen offen stehen und kontinuierlich auf der Grundlage regelmäßiger Programme durchgeführt werden;
  • Sie dürfen nicht gewinnorientiert sein;
  • Sie müssen sicherstellen, dass Mitarbeitende und Teilnehmende an der Planung und Durchführung von Bildungsaktivitäten teilnehmen können.

Die Voraussetzungen für die einzelnen Arten von wirtschaftlichen Vergünstigungen entnehmen Sie bitte den Finanzierungsrichtlinien.


Was benötigen Sie

Um einen ordentlichen Beitragsantrag einzureichen, können Sie die folgenden Formulare herunterladen:

Um eine Zuweisung zu beantragen, können Sie die folgenden Formulare herunterladen:

Um einen Beitragsantrag für Investitionen einzureichen, können Sie die folgenden Formulare herunterladen:

Um ein Beitragsantrag für bestimmte Initiativen zu beantragen, Sie können den entsprechenden Antrag auf Förderung herunterladen.

Sie müssen eine Stempelmarke von 16,00 Euro kaufen, es sei denn, Sie sind davon befreit. Öffentliche Körperschaften (Dekret des Präsidenten 642/1972, Tabelle B, Punkt 16) und Einrichtungen des dritten Sektors (gesetzesvertretendes Dekret 117/2017, Artikel 82, c. 5) sind davon ausgenommen.


So wird es gemacht

Um den Antrag zu stellen, müssen Sie das/die Formular(e) ausfüllen, digital unterschreiben und per PEC (zertifizierte elektronische Post) zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die folgende Adresse senden educazionepermanente@pec.prov.bz.it.


So geht es weiter

Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Beantragung einer Finanzierung erfüllen, prüft das Amt sorgfältig die Qualität der Präsentation, die Genauigkeit der Analyse des Bildungsbedarfs der Bevölkerung, die Erläuterung der erwarteten Ergebnisse, die Relevanz und Wirksamkeit der vorgeschlagenen Maßnahmen sowie die Nachhaltigkeit und den Einsatz der Ressourcen.

Fällt die Sachverhaltsermittlung positiv aus, können Sie die wirtschaftlichen Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Das Verwaltungsverfahren dauert 120 Tage.


Zeiten und Fristen

Sie können Ihren ordentlichen Beitragsantrag oder ein Zuweisungsgesuch bis zum 10. November des Jahres einreichen, das dem Jahr, auf das sich der Beitrag bezieht, vorausgeht.

Beitragsanträge für Investitionen können vorzugsweise bis zum 30. September eines jeden Jahres beantragt werden.

Beitragsanträge für bestimmte Initiativen können bis zum 31. März und bis zum 31. Juli eines jeden Jahres beantragt werden.


Häufig gestellte Fragen

Kann ich wirtschaftliche Vergünstigungen beantragen, nachdem ich ein Unternehmen gegründet oder eine Anschaffung getätigt habe?

Nein, der Finanzierungsanträge müssen gestellt werden, bevor die entsprechenden Ausgaben getätigt werden.

Was muss ich tun, wenn ich im Laufe des Jahres das Ausbildungsprogramm ändere, das ich im normalen Antrag angegeben hatte?

Sie müssen die Nutzungsänderung der Finanzierung innerhalb eines Jahres nach der Bewilligung beantragen, indem Sie einen Antrag auf Nutzungsänderung unter Angabe des Grundes stellen.

Bin ich verpflichtet, die erhaltenen Mittel zu veröffentlichen?

Ja, Empfänger und Empfängerinnen öffentlicher Mittel, die insgesamt mehr als 10.000 Euro erhalten haben, sind verpflichtet, bis zum 30. Juni eines jeden Jahres in der Rubrik “Transparente Verwaltung” ihrer Website Angaben über die gewährende Stelle, den erhaltenen Betrag, das Jahr der Auszahlung, den Zweck der Zuwendung und den Hinweis auf den Verwaltungsakt, der die Zuwendung gewährt hat, zu veröffentlichen. Diese Pflicht ist in Artikel 1, Absätze 125 ff. des Gesetzes vom 4. August 2017, Nr. 124, festgelegt. Die Nichteinhaltung der Veröffentlichungspflicht hat die Anwendung der in den geltenden Rechtsvorschriften vorgesehenen Sanktionen zur Folge.

Wann soll ich das Landeslogo verwenden, und soll ich angeben, dass die Mittel von Ihrem Büro stammen?

Wenn Sie für eine mit Landesmittel finanzierte Initiative werben, müssen Sie das Landeslogo verwenden und angeben, dass die Initiative mit Unterstützung der Abteilung Italienische Kultur realisiert wurde. Dies gilt für alle Kommunikationskanäle (Papier, Web, soziale Netzwerke): Logos zur Bewerbung von Tätigkeiten/Projekten.

Was ist ADEP, und wer kann darauf zugreifen?

Das ADEP ist eine Liste von Lehrkräften, die für die von diesem Amt finanzierten Weiterbildungsagenturen arbeiten. Um sich in der Liste eintragen zu lassen, müssen die Voraussetzungen der ADEP-Verordnung erfüllt werden. Die Agentur reicht die Anträge zusammen mit dem Antrag auf einen ordentlichen Beitrag oder eine Zuweisung ein.

Ist die Anmeldung beim Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors obligatorisch?

Die Entscheidung, sich dem Staatlichen Einheitsregister des Dritten Sektors (Registro Unico Nazionale del Terzo Settore - RUNTS) anzuschließen, liegt im Ermessen der Agentur. Für weitere Informationen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte direkt an das Dienstleistungszentrum für das Ehrenamt (DZE) oder an das Landesamt für Auslandsbeziehungen und ehrenamtliche Tätigkeiten.



Zuständige Stelle

Amt für Weiterbildung, Bibliotheken und audiovisuelle Medien

Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 12 40
E-Mail: Educazione.Permanente@provinz.bz.it
PEC: educazionepermanente@pec.prov.bz.it
Website: cultura-italiana.provincia.bz.it/it/apprendere

Ansprechpartner

Verantwortliche für Inhaltsbewertung
Valentina Boldrini
Telefon: +39 0471 41 12 47
E-Mail: valentina.boldrini@provinz.bz.it

Verantwortliche der Gewährung der Beiträge

Sarah Giongo
Telefon: +39 0471 41 12 49
E-Mail: sarah.giongo@provinz.bz.it

Verantwortliche der Beitragsauszahlung

Sara Ferremi
Telefon: +39 0471 41 12 45
E-Mail: sara.ferremi@provinz.bz.it